Aktualisierte Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016 / 2017
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/303 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der aktualisierten Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016/2017. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Fortschreibung der Bedarfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen.
Grundlage für die Anpassung der Darstellung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Diese stellt neue Anforderungen an die Jugendhilfeplanung der Träger öffentlicher Jugendhilfe und schreibt eine einrichtungsscharfe Planung vor. Während die Verwaltung bereits seit längerer Zeit differenzierte Daten zur Anzahl der Kinder unter und über drei Jahren sowie zu den Gruppenformen liefert, müssen nun zusätzlich die Anzahl der Kinder mit Behinderungen sowie der genaue Umfang der verschiedenen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden in die Beschlussfassung einfließen.
Die korrekte Form der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bisherige Abschlagszahlungen des Landesjugendamtes unter dem Vorbehalt dieser erforderlichen Beschlussfassung erfolgten. Zudem wird festgehalten, dass die Beschlüsse zur Bedarfsplanung für künftige Kita-Jahre jeweils vor dem Stichtag am 15. März herbeigeführt werden müssen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 15.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 07.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
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