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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vortrag der AVU Serviceplus-Geschäftsführung über die energetische Situation in SprockhövelZur Vorlage · 2021/351 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 7. Juni 2021 liegt die Beschlussvorlage 2021/351 zur Information über die energetische Situation in Sprockhövel vor. Gegenstand der Vorlage ist ein Vortrag der Geschäftsführung der AVU Serviceplus, der die bereits umgesetzten energetischen Maßnahmen im Stadtgebiet thematisiert.
Die Geschäftsführung der AVU Serviceplus berichtet in der Sitzung mündlich über die durchgeführten Maßnahmen. Ergänzend zur mündlichen Ausführung enthält die Vorlage eine Übersicht über Klimaschutzmaßnahmen sowie über Photovoltaikanlagen an kommunalen Gebäuden, die im Zeitraum von 2002 bis 2020 realisiert wurden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Vortrag der Geschäftsführung der AVU Serviceplus zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage gehen keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für den Haushalt aus.
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Beratungsfolge
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 11Antrag Fraktion Bündnis 90/Die Grünen; Klimaneutrale LiegenschaftenZur Vorlage · 2021/385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/385 befasst sich mit dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema klimaneutrale Liegenschaften. Der Antrag wurde am 23. Mai 2021 gestellt und dient als Grundlage für die Beratung im Betriebsausschuss während der elften Sitzung am 7. Juni 2021.
In der vorliegenden Vorlage ist vorgesehen, dass der Ausschuss nach dem Verlauf der Beratung über den Inhalt entscheidet. Der Beschlussvorschlag sieht eine Entscheidung nach der Beratung vor. Die Vorlage enthält zudem die Information, dass der neue Tagesordnungspunkt 11 in Abstimmung mit dem Vorsitzenden des Betriebsausschusses nach dem zweiten Tagesordnungspunkt behandelt werden soll. Ein detaillierter Sachstandsbericht durch die zuständige Fachabteilung ist für den Ausschuss oder den Rat nach Abschluss des Auftrages vorgesehen. Weitere Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen oder spezifischen inhaltlichen Details des Antrags sind der Vorlage nicht direkt zu entnehmen, da auf die beigefügte Anlage verwiesen wird.
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Beratungsfolge
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 2Büroraumnutzug Bürgerhaus Niedersprockhövel Hauptstraße 6 durch die VerwaltungZur Vorlage · 2021/359 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/359 befasst sich mit der Nutzung von Büroräumen im Bürgerhaus in Niedersprockhövel an der Hauptstraße 6 durch die Stadtverwaltung. Hintergrund der Maßnahme ist der Bedarf an zusätzlichen Bürokapazitäten im Rathaus, der durch politisch beschlossene Neueinstellungen in der Verwaltung entstanden ist.
Nach gemeinsamen Überlegungen der Verwaltung und der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS) ist vorgesehen, Räumlichkeiten im Bürgerhaus für Verwaltungsarbeitsplätze umzubauen. Damit soll eine neue Verwaltungseinheit in diesen Räumen untergebracht werden, um die Kapazitäten im Rathaus für die neuen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter freizumachen. Als Ersatz für den umgebauten Allgemeinraum im ersten Obergeschoss des Bürgerhauses stehen künftig die ehemalige Schützenhalle an der Hiddinghauser Straße sowie die ehemaligen Räume der AWO an der Eickerstraße zur Verfügung. Diese Ersatzstandorte sind barrierefrei und können für kleinere Sitzungen politischer Arbeitskreise oder Verwaltungsversammlungen genutzt werden.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss der Herrichtung der Räumlichkeiten sowie der Bereitstellung der notwendigen Investitionskosten zustimmt. Die Kosten belaufen sich auf rund 10.000 Euro und sollen im Wirtschaftsplan 2021 der ZGS berücksichtigt werden.
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Beratungsfolge
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 3Konzeptausschreibung zur Verwertung des Grundstücks des ehemaligen Feuerwehrgerätehauses für die Errichtung eines MehrgenerationenhausesZur Vorlage · 2021/335 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2021/335 des Fachbereichs Soziales, Integration und Teilhabe befasst sich mit der Konzeptausschreibung zur Verwertung eines etwa 1.750 m² großen, voll erschlossenen Grundstücks in Niedersprockhövel. Auf dem Areal, das ein ehemaliges Feuerwehrgerätehaus umfasst, soll die Errichtung eines Mehrgenerationenhauses mit einem barrierefreien Wohnungsmix realisiert werden. Dabei ist vorgesehen, dass mindestens 50 Prozent der Wohnungen als geförderter Wohnraum nach den Einkommensgruppen A und B angeboten werden.
Als Mindestgebot für den Grundstückskauf ohne Aufbauten wurde ein Betrag von 560.000 € festgelegt. Alternativ besteht die Möglichkeit, ein Erbpachtangebot einzureichen, welches sich auf 4 Prozent des Mindestgebotes pro Jahr beläuft. Ein Käufer muss sich zudem auf eine Betriebsdauer von mindestens 15 Jahren festlegen. Der Ausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel die Zustimmung zu dieser Ausschreibung.
Für die Bewerbung sind verschiedene Unterlagen einzureichen, darunter eine Wohnflächenberechnung, eine Kostenschätzung der Bebauung sowie eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung. Zudem ist eine Finanzierungsbestätigung eines anerkannten deutschen oder europäischen Geldinstituts vorzulegen, welche die Deckung des Kaufpreises und der Baukosten bestätigt. Die Einreichung der Bewerbungen sowie der eigentlichen Angebote in verschlossener Form muss fristgerecht bei der Vergabestelle der Stadt Sprockhövel erfolgen. Rückfragen sind schriftlich an die Vergabestelle zu richten, wobei die Beantwortung schriftlich und gegenüber allen Bewerbern erfolgt.
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Beratungsfolge
- 24.06.2021 · Rat
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 02.06.2021 · Ausschuss für Senioren und Demografie
- 4Wärmelieferung Contracting; hier: Anfrage Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2021/360 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Beschlussvorlage 2021/360 befasst sich der Betriebsausschuss mit den Ausführungen eines beauftragten Fachingenieurbüros zu einer Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen bezüglich der Ausschreibung zur Wärmelieferung im Contracting.
Die Erläuterungen stellen klar, dass die Ausschreibung auf der aktuellen Fassung des KWK-Gesetzes basiert. Die gewählte Vertragslaufzeit von 15 Jahren dient der langfristigen Kostensicherheit und entspricht der durchschnittlichen Nutzungsdauer der technischen Anlagen. Ein finanzieller Vorteil für die Stadt ergibt sich aus dem Stromlieferpreis des Contractors, der unter dem aktuellen Strombezugspreis der Stadt liegt.
Hinsichtlich der technischen Umsetzung wird erläutert, dass die Ausschreibung primär die Wärmelieferung für vier Liegenschaften – den Nahwärmeverbund Rathaus, die Glückauf-Halle, die Grundschule Hobeuken sowie den Nahwärmeverbund Schulzentrum – zum Gegenstand hatte. Eine Optimierung der Stromproduktion durch Speicher oder eine stromgeführte Betriebsweise war nicht Bestandteil der Ausschreibung. Die wärmegeführte Betriebsweise wird als wirtschaftlich vorteilhafter bewertet, da bei einer rein stromgeführten Erzeugung die Nutzung der Abwärme sowie die Rückerstattung der Energiesteuer erschwert würden. Zudem wird auf die technischen Grenzen bei der Nutzung von Wärmepumpen in den betreffenden Bestandsgebäuden hingewiesen. Die Prüfung von Förderprogrammen liegt im Rahmen der Angebotskalkulation im Eigeninteresse des Contractors. Der Ausschuss nimmt die vorliegenden Ausführungen zur Kenntnis.
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- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 5Standort Kindergarten HaßlinghausenZur Vorlage · 2021/365 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2021/365 befasst sich mit der Ermittlung eines dauerhaften Standorts für eine Kindertageseinrichtung in Haßlinghausen. Der Fachbereich Jugend, Familie und Schule schlägt vor, die Kapazität der geplanten Einrichtung von ursprünglich drei auf vier Gruppen zu erweitern. Ziel dieser Erweiterung ist es, die Platzkapazitäten im Bereich der Kinder unter drei Jahren zu vergrößern und die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Im Rahmen der Untersuchung wurden drei Optionen betrachtet. Die erste Option, der Kauf eines bestehenden Gebäudes, wurde aufgrund zu großer Gebäudemaße und unzureichender Außenflächen als unwirtschaftlich bewertet. Die zweite Option sah einen Neubau im Gebiet Susewind vor, der einen Eigenfinanzierungsbedarf von etwa 675.000 Euro und eine jährliche Belastung von circa 40.000 Euro zur Folge hätte.
Die dritte Option sieht den Errichtung eines Neubaus auf dem Grundstück des Bauhofes vor. Für dieses Vorhaben wird eine Förderung von etwa 1.325.000 Euro erwartet, bei einem Eigenfinanzierungsbedarf von circa 430.000 Euro und einer jährlichen Belastung von etwa 25.000 Euro. Der Zeitplan für diese Variante sieht die Fertigstellung des neuen Bauhofs bis September 2022, den Abriss des alten Bauhofs bis Ende 2022 sowie die Bezugsfertigkeit der Kita für November oder Dezember 2023 vor. Basierend auf den Empfehlungen der zuständigen Fachabteilung sowie des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule empfiehlt der Beschlussvorschlag dem Rat der Stadt Sprockhövel, den Neubau auf dem Bauhofgrundstück zu errichten.
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- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 6Mitteilung der ZGS im öffentlichen Teil des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2021/361 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Sprockhövel am 7. Juni 2021 wurden Mitteilungen der Betriebsleitung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) zur Kenntnis genommen.
Ein Schwerpunkt der Informationen betraf den aktuellen Sachstand zum Freibad sowie die Eröffnung der Freibadsaison 2021. Hierzu wurde auf den Bericht aus der Sitzung des Arbeitskreises Sport/Freizeit vom 26. Mai 2021 verwiesen.
Ein weiterer Punkt der Mitteilung betraf den Sachstand zur Ausschreibung der Stromlieferung. Die Stromlieferung für die Städte im Ennepe-Ruhr-Kreis wird um zwei Jahre bis zum Ende des Jahres 2023 verlängert. Diese Entscheidung wurde im Rahmen der Bündelungsausschreibung zwischen den beteiligten Kommunen abgestimmt. Hintergrund der Verlängerung ist die aktuelle Marktlage. Eine Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt der Stadt Schwelm ergab, dass eine Neuausschreibung zum gegenwärtigen Zeitpunkt zu keinem wirtschaftlichen Ergebnis führen würde.
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Beratungsfolge
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss
- 7Anfragen im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses nach § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2021/362 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2021/362 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der siebten Sitzung des Betriebsausschusses. Die Sitzung ist für den 7. Juni 2021 angesetzt.
Gegenstand der Vorlage ist die Beantwortung von Anfragen, die gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse im Rahmen der Ausschusssitzung gestellt werden. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, die eingegangenen Anfragen zu beantworten oder, falls keine Anfragen vorliegen, diesen Sachverhalt festzustellen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass keine spezifischen inhaltlichen Details zu den Anfragen oder deren Themenbereichen enthalten sind, da die Beantwortung der jeweiligen Fragestellungen im Fokus der Sitzung steht. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Die Federführung für die Vorlage ist nicht explizit angegeben.
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Beratungsfolge
- 07.06.2021 · Betriebsausschuss