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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführern / SchriftführerinnenZur Vorlage · 2014/197 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Wahlprüfungsausschusses der Stadt Sprockhövel vom 15. September 2014 wurde über die Bestellung von Schriftführern beraten. Die vorliegende Tischvorlage mit der Nummer 2014/197 enthielt entsprechende Beschlussvorschläge zur Besetzung dieser Funktionen innerhalb des Gremiums.
Gemäß den Beschlussvorschlägen sollte eine Person als Schriftführerin für den Wahlprüfungsausschuss gewählt werden. Zudem wurde die Wahl einer Person zum stellvertretenden Schriftführer des Ausschusses vorgeschlagen. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind. Eine weitere Regelung zur Berichtspflicht durch den zuständigen Fachbereich ist für diesen Tagesordnungspunkt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2014 · Wahlprüfungsausschuss
- 2Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 25.05.2014 gewählten Rates der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Gegenstand der Beschlussvorlage 2014/274 ist die Prüfung der Gültigkeit der am 25. Mai 2014 durchgeführten Ratswahl in der Stadt Sprockhövel. Anlass für das Verfahren sind vier Einsprüche aus den Wahlbezirken 061 und 151, in denen Unregelmäßigkeiten beim Versand von Briefwahlunterlagen geltend gemacht werden.
Im Rahmen der Prüfung wurde die rechnerische Berücksichtigung der Stimmen der Einspruchsführer untersucht. Basierend auf einer Hochrechnung der Stimmenverteilung bei einer Gesamtstimmenzahl von 11.672 und der Anwendung eines Divisors von 2.918 wurde die Sitzverteilung der Reserveliste ermittelt. Die Untersuchung ergab, dass sich die Sitzverteilung im Rat durch die Berücksichtigung der Einspruchsstimmen nicht verändert. Die Differenzen zwischen den Parteien sind so groß, dass eine Änderung des Wahlergebnisses oder der Sitzverteilung ausgeschlossen ist. Die Sitzverteilung umfasst 30 Sitze, verteilt auf die SPD (16), CDU (12), GRÜNE (5), FDP (3), WfS (2), DIE LINKE (1) und die PIRATEN (1).
Da keine Gründe gegen die Gültigkeit der Wahl in den betroffenen oder übrigen Wahlbezirken ersichtlich sind, empfiehlt der Wahlprüfungsausschuss dem Rat, die Wahl gemäß § 40 Abs. 1 Buchst. d) Kommunalwahlgesetz NRW für gültig zu erklären. Die Prüfung erfolgte in Abstimmung mit der Kommunalaufsicht Ennepe-Ruhr-Kreis. Es wird davon ausgegangen, dass die Prüfung zu Folgekosten führt. Die Beratung im Wahlprüfungsausschuss fand am 15. September 2014 statt, die Beratung im Rat ist für den 25. September 2014 angesetzt.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 15.09.2014 · Wahlprüfungsausschuss
- 3Prüfung der Gültigkeit der Wahl des am 25.05.2014 bzw. 15.06.2014 gewählten Bürgermeisters der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2014/198 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2014/198 befasst sich mit der Prüfung der Gültigkeit der Bürgermeisterwahl in der Stadt Sprockhövel, die am 25.05.2014 sowie am 15.06.2014 stattfand. Gegen die Wahl vom 25.05.2014 wurden insgesamt vier Einsprüche aus zwei verschiedenen Wahlbezirken erhoben. Die Einspruchsführer machten geltend, dass neu zugestellte Briefwahlunterlagen sie aufgrund von Ortsabwesenheit nicht rechtzeitig erreicht hätten. Dies war darauf zurückzuführen, dass der Wahlleiter zuvor Stimmzettel und Wahlscheine für ungültig erklärt hatte, da diese Fehler in der Beschriftung oder der Versicherung an Eides statt aufwiesen.
Der Wahlprüfungsausschuss stellte fest, dass während der Wahlhandlung selbst keine Unregelmäßigkeiten auftraten. Die Fehler im Vorfeld wurden durch den erneuten Versand der Unterlagen seitens der Verwaltung korrigiert. Ein Verstoß gegen wahlrechtliche Bestimmungen konnte nicht festgestellt werden, da der Versand ohne schuldhafte Verzögerung erfolgte und das Nichterreichen der Unterlagen in die Risikosphäre der Einspruchsführer falle. Zudem wäre das Wahlergebnis durch die vier Stimmen nicht beeinflusst worden, da die Stimmenverteilung ohnehin eine Stichwahl zwischen den beiden führenden Kandidaten erforderte.
Gegen die Stichwahl vom 15.06.2014 wurden keine Einsprüche erhoben. Der Wahlprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat daher, die Wahl des Bürgermeisters für gültig zu erklären. Gemäß den gesetzlichen Vorschriften darf der Bürgermeister nicht an der Beratung und Entscheidung über die Gültigkeit seiner eigenen Wahl mitwirken.
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Beratungsfolge
- 25.09.2014 · Rat
- 15.09.2014 · Wahlprüfungsausschuss