Verpflichtung der Beisitzer/innen des Wahlausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Wahlausschusses am 24. Juni 2013 wurde die Verpflichtung der Beisitzerinnen und Beisitzer des Gremiums behandelt. Die Beschlussvorlage 2013/140 sieht vor, dass die Bürgermeisterin bzw. der Bürgermeister die Beisitzer offiziell verpflichtet.
Grundlage für diesen Vorgang ist die Neubesetzung des Wahlausschusses. Da im Zuge der Besetzung auch Personen benannt wurden, die bisher nicht als sachkundige Bürger oder sachkundige Bürgerinnen im Ausschuss tätig waren, ist eine formelle Verpflichtung zu Beginn der Sitzung erforderlich. Die Vorlage dient somit der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Besetzung und der rechtlichen Verbindlichkeit der Mitglieder für ihre Aufgaben im Wahlausschuss. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder spezifische Kosten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 24.06.2013kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 Wahlausschuss, 24.06.2013
- Bestellung eines Schriftführers / einer Schriftführerin für den Wahlausschuss Wahlausschuss, 24.06.2013