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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)Zur Vorlage · 2016/268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregeln für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2021 beizubehalten. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2015, welches die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts verändert. Durch die Neuregelung werden Leistungen der Verwaltung, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, künftig als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Dies betrifft unter anderem Erlöse aus der Vermietung von Sportanlagen oder Gebühren für Standesamtsleistungen wie Familienbücher.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neuregelung sowohl finanzielle Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, da neben der Steuerpflicht auch die Möglichkeit zur Vorsteuererstattung bei privatrechtlichen Investitionen besteht. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen erfordert eine umfassende Prüfung aller haushaltsrelevanten Vorgänge sowie aller Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der Tätigkeiten der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Zudem wird auf einen erheblichen administrativen Mehraufwand sowie auf die Komplexität der neuen Rechtslage hingewiesen.
Um die finanziellen und administrativen Folgen abzuwägen, empfiehlt die Verwaltung, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen. Damit soll die bisherige Rechtslage für sämtliche Leistungen im genannten Zeitraum fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 2Jahresabschluss 2015 der ZGSZur Vorlage · 2016/304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/304 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2015 der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS). Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftführung für das Jahr 2015 entlastet, sofern der Rat der Stadt Sprockhövel den Jahresabschluss und den Lagebericht genehmigt.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 25.225,02 € aus. Laut Erläuterungen der Verwaltung resultiert dieser aus einer knappen Kalkulation im Wirtschaftsplan sowie aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende, die nicht vollständig umgelegt werden konnten. Es wird vorgeschlagen, diesen Verlust auf das Jahr 2016 vorzutragen, wobei ein Ausgleich durch die ZGS in den Folgejahren angestrebt wird. Durch den Vortrag erhöht sich der Gesamtfehlbetrag auf 182.400,82 €, da der Verlust aus dem Jahr 2014 in Höhe von 157.175,80 € hinzukommt.
Der Abschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festzustellen. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss erfolgt unter dem Vorbehalt der Ratsfeststellung, um die Zuständigkeiten gemäß der Eigenbetriebsverordnung zu wahren.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 3Halbjahresbericht 2016 der ZGSZur Vorlage · 2016/305 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Betriebsausschusses am 12. September 2016 wurde die Vorlage 2016/305 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist der Halbjahresbericht 2016 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS).
Gemäß der Betriebssatzung der Stadt Sprockhövel für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, dem Bürgermeister, dem Betriebsausschuss sowie dem Kämmerer schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Vermögensplanes zu berichten. Auf dieser Grundlage wurden die Aufwendungen und Erträge des Erfolgsplanes sowie die Einnahmen und Ausgaben des Vermögensplanes zum Stand 30. Juni 2016 ermittelt. Im vorliegenden Bericht werden diese Werte den entsprechenden Ansätzen des Wirtschaftsplanes gegenübergestellt.
Der Bericht wurde dem Bürgermeister und dem Kämmerer bereits vorab zugeleitet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss den Halbjahresbericht 2016 zur Kenntnis nimmt. Federführend für die Vorlage ist die Zentrale Gebäudebewirtschaftung.
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Beratungsfolge
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 4Wirtschaftsplan 2017 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung SprockhövelZur Vorlage · 2016/309 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/309 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel befasst sich mit dem Entwurf des Wirtschaftsplanes für das Jahr 2017. Der Entwurf wurde dem Betriebsausschuss zur Beratung in die Fraktionen zugeleitet, wobei die Beratung über den Plan in der darauffolgenden Sitzung des Ausschusses am 14. November 2016 vorgesehen ist.
Der Wirtschaftsplan dient der Sicherung der wirtschaftlichen Stabilität, der Rentabilität sowie der Liquidität des Eigenbetriebes. Gemäß der Eigenbetriebsverordnung und der Gemeindeordnung ist die ZGS dazu angehalten, Entgelte und Mieten so festzusetzen, dass die Rechnung ausgeglichen ist. Die Stadtverwaltung setzt dabei auf das Prinzip der Subsidiarität, sodass allgemeine Deckungsmittel nur bei Unmöglichkeit aufwandsdeckender Entgelte eingesetzt werden.
Aufgrund der Haushaltslage der Stadt wurde der Entwurf für den Erfolgsplan knapp kalkuliert, um Mieten und Nebenkosten für städtische Räumlichkeiten gering zu halten. Eine Anpassung der Ansätze für die Bauunterhaltung wurde vorgenommen, um einen Jahresfehlbetrag zu vermeiden und die Ausgleiche der Fehlbeträge aus den Jahren 2014 und 2015 zu ermöglichen. Der Vermögens- und Finanzplan basiert unter anderem auf dem Gebäudekataster. Es gilt die Vorgabe des Betriebsausschusses, die Neuverschuldung auf maximal zwei Drittel der Tilgung zu begrenzen, wobei Kredite für Neubaumaßnahmen gesondert zu entscheiden sind und Kredite für Neubaumaßnahmen für Flüchtlinge nicht in der Neuverschuldung berücksichtigt werden sollen.
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- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 5Jahresbericht Freibad 2015Zur Vorlage · 2016/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/273 der Stadt Sprockhövel dient der Vorlage des Jahresberichts für das Freibad aus dem Jahr 2015. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der zuständige Ausschuss den Bericht zur Kenntnis nimmt. Die Beratung der Vorlage ist für zwei verschiedene Gremien vorgesehen: Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit soll die Vorlage in seiner Sitzung am 5. September 2016 behandeln, während der Betriebsausschuss die Vorlage in seiner Sitzung am 12. September 2016 erörtert.
Aus dem Dokument geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Es handelt sich um eine rein informative Vorlage zur Kenntnisnahme des Berichts über den Betrieb des Freibades im genannten Zeitraum. Weitere detaillierte Erläuterungen zum Inhalt des Berichts sind in den Anlagen der Vorlage enthalten.
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- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 05.09.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 6Antrag TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf Namensänderung Sportanlage "Im Baumhof"Zur Vorlage · 2016/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/275 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Antrag des TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf eine Namensänderung der Sportanlage „Im Baumhof“. Der Verein hat mit Schreiben vom 4. August 2016 beantragt, die Bezeichnung der Sportanlage in „German Flavours Travel Arena“ zu ändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt Sprockhövel eine Zustimmung zu diesem Antrag empfiehlt. Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Gremien im September 2016 vorgesehen, unter anderem für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 5. September, den Betriebsausschuss am 12. September sowie den Rat der Stadt am 22. September.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Der Antrag des Vereins liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 05.09.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 7Mitteilungen der ZGS im öffentlichen Teil der Sitzung des Betriebsausschusses:Zur Vorlage · 2016/306 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Betriebsausschusses am 12. September 2016 liegt die Beschlussvorlage 2016/306 zur Kenntnisnahme vor. Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Stadtwerke Sprockhövel (ZGS), die im öffentlichen Teil der Sitzung verhandelt werden sollen.
Die Betriebsleitung der Stadtwerke Sprockhövel legt dabei den aktuellen Sachstand zu den Baumaßnahmen vor, welche der Unterbringung von Flüchtlingen dienen. Die Vorlage dient der Information des Ausschusses über den Fortschritt dieser baulichen Maßnahmen. Eine Entscheidung über finanzielle Mittel oder neue Verpflichtungen ist in diesem Dokument nicht vorgesehen, da der Beschlussvorschlag lediglich die formale Kenntnisnahme der Mitteilungen vorsieht. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 8Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des BetriebsausschussesZur Vorlage · 2016/307 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/307 dient als Grundlage für die Sitzung des Betriebsausschusses der Stadt Sprockhövel am 12. September 2016. Die Vorlage wurde von der Zentralen Gebäudebewirtschaftung erstellt und ist für die nichtöffentliche Sitzung vorgesehen.
Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung des Betriebsausschusses behandelt werden sollen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Die Vorlage dient primär der Bereitstellung der Tagesordnungspunkte für die anstehende Beratung. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen oder die Notwendigkeit eines späteren Sachstandsberichts durch die zuständige Fachabteilung werden in diesem Dokument keine Angaben gemacht.
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Beratungsfolge
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss