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Beschlussvorlage

Eingabe zum Hebesatz der Grundsteuer B in Sprockhövel

VL-95/2026 10.06.2026 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für An<0x8D>agen und Beschwerden wird eine Eingabe vom 31. März 2026 zum Hebesatz der Grundsteuer B in Sprockhövel behandelt. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass aktuell keine Erhöhung des Hebesatzes durch den Rat beschlossen wurde. Der derzeitige Satz von 730 v.H. ist seit dem Jahr 2015 unverändert geblieben.

Die Verwaltung führt an, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommune verändert haben. Als Beispiel wird der Anstieg der Kreisumlage von 14,340 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 22,461 Millionen Euro im Jahr 2026 angeführt. Zudem führte die zum 1. Januar 2025 wirksam gewordene Grundsteuerreform zu Mindererträgen in Höhe von rund 960.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025.

In Bezug auf den „Kommunalkompass“ des Bundes der Steuerzahler gibt die Verwaltung an, dass bereits viele der dort beschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Sprockhövel angewandt werden. Dazu zählen die regelmäßige Überprüfung freiwilliger Leistungen, organisatorische Optimierungen innerhalb der Verwaltung sowie fortlaufende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und eine stetige Haushaltsüberwachung. Die Stadt verfolgt das Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und gleichzeitig die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 176 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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