Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den WahlausschussZur Vorlage · 2013/139 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses der Stadt Sprockhövel vom 24. Juni 2013 wurde über die Bestellung der Schriftführung beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2013/139 enthielt den Vorschlag, eine Person als Schriftführerin für den Ausschuss zu wählen. Zudem wurde die Bestellung einer stellvertretenden Schriftführung beantragt.
Gemäß dem Beschlussvorschlag der Verwaltung wurde die Wahl der Schriftführerin sowie der Stellvertretung durchgeführt. Die Vorlage sah keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diese Bestellung vor. Ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Vorgang nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2013 · Wahlausschuss
- 2Verpflichtung der Beisitzer/innen des WahlausschussesZur Vorlage · 2013/140 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses am 24. Juni 2013 wurde die Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Gremiums behandelt. Die Beschlussvorlage 2013/140 sieht vor, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Beisitzer offiziell verpflichtet.
Grundlage für diesen Vorgang ist die Neubesetzung des Wahlausschusses. Da im Zuge der Besetzung auch Personen benannt wurden, die bisher nicht als sachkundige Bürger oder sachkundige Bürgerinnen im Ausschuss tätig waren, ist eine formelle Verpflichtung zu Beginn der Sitzung erforderlich. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Besetzung und der rechtlichen Verbindlichkeit der Mitglieder für ihre Aufgaben im Wahlausschuss. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2013 · Wahlausschuss
- 3Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014Zur Vorlage · 2013/116 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 24. Juni 2013 wurde die Einteilung des Gemeindegebietes der Stadt Sprockhövel in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Stadtgebiet in 16 Wahlbezirke aufzuteilen. Diese Struktur basiert auf einer bestehenden Satzung des Rates, durch die die Anzahl der zu wählenden Vertreter von 38 auf 32 reduziert wurde, wobei 16 Vertreter in den jeweiligen Wahlbezirken gewählt werden.
Die rechtliche Grundlage für die Neufeststellung der Wahlbezirkseinteilung vor jeder Ratswahl ergibt sich aus dem Kommunalwahlgesetz. Bei der Abgrenzung der Bezirke müssen räumliche Zusammenhänge gewahrt und die gesetzliche Toleranzgrenze der Bevölkerungszahlen eingehalten werden. Als Basis für die Berechnung dient die Einwohnerzahl von 25.159 Personen, wie sie vom Landesbetrieb Information und Technik (IT NRW) veröffentlicht wurde. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 1.572 Personen pro Wahlbezirk, wobei die zulässige Bandbreite zwischen einer Untergrenze von 1.179 und einer Obergrenze von 1.965 Einwohnern liegt.
Der Beschluss beinhaltet zudem die Regelung, dass nach der Festlegung neu erschlossene oder gewidmete Straßen entsprechend ihrer geografischen Lage automatisch den bestehenden Wahlbezirken zuzurechnen sind. Die Bekanntmachung der Einteilung erfolgt durch den Wahlleiter nach der Beschlussfassung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 24.06.2013 · Wahlausschuss