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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW)Zur Vorlage · 2016/220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/220 befasst sich mit der Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) für die neue Wahlperiode der Personalvertretung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist für die Oberste Dienstbehörde der Stadt Sprockhövel, welche der Rat der Stadt ist, eine solche Einigungsstelle zu konstituieren. Die Einigungsstelle dient dazu, Entscheidungen in Verfahren zu treffen, bei denen zwischen der Dienststelle und der Personalvertretung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine Einigung erzielt werden kann.
Für die Besetzung der Leitungspositionen wird vorgeschlagen, einen ehemaligen Direktor des Arbeitsgerichts Essen zum Vorsitzenden und den Kämmerer der Stadt Gevelsberg zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen. Beide Personen haben der Bestellung bereits zugestimmt. Die Mitglieder der Einungsstelle agieren dabei als ehrenamtliche Unabhängige.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen, wonach die Beisitzer für das jeweilige Verfahren benannt werden, wird zudem beantragt, das Benennungsrecht für die drei Beisitzer der Obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode auf den Bürgermeister zu delegieren. Diese Delegation soll vermeiden, dass für jede einzelne Benennung Sondersitzungen des Rates oder Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme Personalkosten in Höhe von etwa 2.000 Euro anfallen können.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Personelle Ausrichtung der städtischen Musikschule hier: Personalvertretungsrechtliches VerfahrenZur Vorlage · 2016/340 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel vom 15. September 2016 wurde über die personelle Ausrichtung der städtischen Musikschule im Rahmen eines personalvertretungsrechtlichen Verfahrens beraten. Gegenstand der Vorlage 2016/340 ist die Entscheidung über einen Vorschlag des Personalrates der Stadtverwaltung.
Der Rat der Stadt hatte bereits am 30. Juni 2016 beschlossen, an der bisherigen Verfahrensweise festzuhalten, die Stellen der festangestellten Musikschullehrkräfte nach dem TVöD sukzessiv abzubauen und stattdessen verstärkt Honorarkräfte für die einzelnen Unterrichtsfächer einzusetzen. Der Personalrat hatte im Juli 2016 die Aussetzung dieses Verfahrens beantragt. Dabei schlug die Personalvertretung vor, den Anteil der freien Mitarbeiter an der Gesamtunterrichtsleistung der Musikschule auf höchstens 25 Prozent zu begrenzen.
Der Ausschuss sollte entscheiden, ob er diesen Vorschlag zur Begrenzung des Anteils an Honorarkräften annimmt oder ablehnt. Unabhängig von der Entscheidung über den Vorschlag des Personalrates ist das Verfahren nach dem LPVG zur Fortführung des Abbauprozesses der festangestellten Stellen weiterzuführen. Die zuständige Dienststelle hatte der Aussetzung des Verfahrens unter dem Vorbehalt der Beratung im Ausschuss bereits zugestimmt.
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Beratungsfolge
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen im 2. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/263 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 15. September 2016 wurde die Vorlage 2016/263 zur Beratung vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist ein Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen für das zweite Quartal des Jahres 2016.
Der Bericht wurde durch den zuständigen Fachbereich erstellt und dient der Information des Ausschusses über die entstandenen Aufwendungen in den genannten Bereichen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss den vorliegenden Bericht über die Personal-, Versorgungs- und Fortbildungsaufwendungen des zweiten Quartals 2016 zur Kenntnis nimmt. Die detaillierten Erläuterungen und die inhaltliche Ausgestaltung des Berichts sind in den der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten. Eine darüber hinausgehende finanzielle Auswirkung im Sinne von neuen jährlichen Folgekosten oder Einnahmen wird in der Vorlage nicht explizit für diesen Berichtsvorgang ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · 2016/323 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 25.000,00 Euro zuzustimmen. Die Mittel sind für die Planungsstelle 01.06.01.543100 vorgesehen, welche die Internetpräsenz, amtliche Veröffentlichungen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst.
Hintergrund der Vorlage ist der Anstieg der Geschäftsaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr. Laut der Verwaltung war für das Jahr 2016 nicht absehbar, dass eine Vielzahl von Stellen extern ausgeschrieben werden muss, darunter auch die Positionen des Beigeordneten und eines Volljuristen. Da eine bereits bewilligte überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 20.000,00 Euro nicht ausreichte und mit weiteren externen Stellenausschreibungen zu rechnen ist, wird die zusätzliche Bereitstellung der Mittel beantragt. Damit belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen für die genannte Buchungsstelle auf insgesamt 45.000,00 Euro.
Die Deckung der zusätzlichen Kosten soll durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 15.01.01.529100 erfolgen. Dort sind Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich des Breitbandausbaus angesetzt, deren Umsetzung teilweise in das Jahr 2017 verschoben wird. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. September 2016 sowie im Rat am 22. September 2016 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/322 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die vom Kämmerer bewilligt wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf insgesamt 59.199,22 Euro, wobei die Deckung der Beträge vorgesehen ist.
Die Aufwendungen umfassen verschiedene Bereiche der städtischen Verwaltung und Infrastruktur. Im Bereich der städtebaulichen Planung ist die Beschaffung von Software für die Baumkontrolle sowie die Erfassung des städtischen Baumkatasters vorgesehen. Im Bereich der Straßenbauverwaltung ist der Erwerb von Grundstücken zur Sicherung eines kombinierten Geh- und Radweges aufgeführt. Für das Archiv ist die Anschaffung eines Rahmens für eine Originalzeichnung vorgesehen.
Ein wesentlicher Teil der Mittel fließt in die Ausstattung der Grundschule Niedersprockhövel, um aufgrund der Situation von Flüchtlingen und Seiteneinsteigern neue Klassenräume mit Mobiliar einzurichten. Im Bereich des Kanalnetzes sind Reparaturen an Pumpstationen sowie Nachzahlungen für Stromkosten aus dem Jahr 2015 enthalten. Weitere Ausgaben betreffen die Erweiterung einer Beschallungsanlage in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erhöhung von Pensions- und Beihilferückstellungen für die Volkshochschule. Zudem ist ein Verlustausgleich für den Zweckverband der Volkshochschule EN-Süd als Anteil der Stadt Sprockhövel aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)Zur Vorlage · 2016/268 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregeln für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2021 beizubehalten. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2015, welches die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts verändert. Durch die Neuregelung werden Leistungen der Verwaltung, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, künftig als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Dies betrifft unter anderem Erlöse aus der Vermietung von Sportanlagen oder Gebühren für Standesamtsleistungen wie Familienbücher.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neuregelung sowohl finanzielle Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, da neben der Steuerpflicht auch die Möglichkeit zur Vorsteuererstattung bei privatrechtlichen Investitionen besteht. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen erfordert eine umfassende Prüfung aller haushaltsrelevanten Vorgänge sowie aller Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der Tätigkeiten der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Zudem wird auf einen erheblichen administrativen Mehraufwand sowie auf die Komplexität der neuen Rechtslage hingewiesen.
Um die finanziellen und administrativen Folgen abzuwägen, empfiehlt die Verwaltung, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen. Damit soll die bisherige Rechtslage für sämtliche Leistungen im genannten Zeitraum fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 7Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016Zur Vorlage · 2016/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/274 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus den Erläuterungen geht hervor, dass die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 5.929.875 Euro nach Abschluss des zweiten Quartals 2016 voraussichtlich nicht erreicht werden könnte. Der Fehlbetrag hat sich im Vergleich zum ersten Quartal von 31.256 Euro auf 124.506 Euro erhöht. Als Grund für diese Entwicklung wird angeführt, dass die Maßnahme 57, welche eine Erhöhung der Abführung des Sparkassenüberschusses vorsieht, im laufenden Haushaltssanierungsjahr nicht umgesetzt wird.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bei der Maßnahme 58 zum Zinsaufwand ein höheres Einsparpotenzial als im vorliegenden Bericht dargestellt möglich erscheint. Aufgrund dieser Einschätzung werden zum Abschluss des zweiten Quartals keine weiteren Maßnahmen als zwingend erforderlich eingestuft.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Sachstandsbericht zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in SprockhövelZur Vorlage · 2016/339 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/339 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über den aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sprockhövel. Die Verwaltung sieht vor, in diesem Zusammenhang regelmäßige Sachstandsberichte vorzulegen.
Der Inhalt dieser Berichte umfasst die Entwicklung der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen sowie Informationen über die vorhandenen Unterbringungskapazitäten in der Stadt. Die Berichterstattung erfolgt nach Vorgabe der Verwaltung in der Regel in mündlicher Form.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2016 sowie des Rates am 22. September 2016 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, enthält das Dokument zum Zeitpunkt der Vorlage keine spezifischen Bezifferungen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/341 befasst sich mit der regelmäßigen Berichterstattung zum Thema Solidarpakt EN. Die Verwaltung legt hierzu einen Sachstandsbericht vor, der in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis gebracht werden soll.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass in jeder Sitzung dieser Gremien ein aktueller Bericht über den aktuellen Stand zum Solidarpakt EN vorgelegt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der vorliegende Bericht zur Kenntnis genommen wird. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass die regelmäßige Information der Gremien über die Entwicklungen im Rahmen des Solidarpakts EN ein fester Bestandteil der kommenden Sitzungsreihen sein soll. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 15. September und 22. September 2016 zur Beratung vorbereitet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar gegeben oder sicher eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Bericht über den Sachstand bedeutender GerichtsverfahrenZur Vorlage · 2016/342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/342 dient der Information über den aktuellen Sachstand bedeutender Gerichtsverfahren. Grundlage für diesen Vorgang ist ein in der Ratssitzung vom 30. Juni 2016 gefasster, einstimmiger Beschluss. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, ein regelmäßiges Berichtswesen einzuführen, das über den Stand relevanter Rechtsstreitigkeiten sowie über Urteile und Verfahrensausgänge informiert. Dies betrifft insbesondere jene Fälle, die Ausschuss- oder Ratsbeschlüsse tangieren oder für die Stadt Sprockhövel von grundlegender Bedeutung sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Umsetzung dieses Berichtswesens durch die Vorlage einer entsprechenden Auflistung der laufenden Gerichtsverfahren realisiert. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. September 2016 sowie im Rat am 22. September 2016 vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Bericht über den Sachstand der Verfahren zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere Auswirkung auf den Haushalt wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel, hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2016/291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzungsperiode einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel gestellt. Der entsprechende Antrag wurde am 16. August 2016 eingereicht und liegt der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/291 bei.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen. Im Ausschuss ist die Beratung für die Sitzung am 15. September 2016 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 22. September 2016 terminiert wurde. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der beantragten Änderung der Hauptsatzung liegen in dem Dokument keine spezifischen Angaben zu Kosten oder Einnahmen vor.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Ausbau von Kita-Plätzen für das Kindergartenjahr 2017 / 2018Zur Vorlage · 2016/302 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/302 befasst sich mit dem Ausbau von Kita-Plätzen für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Sprockhövel. Die Verwaltung legt dar, dass die Planung aufgrund schwankender Zuzugsprognosen von Flüchtlingsfamilien sowie aktueller Geburtenzahlen angepasst werden muss. Während die Geburtenzahlen im ersten Halbjahr 2016 auf einem niedrigen Niveau verblieben, zeigt die aktuelle Datenlage eine Verschiebung der Kinder im Kindergartenalter in den Wohnbereich Niedersprockhövel. Zudem werden ab der 29. Kalenderwoche regelmäßig Personen in Unterkünfte in Niedersprockhövel zugewiesen, was den Bedarf in diesem Bereich erhöht.
Um diesen Bedarf zu decken, wird die Erweiterung der städtischen Kita „KiFaz Miteinander“ in der Hauptstraße vorgeschlagen. Geplant ist die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe durch den Umbau einer im Gebäude befindlichen Wohnung zu Betreuungszwecken. Die Maßnahme soll neben Plätzen für Kinder über drei Jahre auch den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorantreiben. Da die betreffende Wohnung derzeit fremdvermietet ist und eine Kündigungsfrist von neun Monaten besteht, wird ein zeitnaher Beschluss angestrebt, um die Umsetzung für das Jahr 2017/2018 zu gewährleisten. Die Verwaltung behält sich vor, die endgültige Gruppenstruktur bis zum Frühjahr 2017 festzulegen und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kosten für die Maßnahme sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht bezifferbar.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.09.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 13Aktualisierte Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016 / 2017Zur Vorlage · 2016/303 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/303 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der aktualisierten Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016/2017. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Fortschreibung der Bedarfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen.
Grundlage für die Anpassung der Darstellung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Diese stellt neue Anforderungen an die Jugendhilfeplanung der Träger öffentlicher Jugendhilfe und schreibt eine einrichtungsscharfe Planung vor. Während die Verwaltung bereits seit längerer Zeit differenzierte Daten zur Anzahl der Kinder unter und über drei Jahren sowie zu den Gruppenformen liefert, müssen nun zusätzlich die Anzahl der Kinder mit Behinderungen sowie der genaue Umfang der verschiedenen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden in die Beschlussfassung einfließen.
Die korrekte Form der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bisherige Abschlagszahlungen des Landesjugendamtes unter dem Vorbehalt dieser erforderlichen Beschlussfassung erfolgten. Zudem wird festgehalten, dass die Beschlüsse zur Bedarfsplanung für künftige Kita-Jahre jeweils vor dem Stichtag am 15. März herbeigeführt werden müssen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.09.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/330 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/330 dient der Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses. Die Sitzung ist für den 15. September 2016 angesetzt.
Der vorliegende Text enthält als Beschlussvorschlag die bloße Kenntnisnahme der vorgetragenen Mitteilungen. Alternativ ist vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Über die inhaltlichen Details der Mitteilungen werden in der Vorlage keine spezifischen Informationen bereitgestellt, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Aus den Angaben zur Vorlage geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu erwarten sind. Es sind weder Personalkosten noch Sachkosten oder Einnahmen im Zusammenhang mit der Kenntnisnahme der Mitteilungen aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein informativen Berichterstattung innerhalb des Ausschussverfahrens.
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Beratungsfolge
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/329 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/329 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der 15. Sitzung am 15. September 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Die Vorlage enthält keine Angaben zu einer federführenden Stelle oder zu spezifischen inhaltlichen Details der Anfragen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Informationen über eine Notwendigkeit von Sach- oder Personalkosten sowie über eine mögliche Zuschussfähigkeit vor. Die Vorlage dient primär der organisatorischen Abwicklung des Tagesordnungspunktes Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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Beratungsfolge
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- –Öffentlicher Teil
- 18Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftliche Situation im 2. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/272 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/173 dient der Information über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel im zweiten Quartal des Jahres 2016. Der vorliegende Text stellt eine Vorlage des Bürgermeisters für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2016 sowie des Rates am 22. September 2016 dar.
Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht, der vom zuständigen Fachbereich erstellt wurde. Der Bericht umfasst die wirtschaftlichen Entwicklungen und die finanzielle Lage der Kommune innerhalb des genannten Zeitraums. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung des zweiten Quartals 2016 zur Kenntnis nehmen. Weiterführende Erläuterungen zu den spezifischen Inhalten des Berichts sind in den der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung im Sinne von neuen Kosten oder Einnahmen wird in der Vorlage für diesen Vorgang nicht explizit ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 19Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/354 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/354 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel bereits seit dem Jahr 2010. Die Vorlage stellt klar, dass diese Form der Unterrichtung in den künftigen Sitzungen des Rates fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen am 15. September und 22. September 2016 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss