Sprockhövel Transparent

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Beschlussvorlage

Eingaben zu Verbot von (privatem) Feuerwerk

VL-99/2026 10.06.2026 Sachgebiet Organisation

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Beschlussvorlage VL-99/2026 thematisiert Eingaben zum Verbot von privatem Feuerwerk in Sprockhövel. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden wird die Vorlage im Juni 2026 beraten.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass der rechtliche Rahmen durch Bundesrecht vorgegeben ist. Gemäß der Ersten Sprengstoffverordnung sind kommunale Verbote auf den Schutz brandempfindlicher Gebäude oder das Verbot reiner Knallkörper in dicht besiedelten Gebieten beschränkt. Raketen und Fontänen dürfen nur bei akuter Brandgefahr untersagt werden. Nach Einschätzung der Verwaltung sowie der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr liegt in Sprockhövel keine solche Gefahrenlage vor. Zudem liegen keine konkreten Beschwerden von Eigentümern besonders gefährdeter Objekte oder Berichte über besondere Vorkommnisse durch die Polizei oder Feuerwehr aus vergangenen Silvesternächten vor.

Ein allgemeines Feuerwerksverbot wird daher von der Verwaltung als nicht verhältnismäßig eingestuft. Stattdessen plant die Stadt eine verstärkte Information der Bevölkerung über die rechtlichen Pflichten und die Konsequenzen bei Fehlverhalten. Zudem soll die Kontrolle des Böllerns vor und nach Silvester intensiviert werden. Ergänzend ist eine Presseinformation zur Reinigungspflicht von Gehwegen vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 162 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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Beratungsfolge