Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Eingaben zu Verbot von (privatem) FeuerwerkZur Vorlage · VL-99/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-99/2026 thematisiert Eingaben zum Verbot von privatem Feuerwerk in Sprockhövel. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Vorlage im Juni 2026 beraten.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass der rechtliche Rahmen durch Bundesrecht vorgegeben ist. Gemäß der Ersten Sprengstoffverordnung sind kommunale Verbote auf den Schutz brandempfindlicher Gebäude oder das Verbot reiner Knallkörper in dicht besiedelten Gebieten beschränkt. Raketen und Fontänen dürfen nur bei akuter Brandgefahr untersagt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung sowie der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr liegt in Sprockhövel keine solche Gefahrenlage vor. Zudem liegen keine konkreten Beschwerden von Eigentümern besonders gefährdeter Objekte oder Berichte über besondere Vorkommnisse durch die Polizei oder Feuerwehr aus vergangenen Silvesternächten vor.
Ein allgemeines Feuerwerksverbot wird daher von der Verwaltung als nicht verhältnismäßig eingestuft. Stattdessen plant die Stadt eine verstärkte Information der Bevölkerung über die rechtlichen Pflichten und die Konsequenzen bei Fehlverhalten. Zudem soll die Kontrolle des Böllerns vor und nach Silvester intensiviert werden. Ergänzend ist eine Presseinformation zur Reinigungspflicht von Gehwegen vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 3.Eingabe zur Verkehrssituation EickerstraßeZur Vorlage · VL-98/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung setzt sich mit einer Eingabe zur Verkehrssituation in der Eickerstraße auseinander. Anlass sind Beobachtungen zu veränderten Verkehrsverhältnissen, die nach der Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 20 km/h in der Hauptstraße im Rahmen des Mobilitätskonzeptes aufgetreten sind. Da die rechtlichen Voraussetzungen für eine weitere Geschwindigkeitsbeschränkung in der Eickerstraße nicht erfüllt sind, werden Maßnahmen zur Sicherstellung der geltenden 30 km/h-Grenze umgesetzt oder geplant.
Hierzu gehören ein Piktogramm „30“ auf der Fahrbahn sowie die künftige Anbringung von Geschwindigkeitstafeln in unregelmäßigen Abständen. Im Juni 2026 sollen zudem zwei Pflasterkissen als dauerhafte Maßnahme zur Verkehrsberuhigung errichtet werden. Ein Forschungsprojekt der Ruhr-Universität Bochum untersucht derzeit die Auswirkungen von Verkehrsberuhigungsmaßnahmen auf das umliegende Straßennetz. Vorangegangene Messungen im unteren Bereich der Eickerstraße zeigten, dass 85 % der Verkehrsteilnehmenden die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhalten. Die Ahndung von Verkehrsverstößen obliegt der Polizei.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 4.Eingabe zum Hebesatz der Grundsteuer B in SprockhövelZur Vorlage · VL-95/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für An<0x8D>agen und Beschwerden wird eine Eingabe vom 31. März 2026 zum Hebesatz der Grundsteuer B in Sprockhövel behandelt. Die Verwaltung stellt dazu fest, dass aktuell keine Erhöhung des Hebesatzes durch den Rat beschlossen wurde. Der derzeitige Satz von 730 v.H. ist seit dem Jahr 2015 unverändert geblieben.
Die Verwaltung führt an, dass sich die finanziellen Rahmenbedingungen für die Kommune verändert haben. Als Beispiel wird der Anstieg der Kreisumlage von 14,340 Millionen Euro im Jahr 2015 auf 22,461 Millionen Euro im Jahr 2026 angeführt. Zudem führte die zum 1. Januar 2025 wirksam gewordene Grundsteuerreform zu Mindererträgen in Höhe von rund 960.000 Euro für das Haushaltsjahr 2025.
In Bezug auf den „Kommunalkompass“ des Bundes der Steuerzahler gibt die Verwaltung an, dass bereits viele der dort beschriebenen Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung in Sprockhövel angewandt werden. Dazu zählen die regelmäßige Überprüfung freiwilliger Leistungen, organisatorische Optimierungen innerhalb der Verwaltung sowie fortlaufende Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen und eine stetige Haushaltsüberwachung. Die Stadt verfolgt das Ziel, die finanzielle Handlungsfähigkeit dauerhaft zu sichern und gleichzeitig die Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger gering zu halten.
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- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 5.Eingabe zu Hinweisbeschilderung für die Ortskerne Niedersprockhövel u. Haßlinghausen entlang der Glückauf TrasseZur Vorlage · VL-112/2026 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung prüft derzeit die Umsetzung einer Hinweisbeschilderung entlang der Glückauf-Trasse, welche die Ortskerne von Niedersprockhövel und Haßlinghausen miteinander verbindet. Grundlage für diese Untersuchung ist eine Eingabe vom 21. Mai 2026. Ziel der geplanten Beschilderung ist es, Radfahrer auf das Angebot im Einzelhandel sowie in der Gastronomie aufmerksam zu machen und so die lokale Wirtschaft in den Ortskernen zu stärken.
Das Thema wurde bereits im Rahmen eines Workshops zur Markenbildung sowie in einem Einzelhandelskonzept behandelt. Zudem hat die zuständige Wirtschaftsförderung Anfragen von Gastronominnen und Gastronomen aus Haßlinghausen bezüglich einer solchen Beschilderung erhalten. Um eine hohe Anzahl an Schildern entlang der Trasse zu vermeiden, wird aktuell die Einführung eines einheitlichen Beschilderungskonzepts geprüft, wobei sich die Verwaltung an Beispielen aus Belgien orientiert. Eine abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen erfolgt nach der Beratung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 6.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-169/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-169/2026, erstellt durch das Sachgebiet Organisation, befasst sich mit den Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Gremiensitzungen. Dem vorliegenden Dokument ist zu entnehmen, dass zum Zeitpunkt der Erstellung keine konkreten Mitteilungen seitens der Verwaltung zur Vorlage gebracht wurden.
Der Vorgang ist für die Beratung im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden vorgesehen. Die entsprechende Berichterstattung ist für die Sitzung am 10. Juni 202läufig angesetzt, wobei das Thema unter dem sechsten Tagesordnungspunkt behandelt wird. Das Ziel der Vorlage ist die reine Kenntnisnahme durch das zuständige Gremium. Da keine inhaltlichen Mitteilungen vorlagen, ergeben sich aus diesem Vorgang zum jetzigen Zeitpunkt keine weiteren administrativen oder finanziellen Konsequenzen für die Verwaltung.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)
- 7.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-170/2026 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-170/2026 aus dem Geschäftsbereich I befasst sich mit dem Status der Anfragen im öffentlichen Teil des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Organisation erstellt und dient der Information des Gremiums über den Stand der eingegangenen Anfragen für die anstehende Sitzung.
Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt ist für die Sitzung am 10. Juni 2026 unter dem Tagesordnungspunkt 7 vorgesehen. In der Mitteilung wird dokumentiert, dass die vorliegenden Anfragen beantwortet werden bzw. zum Zeitpunkt der Erstellung keine Anfragen vorlagen. Die Vorlage dient somit der sachlichen Information des Ausschusses über den Sachstand im öffentlichen Teil der Sitzung und umfasst die entsprechenden Informationen zur parlamentarischen Berichterstattung innerhalb des Gremiums.
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Beratungsfolge
- 10.06.2026 · Ausschuss für Anregungen und Beschwerden (2. Sitzung)