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Beschlussvorlage

Einteilung des Gemeindegebietes in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014

2013/116

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Wahlausschusses am 24. Juni 2013 wurde die Einteilung des Gemeindegebietes der Stadt Sprockhövel in Wahlbezirke für die Kommunalwahl 2014 behandelt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, das Stadtgebiet in 16 Wahlbezirke aufzuteilen. Diese Struktur basiert auf einer bestehenden Satzung des Rates, durch die die Anzahl der zu wählenden Vertreter von 38 auf 32 reduziert wurde, wobei 16 Vertreter in den jeweiligen Wahlbezirken gewählt werden.

Die rechtliche Grundlage für die Neufeststellung der Wahlbezirkseinteilung vor jeder Ratswahl ergibt sich aus dem Kommunalwahlgesetz. Bei der Abgrenzung der Bezirke müssen räumliche Zusammenhänge gewahrt und die gesetzliche Toleranzgrenze der Bevölkerungszahlen eingehalten werden. Als Basis für die Berechnung dient die Einwohnerzahl von 25.159 Personen, wie sie vom Landesbetrieb Information und Technik (IT NRW) veröffentlicht wurde. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Einwohnerzahl von 1.572 Personen pro Wahlbezirk, wobei die zulässige Bandbreite zwischen einer Untergrenze von 1.179 und einer Obergrenze von 1.965 Einwohnern liegt.

Der Beschluss beinhaltet zudem die Regelung, dass nach der Festlegung neu erschlossene oder gewidmete Straßen entsprechend ihrer geografischen Lage automatisch den bestehenden Wahlbezirken zuzurechnen sind. Die Bekanntmachung der Einteilung erfolgt durch den Wahlleiter nach der Beschlussfassung.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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