Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregeln für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2021 beizubehalten. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2015, welches die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts verändert. Durch die Neuregelung werden Leistungen der Verwaltung, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, künftig als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Dies betrifft unter anderem Erlöse aus der Vermietung von Sportanlagen oder Gebühren für Standesamtsleistungen wie Familienbücher.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neuregelung sowohl finanzielle Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, da neben der Steuerpflicht auch die Möglichkeit zur Vorsteuererstattung bei privatrechtlichen Investitionen besteht. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen erfordert eine umfassende Prüfung aller haushaltsrelevanten Vorgänge sowie aller Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der Tätigkeiten der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Zudem wird auf einen erheblichen administrativen Mehraufwand sowie auf die Komplexität der neuen Rechtslage hingewiesen.
Um die finanziellen und administrativen Folgen abzuwägen, empfiehlt die Verwaltung, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen. Damit soll die bisherige Rechtslage für sämtliche Leistungen im genannten Zeitraum fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 195 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 22.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 15.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 12.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
Verwandte Vorlagen
Aus derselben Sitzung
- Bericht über den Sachstand bedeutender Gerichtsverfahren Rat, 22.09.2016
- Jahresbericht Freibad 2015 Betriebsausschuss, 12.09.2016
- Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 "Hölterstraße/Im Riepelsiepen" 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB Rat, 22.09.2016
- Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im 2. Quartal 2016 Haupt- und Finanzausschuss, 15.09.2016
- Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Rat, 22.09.2016
- Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil Rat, 22.09.2016