Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bebauungsplan Nr. 76 "Tackenberg/Am Hilgenstock" hier: Sachstand EntwässerungZur Vorlage · 2019/032 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde über den Sachstand der Entwässerungsplanung für den Bebauungsplan Nr. 76 „Tackenberg/Am Hilgenstock“ beraten. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Ergebnisse der aktuellen Entwässerungsplanung in die Planentwürfe einzuarbeiten und eine vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die bisherige Planung für das künftige Gewerbegebiet sah die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens im nördlichen Bereich des Geländes vor. Der Überlauf des vorgereinigten Niederschlagswassers sollte über einen Kanal im Bereich des Alten Kohlenwegs und über Privatgrundstücke in einen Bachlauf geleitet werden. Nach einer Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde wird nun geprüft, ob ein alternatives Regenrückhaltebecken in einer Breite von etwa 25 Metern parallel zur Wuppertaler Straße eine kostengünstigere Lösung darstellt.
Zur Klärung der Genehmigungsfähigkeit ist ein Gespräch zwischen der Bezirksregierung Arnsberg, der unteren Wasserbehörde und der Stadtverwaltung vorgesehen. Die Verwaltung bittet darum, die Planunterlagen nach dem Ausgang dieses Gesprächs modifizieren zu können, um die zeitnahe Durchführung der Bürgerbeteiligung mit den finalen Planungsständen zu ermöglichen. Es wurden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Vorlage festgestellt.
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Beratungsfolge
- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Neubau des Bauhofes an der Hiddinghauser Straße 6Zur Vorlage · 2019/021 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/021 befasst sich mit der Bauvoranfrage zur Standortverlagerung des städtischen Bauhofes an die Hiddinghauser Straße 6. Der aktuelle Standort in Haßlinghausen weist aufgrund seiner topographischen Gegebenheiten und des Alters der Gebäude einen Sanierungsbedarf auf, weshalb die Errichtung eines Neubaus als wirtschaftlicher erachtet wird.
Das geplante Vorhaben sieht auf dem Gelände unterhalb des künftigen Feuerwehrgerätehauses die Errichtung eines Gebäudes mit Lagerflächen und einem Sozialtrakt vor. Das Gebäude soll eingeschossig, im Bereich des Sozialtraktes jedoch zweigeschossig geplant werden. Ergänzt werden soll der Komplex durch Garagen, eine Werkstatt sowie Lager- und Schüttgutbereiche im Außengelände. Da das Grundstück im Außenbereich liegt und im Flächennutzungsplan als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen ist, unterliegt das Vorhaben den Bestimmungen des Baugesetzbuches.
Die Erschließung des Grundstücks ist durch bereits erfolgte Maßnahmen im Rahmen der Flüchtlingsunterbringung gesichert. Im Rahmen des Verfahrens wurden bereits Stellungnahmen des Ennepe-Ruhr-Kreises eingeholt, wobei seitens der Sachgebiete Immissionsschutz sowie Altlasten und Bodenschutz keine Bedenken bestehen. Die Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz steht zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Die Verwaltung beabsichtigt, den positiven Bauvorbescheid zu erteilen, sofern die Zustimmung der Fachbehörden vorliegt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird angehalten, dem Vorhaben unter Vorbehalt der behördlichen Zustimmung zuzustimmen.
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Beratungsfolge
- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Errichtung einer Schießstätte an der Hiddinghauser Straße 6Zur Vorlage · 2019/028 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/028 befasst sich mit der Errichtung einer Schießstätte an der Hiddinghauser Straße 6 in Sprockhövel. Der Verwaltung liegt hierzu eine Bauvoranfrage vor, die die Errichtung einer eingehausten Schießanlage auf dem ehemaligen Gelände der Burgschützen vorsieht. Die geplante Anlage soll fünf 25-Meter-Bahnen für Kurzwaffen, eine Anlage für Kipphasen sowie eine Anlage für einen laufenden Keiler und sechs 100-Meter-Schießbahnen umfassen. Ergänzend ist ein eingeschossiges Gebäude mit einer Fläche von etwa 468 Quadratmetern vorgesehen. Die bestehende Schützenhalle soll erhalten bleiben und künftig als Schulungs- und Aufenthaltsraum dienen.
Das Vorhaben befindet sich im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für sportliche und soziale Einrichtungen ausgewiesen. Die Erschließung des Geländes soll über die bestehende Zufahrt von der Hiddinghauser Straße erfolgen. Zur Prüfung etwaiger öffentlicher Belange wurden bereits der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der Landesbetrieb Wald und Holz beteiligt; zudem ist die Beteiligung von Straßen NRW aufgrund der angrenzenden South-Kirkby-Straße vorgesehen. Da die Stellungnahmen der Fachbehörden zum Zeitpunkt der Vorlage noch ausstehen, sieht der Beschlussvorschlag vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung dem Vorhaben vorbehaltlich der Zustimmung dieser Behörden zustimmt. Die Verwaltung beabsichtigt, bei positiver Rückmeldung der Fachbehörden einen positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
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Beratungsfolge
- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Aufstellung des Regionalplanes Ruhr Beteiligung nach § 9 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 13 Abs. 1 Landesplanungsgesetz (LPlG NRW) Gemeinsame Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis hier: Genehmigung einer DringliZur Vorlage · 2019/030 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 17. Januar 2019 genehmigt. Hintergrund der Vorlage ist die Beteiligung der Stadt Sprockhövel an der Aufstellung des Regionalplanes Ruhr durch den Regionalverband Ruhr gemäß den Vorgaben des Raumordnungsgesetzes und des Landesplanungsgesetzes NRW.
Aufgrund der laufenden Beteiligungsfrist, die am 1. März 2019 endet, war eine zeitnahe Beratung der gemeinsamen Stellungnahme der kreisangehörigen Kommunen im Ennepe-Ruhr-Kreis erforderlich. Diese gemeinsame Stellungnahme befasst sich mit Themen wie der Bedarfsberechnung, dem Umgang mit Unschärfen in regionalplanerischen Festlegungen sowie den Eigenentwicklungsortslagen. Ziel der Kooperation ist eine stärkere Gewichtung der Anliegen im Beteiligungsverfahren.
Inhaltlich werden unter anderem die Aktualisierung der Datengrundlagen sowie eine Anpassung der Ermittlung von Wohnbauflächenbedarfen angeregt. Bezüglich der gewerblichen und industriellen Bauflächen wird auf ein potenzielles Flächendefizit hingewiesen und die Möglichkeit vorgeschlagen, Flächenpotenziale im Suchraum Wuppertal-Nord anzusiedeln oder einen Gewerbeflächenpool einzuführen. Zudem wird die Forderung nach Spielräumen für die Auslastung vorhandener Infrastruktur in Eigenentwicklungsortslagen formuliert. Die gemeinsame Stellungnahme wird von den Bürgermeister der beteiligten Kommunen nach entsprechenden politischen Beschlüssen abgegeben, wobei die Städte Witten und Breckerfeld angekündigt haben, der gemeinsamen Stellungnahme nicht beizutreten.
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- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr hier: StellungnahmeZur Vorlage · 2019/033 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/033 befasst sich mit einer Stellungnahme zum Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Dieses Programm wurde vom Regionalverband Ruhr als strategische Selbstverpflichtung ergänzend zum Regionalplan Ruhr entwickelt. Es umfasst zehn Themenfelder, darunter Wirtschaft, Mobilität, Klimaschutz und Freiraumentwicklung, sowie 51 Steckbriefe zu aktuellen Projekten. Die Vorlage bezieht sich auf den Erarbeitungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 6. Juli 2018 und die Aufforderung des Regionalverbandes Ruhr, Hinweise bis zum 1. März 2019 einzureichen.
Die Stellungnahme der Verwaltung enthält Anmerkungen zu den Bereichen Wohnungsmarktbeobachtung, Wirtschaftsförderung, Mobilität und Landschaftsentwicklung. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen erwartet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung das Programm zur Kenntnis nimmt und dem Rat empfiehlt, die Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalverband Ruhr zu übermitteln.
Da die Umsetzung der im Programm enthaltenen Arbeitsaufträge personelle und finanzielle Kapazitäten beansprucht, wird eine Durchführung von Projekten und Konzepten innerhalb der bestehenden Kernkompetenzen vorgeschlagen. Zur Sicherstellung eines effizienten Mitteleinsatzes wird eine Priorisierung der einzelnen Vorhaben als notwendig erachtet. Zudem wird angeregt, neue Aufgaben unter Berücksichtigung der Auswirkungen mit den Kommunen abzustimmen und die spezifischen Belange der Ballungsrandzonen stärker zu berücksichtigen.
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- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2019/027 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vom 4. Februar 2019 wurde ein Bericht aus der Wirtschaftsförderung zur Kenntnis genommen.
Ein Schwerpunkt liegt auf dem Breitbandausbau. Durch ein neues Bundesförderprogramm soll die Glasfaserversorgung in Gewerbegebieten auf 100 Prozent ausgebaut werden. Hierbei ist die Förderung sowohl für die Verlegung bis zur Grundstücksgrenze als auch bis zum Übergabepunkt möglich. Ein Markterkundungsverfahren zur Vorbereitung der Antragstellung wird derzeit durch den Breitbandbeauftragten in Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Kommunen vorbereitet.
Im Bereich der Gewerbeflächenvermarktung steht die Fläche im Gewerbegebiet „Grüner Weg“ im Fokus. Die Eigentümergemeinschaften haben der öffentlichen Vermarktung durch die Stadt zugestimmt, sodass ein Online-Exposé auf der städtischen Homepage und dem Portal „Ruhrsite“ vorbereitet wird. Es wurden bereits Gespräche mit zwölf Interessenten geführt. Zudem werden Flächen im Bereich „Tackenberg/Am Hilgenstock“ an potenzielle Projektentwickler angeboten.
Das Netzwerk Schule und Unternehmen verzeichnete einen Zuwachs auf 40 Mitglieder. Das Netzwerk fördert die Vernetzung von lokalen Betrieben mit Schulen, um die Gewinnung von Auszubildenden zu unterstützen. Für das Jahr 2019 wird die Organisation einer gemeinsamen Berufebörse geprüft.
Im Bereich Stadtmarketing und Tourismus werden Projektideen mit dem Stadtmarketing und Verkehrsverein Sprockhövel (SVS) entwickelt. Ziel ist die Erstellung von Radwege- und Wanderbroschüren, wofür die Förderfähigkeit durch Programme wie Vital.NRW geprüft wird. Die Stadt begleitet die Entwicklung weiterer Projektideen des Vereins.
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- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2019/020 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 4. Februar 2019 liegt die Beschlussvorlage 2019/020 zur Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen vor. Der Inhalt der Vorlage umfasst die Information über die seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten sowie die Erteilung von Baugenehmigungen.
Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen zur Kenntnis gebracht. Die Dokumentation enthält zudem eine Kennzeichnung für gewerbliche Vorhaben, die in der Aufstellung am Ende der jeweiligen Zeile mit einem „G“ markiert sind. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die vorliegenden Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder personellen oder sachlichen Kosten hervor.
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- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/023 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/023 dient als Grundlage für die x öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 4. Februar 2019. Der Tagesordnungspunkt umfasst die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Bürgermeister hat die Vorlage zur Vorlage im Ausschuss vorgelegt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen. Bezüglich des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat einen Sachstandsbericht vorlegt. Die Häufigkeit der Berichterstattung ist in der Vorlage nicht spezifisch festgelegt, sondern umfasst Optionen wie vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages.
Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen enthält das Dokument keine Angaben zu geschätzten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten. Es wird zudem kein Hinweis auf eine freiwillige Leistung oder eine spezifische Rechtsgrundlage aufgeführt. Die Vorlage dient primär der Information über die Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Sitzung.
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Beratungsfolge
- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/024 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/024 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der neunten öffentlichen Sitzung am 4. Februar 2019. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Für diesen Tagesordnungspunkt ist kein direkter Beschluss vorgesehen. Die Vorlage sieht vor, dass der zuständige Fachbereich einen Sachstandsbericht vorlegt, sobald der entsprechende Auftrag abgeschlossen ist. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der behandelten Anfragen liegen in der vorliegenden Dokumentation keine Angaben zu geschätzten Kosten, Personalkosten oder Sachkosten vor. Es ist zudem kein Zuschussbedarf oder eine Erhöhung der jährlichen Folgekosten ausgewiesen.
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- 04.02.2019 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung