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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Halbjahresbericht 2022 der ZGSZur Vorlage · 2022/319 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/319 dient der Kenntnisnahme des Halbjahresberichts 2022 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) im Betriebsausschuss. Gemäß der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel ist die Betriebsleitung verpflichtet, der Bürgermeisterin, dem Betriebsausschuss und dem Kämmerer schriftlich über die Entwicklung von Erträgen, Aufwendungen sowie die Abwicklung des Vermögensplanes zu berichten.
Der Bericht stellt die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes zum Stand 30. Juni 2022 den Ansätzen des Wirtschaftsplanes gegenüber. In der Erläuterung wird auf personelle Veränderungen im technischen Bereich der ZGS hingewiesen. Seit dem 1. Januar 2022 ist eine Vollzeitstelle im technischen Bereich unbesetzt, zudem ist die Stelle der Betriebsleitung seit Juni 2022 faktisch nicht besetzt. Da diese personelle Situation bei der Erstellung des Wirtschaftsplanes 2022 nicht berücksichtigt wurde, kann die verbleibende Teilzeitkraft die geplanten Maßnahmen nicht in vollem Umfang umsetzen. In der Folge ist eine Verschiebung diverser Maßnahmen auf das kommende Jahr erforderlich. Der Bericht führt die Maßnahmen des Vermögensplanes sowie die geplanten Verschiebungen auf. Sollte die technische Stelle im laufenden Jahr neu besetzt werden, ist eine Prüfung der möglichen Umsetzung weiterer Maßnahmen vorgesehen. Der Bericht wurde der Bürgermeisterin und dem Kämmerer vorab vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 2Wirtschaftsplan 2023 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2022/321 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/321 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel betrifft den Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2023. Der Entwurf wurde dem Betriebsausschuss zur Beratung in den Fraktionen zugeleitet, wobei die Beratung über den Plan in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses am 14. November 2022 vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität, der Rentabilität sowie der Liquidität des Eigenbetriebes. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung und der Gemeindeordnung ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen ist. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Ansätze im Erfolgsplan gegenüber dem Vorjahr gestiegen sind. Dies resultiert zum einen aus einer Anpassung der Mieten, die zuvor auf dem Stand von 2019 eingefroren waren, und zum anderen aus dem Wegfall erwarteter Verkaufserlöse aus Vermögensgegenständen wie einer Traglufthalle, die bereits in Vorjahren nicht realisiert werden konnten.
Bei den Nebenkosten wurde aufgrund der unvorhersehbaren Entwicklung der Gas- und Strompreise eine vorsichtige Kalkulation vorgenommen, was jedoch potenzielle Nachzahlungen bei der Abrechnung für das Jahr 2023 nicht ausschließt. Der Vermögens- und Finanzplan berücksichtigt zudem verschobene Maßnahmen aus dem Vorjahr, die aufgrund personeller Engpässe nicht durchgeführt werden konnten. Die Vorgaben zur Beschränkung der Neuverschuldung konnten im Finanzplan eingehalten werden.
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Beratungsfolge
- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 3Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler GebäudeZur Vorlage · 2022/412 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die zentrale Gebäudebewirtschaftung hat dem Betriebsausschuss einen Bericht zur Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern kommunaler Gebäude vorgelegt. Grundlage der Maßnahme ist das Landesprogramm progress.nrw, welches die Installation von Photovoltaik-Dachanlagen mit Batteriespeichern auf kommunalen Gebäuden fördert. Im Rahmen einer Potentialanalyse wurden zehn Anlagen identifiziert, für die bereits Förderanträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt wurden. Die in Aussicht gestellte Fördersumme beläuft sich auf insgesamt 495.000 Euro.
Die Umsetzung der einzelnen Standorte ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Beim Neubau des Bauhofes an der Hiddinghauser Straße sind die technischen Vorkehrungen bereits getroffen, sodass die Installation nach Fertigstellung des Gebäudes erfolgen kann. Für die Feuerwehr Gennebreck sowie die Feuerwehr Haßlinghausen wurde die technische Machbarkeit bestätigt. Am Rathaus ist eine Verstärkung der Sparren sowie der Mittelpfette erforderlich, was mit entsprechenden Arbeiten an der Dämmung und der Verkleidung verbunden ist. An der Gemeinschaftsgrundschule Hobeuken ist der Einbau zusätzlicher Sparren durch die zuständige Fachabteilung vorgesehen.
Bei der Gemeinschaftsgrundschule Gennebreck ist die Installation erst nach einer geplanten Dacherneuerung möglich, die sich auf das kommende Jahr verschoben hat. Für die Kita am Gedulderweg ist eine Sicherung der Anlage mittels Gewichten vorgesehen, wobei zunächst die Ursache einer möglichen Durchfeuchtung der Dämmung geklärt werden muss. Die statischen Prüfungen für die Standorte in der Eickerstraße und der Hauptstraße stehen noch aus und werden nachgereicht.
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- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 4Errichtung einer Zaunanlage auf dem Schulhof der Mathilde-Anneke-SchuleZur Vorlage · 2022/322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/322 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Errichtung einer Zaunanlage auf dem Schulhof der Mathilde-Anneke-Schule. Hintergrund der Maßnahme ist die Vermeidung von Vandalismus, Sachbeschädigungen an Fenstern sowie Verschmutzungen durch Glasscherben, die den Schulbetrieb gefährden könnten. Zudem soll das Befahren des Geländes mit motorisierten Fahrzeugen unterbunden werden.
Im Wirtschaftsplan 2022 sind für die Einzäunung Kosten in Höhe von 25.000 Euro veranschlagt. Ein zuvor bestehender Sperrvermerk wurde bereits aufgehoben, um die Errichtung eines Zaunes mit einer Zufahrtsmöglichkeit für die Feuerwehr und die Schulleitung zu ermöglichen.
Ein Vorschlag aus der Nachbarschaft, den Schulhof mittels einer Kamera auf einem angrenzenden Grundstück zu überwachen, wird von der Verwaltung abgelehnt. Als Gründe werden die eingeschränkte Sichtbarkeit bestimmter Bereiche, die mangelnde Erkennbarkeit von Kennzeichen sowie datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich einer Speicherung auf privaten Computern angeführt. Zudem wird die Wirksamkeit einer Videoüberwachung zur Unterbindung von Vandalismus und Verschmutzung in den unbeaufsichtigten Nachtstunden als gering eingestuft.
Der Schulhof soll als Freizeiteinrichtung weiterhin außerhalb der Unterrichtszeiten nutzbar bleiben, sofern die Anwesenheit des Hausdienstes gewährleistet ist. Die Verwaltung prüft zudem die Möglichkeiten einer erweiterten Nutzung an Wochenenden und in den Ferienzeiten, wobei die personellen Kapazitäten des Hausdienstes als begrenzender Faktor berücksichtigt werden.
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- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 5Errichtung eines Feuerwehrgerätehauses mit drei Garagenstellplätzen an der Löhener Straße.Zur Vorlage · 2022/400 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/400 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit der Errichtung eines neuen Feuerwehrgerätehauses an der Löhener Straße. Als Ersatz für das bestehende Gebäude in Obersprockhövel sieht der Brandschutzbedarfsplan einen Neubau vor. Ein ursprünglich geplanter Standort im Bereich der Otto-Brenner-Straße und der Wuppertaler Straße entfällt, da dieses Areal aufgrund des Regionalplans für die Ansiedlung von Gewerbe vorgesehen ist. Zudem weist das ursprüngliche Grundstück eine dreieckige Form auf, was die Gestaltung künftiger Gewerbeflächen erschweren würde.
Die Verwaltung hat daraufhin ein alternatives Grundstück in der unmittelbaren Nähe an der Löhener Straße identifiziert, welches für das Vorhaben geeignet erscheint. Das geplante Feuerwehrgerätehaus soll eingeschossig mit einem Pultdach und einer maximalen Gebäudehöhe von etwa sechs Metern errichtet werden und drei Garagenstellplätze umfassen. Eine Bauvoranfrage wurde bereits gestellt, wobei die beteiligten Behörden keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert haben.
Der Betriebsausschuss soll den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis nehmen und die zentrale Gebäudebewirtschaftung beauftragen, die Grundstücksverhandlungen weiter voranzutreiben. Über das Ergebnis der Verhandlungen ist der Ausschuss zu unterrichten. Die zuständige Fachabteilung wird zudem nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegen.
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- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 6Mitteilungen der ZGS im öffentlichen Teil der Sitzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2022/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/428 dient als Tagesordnungspunkt für die sechste öffentliche Sitzung des Betriebsausschusses am 5. September 2022. Federführend für das Dokument ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Betriebsleitung, die im öffentlichen Teil der Sitzung des Betriebsausschusses verlesen werden sollen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Betriebsausschuss diese Mitteilungen zur Kenntnis nimmt. Weitere inhaltliche Details oder spezifische Sachverhalte zu den Mitteilungen sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt entstehen.
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- 05.09.2022 · Betriebsausschuss
- 7Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2022/430 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/430 der Stadt Sprockhövel dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der siebten Sitzung des Betriebsausschusses. Die Vorlage wurde von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung erstellt und ist für die nichtöffentliche Sitzung am 5. September 2022 vorgesehen.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die im öffentlichen Teil des Betriebsausschusses gestellten Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen im öffentlichen Teil des Ausschusses vorliegen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu geschätzten Kosten für Personalsachkosten. Ein Berichtswesen über den Sachstand ist in diesem Dokument nicht für einen spezifischen Zeitraum festgelegt.
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Beratungsfolge
- 05.09.2022 · Betriebsausschuss