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Beschlussvorlage

Freiwillige Tätigkeit von Personen mit Fluchthintergrund

VL-86/2026 18.06.2026 Fachbereich Soziales, Integration und Teilhabe

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-86/2026 befasst sich mit der Möglichkeit eines freiwilligen Engagements von Personen mit Fluchthintergrund. Der Ausschuss für Soziales und Demografie soll entscheiden, dass Geflüchtete, die dem Rechtskreis SGB II oder SGB XII unterliegen, sich ehrenamtlich engagieren können, sofern diese Tätigkeiten keinen regulären Arbeitsplatz ersetzen.

Nach Angaben des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe sind Arbeitsgelegenheiten derzeit nur im Rahmen des § 5 Asylbewerberleistungsgesetzes möglich. Da die Zahl der neu zugewiesenen Personen abnimmt, soll der Kreis derer, die sich freiwillig engagieren können, erweitert werden. Damit soll eine Gleichbehandlung von Personen aus unterschiedlichen Rechtskreisen durch den Abschluss ehrenamtlicher Tätigkeiten erreicht werden.

Bei einem positiven Beschluss muss zudem geprüft werden, ob eine Sammelversicherung für den Unfallschutz oder die Haftpflicht erforderlich ist. Die Beratung zu diesem Vorschlag ist für die Sitzung des Ausschusses am 18. Juni 2026 vorgesehen.

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Beratungsfolge