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Tagesordnung
- I.Öffentlicher Teil
- 1.Regularien
- 1.1Eröffnung der Sitzung - Feststellung der form- und fristgerechten Einladung - Feststellung der Beschlussfähigkeit - Feststellung der Tagesordnung
- 2.Bestellung der SchriftführungZur Vorlage · VL-144/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-144/2025 befasst sich mit der Bestellung der Schriftführung für den Wahlprüfungsausschuss. Der vorliegende Vorschlag sieht die Ernennung von zwei Personen in der Funktion als Schriftführerinnen vor, welche die Niederschriften des Ausschusses führen sollen. Damit wird die personelle Besetzung für die Protokollführung in diesem Gremium geregelt.
Die Beratung dieser Vorlage ist für die Sitzung des Wahlprüfungsausschusses am 9. Dezember 2025 angesetzt. In diesem Termin soll über den Beschlussvorschlag entschieden werden. Federführend für diesen Vorgang ist das Sachgebiet Organisation aus dem Geschäftsbereich I. Die Vorlage wurde am 29. Oktober 2025 erstellt und dient als Grundlage für die anstehende Sitzung des Ausschusses, in der eine abschließende Entscheidung über die Bestellung der Schriftführung vorgesehen ist.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 3.Prüfung der Gültigkeit der Wahl der am 14.09.2025 gewählten Bürgermeisterin der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-149/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-149/2025 behandelt die Prüfung der Gültigkeit der am 14. September 2025 durchgeführten Bürgermeisterwahl in Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Angelegenheit in einer Vorberatung am 9. Dezember 2025 erörtern, bevor der Rat am 18. Dezember 2025 eine abschließende Entscheidung trifft.
Die rechtliche Grundlage für dieses Verfahren ist das Kommunalwahlgesetz Nordrhein-Westfalen. Der Ausschuss hat dabei zu prüfen, ob Einsprüche gegen die Wahl vorliegen oder ob Unregelmäßigkeiten bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl eingetreten sind, welche das Ergebnis maßgeblich beeinflusst haben könnten. Dem Dokument zufolge wurden innerhalb der gesetzlichen Frist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche eingereicht. Zudem konnten im Rahmen der Prüfung keine Unregelmäßigkeiten in der Vorbereitungsphase oder während der Wahlhandlung festgestellt werden.
Auf Basis dieser Feststellungen empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl der Bürgermeisterin für gültig zu erklären. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist die Bürgermeisterin von der Beratung und Entscheidung über die Gültigkeit ihrer eigenen Wahl ausgeschlossen.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 4.Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 14.09.2025 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · VL-150/2025 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage VL-150/2025 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der am 14. September 2025 durchgeführten Wahl des Rates der Stadt Sprockhövel. Der Wahlprüfungsausschuss wird die Vorberatung zu diesem Thema am 9. Dezember 2025 durchführen, während die abschließende Entscheidung im Rat für den 18. Dezember 2025 vorgesehen ist.
Nach den vorliegenden Informationen sind innerhalb der einmonatigen Frist nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses keine Einsprüche gegen die Wahl eingegangen. Zudem wurden bei der Vorbereitung der Wahl sowie während der Wahlhandlung keine Unregelmäßigkeiten festgestellt, die das Ergebnis oder die Sitzverteilung hätten beeinflussen können. Da keine der gesetzlich definierten Gründe für eine Ungültigkeit der Wahl vorliegen, empfiehlt der Ausschuss dem Rat, die Wahl gemäß den Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes Nordrhein-Westfalen für gültig zu erklären.
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Beratungsfolge
- 18.12.2025 · Rat (2. Sitzung)
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 5.Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-351/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorlage mit der Nummer KN-351/2025, die vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, behandelt die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil des Wahlprüfungsausschusses. Die Vorlage ist für die Sitzung des Gremiums am 9. Dezember 2025 unter dem Tagesordnungspunkt 5 vorgesehen, wobei eine reine Kenntnisnahme durch das Gremium beabsichtigt ist.
Dem vorliegenden Dokument zufolge liegen keine Mitteilungen vor bzw. sollen die vorhandenen Informationen lediglich zur Kenntnis genommen werden. Weitere inhaltliche Details zu den Mitteilungen selbst sind der Vorlage nicht zu entnehmen. Ebenso enthält das Dokument keine Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder zu den Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die Vorlage dient somit der formalen Information des Ausschusses über den Stand der Verwaltungsmitteilungen im öffentlichen Bereich während der anberaumten Sitzung.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)
- 6.Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · KN-352/2025 · Mitteilungsvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Mitteilungsvorge mit der Nummer KN-352/2025, welche vom Sachgebiet Organisation erstellt wurde, dient der Information des Wahlprüfungsausschusses. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil einer Sitzung.
Für die Sitzung des Gremiums am 9. Dezember 2025 ist dieser Vorgang als sechster Tagesordnungspunkt auf der Liste vorgesehen. Die Vorlage dient dem Ausschuss zur Kenntnisnahme und hält fest, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden oder keine Anfragen für diesen Bereich vorlagen.
Über die Information zum Status der Anfragen im öffentlichen Teil hinaus enthält das Dokument keine weiteren Angaben zu finanziellen Auswirkungen oder Auswirkungen auf Klima und Umwelt. Die Federführung für diese Mitteilung liegt beim Sachgebiet Organisation innerhalb des Geschäftsbereichs I.
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Beratungsfolge
- 09.12.2025 · Wahlprüfungsausschuss (1. Sitzung)