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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Konzept für die Beschallung der RatssitzungenZur Vorlage · 2016/349 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Ratssitzung am 22. September 2016 wird das Konzept für die Beschallung der Ratssitzungen behandelt. Die Vorlage bezieht sich auf einen vorangegangenen Beschluss aus der Ratssitzung vom 30. Juni 2016.
Für die aktuelle Sitzung ist der Testaufbau einer funkgestützten Konferenzraumanlage vorgesehen. Die beauftragte Firma wird hierzu detaillierte Erläuterungen abgeben. Als Grundlage für die Beratung dienen die bereits in einer früheren Sitzung vorgelegten Unterlagen zur Vorlagennummer 2016/258.
Zusätzlich steht die zwischenzeitlich erworbene Mikrofonanlage für den Testbetrieb zur Verfügung. Dies soll einen direkten Vergleich zwischen den technischen Systemen ermöglichen. Die Vorlage dient somit der technischen Überprüfung der Beschallungsmöglichkeiten im Ratssaal.
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- 22.09.2016 · Rat
- 2Wahl eines / einer BeigeordnetenZur Vorlage · 2016/336 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/336 des Bürgermeisters für die Sitzung des Rates am 22. September 2016 befasst sich mit der Neubesetzung der Position eines Beigeordneten. Die Stelle wurde vakant, nachdem die Amtszeit des bisherigen Beigeordneten zum 30. Juni 2016 endete und die betreffende Person aus dem Beamtenverhältnis der Stadt Sprockhövel ausgeschieden ist.
Im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens in verschiedenen Medien sowie auf der Internetseite der Stadt gingen insgesamt 14 Bewerbungen ein. Den Fraktionsvorsitzenden wurde bereits im August 2016 eine Liste mit den Bewerberdaten zur Kenntnisnahme übermittelt. Der Prozess sah vor, dass sich die Fraktionen zur Auswahl der Personen für ein Vorstellungsgespräch im Haupt- und Finanzausschuss abstimmen.
Der Beschluss sieht vor, eine Bewerberin oder einen Bewerber für eine Amtszeit von acht Jahren zum Beigeordneten zu wählen. Mit der Wahl erfolgt gleichzeitig die Bestellung als allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters. Die Ernennung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt, frühestens zum 1. Oktober 2016, erfolgen. Die gewählte Person wird in eine freie Beamtenplanstelle der Besoldungsgruppe A 15 eingewiesen und erhält die entsprechenden Dienstbezüge sowie eine Aufwandsentschädigung gemäß der Eingruppierungsverordnung. An der Geschäftsverteilung des Dezernats ergeben sich durch diese Neubesetzung keine unmittelbaren Änderungen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 3Abberufung eines allgemeines Vertreters des Bürgermeisters und Bestellung einer allgemeinen Vertreterin des BürgermeistersZur Vorlage · 2016/271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/271 der Stadt Sprockhövel regelt personelle Veränderungen in der Vertretung des Bürgermeisters. Gegenstand der Vorlage ist die Abberufung eines ersten weiteren allgemeinen Vertreters des Bürgermeisters sowie die gleichzeitige Bestellung einer neuen allgemeinen Vertreterin.
Der bisherige erste weitere allgemeine Vertreter des Bürgermeisters, ein städtischer Oberrechtsrat, soll mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 aus seinem Amt abberufen werden. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Wahl des Funktionsträgers zum Kämmerer und Beigeordneten der Stadt Bielefeld durch den Rat der Stadt Bielefeld in dessen Sitzung vom 30. Juni 2016. Mit dem Antritt der neuen Aufgabe wird der betreffende Mitarbeiter zum 1. Oktober 2016 aus dem Dienst der Stadt Sprockhövel ausscheiden.
Gleichzeitig ist die Bestellung einer städtischen Oberverwaltungsrätin als erste weitere allgemeine Vertreterin des Bürgermeisters mit Wirkung zum 1. Oktober 2016 vorgesehen. Die Verwaltung wurde bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung beauftragt, das personalvertretungsrechtliche Verfahren für diese Neubesetzung bis zur Sitzung am 22. September 2016 durchzuführen. Der Personalrat hat der Bestellung der vorgeschlagenen Person bereits in seiner Sitzung am 21. Juli 2016 zugestimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese personelle Veränderung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 4Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel, hier: Antrag der SPD-FraktionZur Vorlage · 2016/291 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die SPD-Fraktion hat für die kommende Sitzungsperiode einen Antrag zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel gestellt. Der entsprechende Antrag wurde am 16. August 2016 eingereicht und liegt der vorliegenden Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/291 bei.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat vorgesehen. Im Ausschuss ist die Beratung für die Sitzung am 15. September 2016 angesetzt, während die Beratung im Rat für den 22. September 2016 terminiert wurde. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der beantragten Änderung der Hauptsatzung liegen in dem Dokument keine spezifischen Angaben zu Kosten oder Einnahmen vor.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Auswirkungen bezüglich der Auflösung und Neubildung von FraktionenZur Vorlage · 2016/352 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/352 befasst sich mit den Auswirkungen der Auflösung und Neubildung von Fraktionen im Rat der Stadt Sprockhövel. Anlass für die Vorlage ist der Austritt eines Ratsmitglieds aus der Fraktion WfS und der anschließende Zusammenschluss mit einem Ratsmitglied der Piraten-Partei. Durch diesen Vorgang haben sich die politischen Mehrheitsverhältnisse im Rat verändert.
Im Zentrum der Prüfung steht die Frage, ob die Ausschüsse aufgrund der veränderten Kräfteverhältnisse neu gebildet werden müssen, um dem Grundsatz der Spiegelbildlichkeit zu entsprechen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass der Rat eine Prüfpflicht hinsichtlich der Anpassung der Ausschussbesetzung hat. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Austritt aus einer Fraktion nicht automatisch zum Verlust eines Ausschusssitzes führt, jedoch die rechtliche Grundlage für die Bestellung beratender Mitglieder durch kleine Fraktionen bestehen bleibt.
Zudem wird die Rechtmäßigkeit des Namens der neu gegründeten Fraktion, die nun unter dem Namen „MIS/Piraten“ auftritt, thematisiert. Eine zuvor angedachte Umbenennung der Piratenfraktion in „Miteinander in Sprockhövel“ wurde von der Verwaltung als unzulässig eingestuft. Die Verwaltung vertritt die Auffassung, dass eine zeitnahe Neubildung der Ausschüsse geboten ist. Zur Klärung der rechtlichen Situation wurden die Kommunalaufsicht sowie der Städte- und Gemeindebund um eine Einschätzung gebeten; deren Rückmeldungen standen zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Der Rat wurde gebeten, den aktuellen Sachstand zur Kenntnis zu nehmen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 6Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW)Zur Vorlage · 2016/220 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/220 befasst sich mit der Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) für die neue Wahlperiode der Personalvertretung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist für die Oberste Dienstbehörde der Stadt Sprockhövel, welche der Rat der Stadt ist, eine solche Einigungsstelle zu konstituieren. Die Einigungsstelle dient dazu, Entscheidungen in Verfahren zu treffen, bei denen zwischen der Dienststelle und der Personalvertretung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine Einigung erzielt werden kann.
Für die Besetzung der Leitungspositionen wird vorgeschlagen, einen ehemaligen Direktor des Arbeitsgerichts Essen zum Vorsitzenden und den Kämmerer der Stadt Gevelsberg zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen. Beide Personen haben der Bestellung bereits zugestimmt. Die Mitglieder der Einungsstelle agieren dabei als ehrenamtliche Unabhängige.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen, wonach die Beisitzer für das jeweilige Verfahren benannt werden, wird zudem beantragt, das Benennungsrecht für die drei Beisitzer der Obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode auf den Bürgermeister zu delegieren. Diese Delegation soll vermeiden, dass für jede einzelne Benennung Sondersitzungen des Rates oder Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme Personalkosten in Höhe von etwa 2.000 Euro anfallen können.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Bericht über den Sachstand bedeutender GerichtsverfahrenZur Vorlage · 2016/342 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/342 dient der Information über den aktuellen Sachstand bedeutender Gerichtsverfahren. Grundlage für diesen Vorgang ist ein in der Ratssitzung vom 30. Juni 2016 gefasster, einstimmiger Beschluss. Mit diesem Beschluss wurde die Verwaltung beauftragt, ein regelmäßiges Berichtswesen einzuführen, das über den Stand relevanter Rechtsstreitigkeiten sowie über Urteile und Verfahrensausgänge informiert. Dies betrifft insbesondere jene Fälle, die Ausschuss- oder Ratsbeschlüsse tangieren oder für die Stadt Sprockhövel von grundlegender Bedeutung sind.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird die Umsetzung dieses Berichtswesens durch die Vorlage einer entsprechenden Auflistung der laufenden Gerichtsverfahren realisiert. Die Vorlage ist zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. September 2016 sowie im Rat am 22. September 2016 vorgesehen. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den Bericht über den Sachstand der Verfahren zur Kenntnis zu nehmen. Eine weitere Auswirkung auf den Haushalt wird in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Sachstandsbericht zur Unterbringung der Flüchtlinge und Asylbewerber in SprockhövelZur Vorlage · 2016/339 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/339 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über den aktuellen Stand der Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbewerbern in Sprockhövel. Die Verwaltung sieht vor, in diesem Zusammenhang regelmäßige Sachstandsberichte vorzulegen.
Der Inhalt dieser Berichte umfasst die Entwicklung der Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen sowie Informationen über die vorhandenen Unterbringungskapazitäten in der Stadt. Die Berichterstattung erfolgt nach Vorgabe der Verwaltung in der Regel in mündlicher Form.
Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2016 sowie des Rates am 22. September 2016 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Sachstandsbericht zur Kenntnis nehmen. Über mögliche haushaltsmäßige Auswirkungen, wie etwa Personalkosten oder Sachkosten, enthält das Dokument zum Zeitpunkt der Vorlage keine spezifischen Bezifferungen.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Sachstandsberichte zum Thema Solidarpakt ENZur Vorlage · 2016/341 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/341 befasst sich mit der regelmäßigen Berichterstattung zum Thema Solidarpakt EN. Die Verwaltung legt hierzu einen Sachstandsbericht vor, der in den Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates zur Kenntnis gebracht werden soll.
Gemäß der Vorlage ist vorgesehen, dass in jeder Sitzung dieser Gremien ein aktueller Bericht über den aktuellen Stand zum Solidarpakt EN vorgelegt wird. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der vorliegende Bericht zur Kenntnis genommen wird. Aus den Erläuterungen geht hervor, dass die regelmäßige Information der Gremien über die Entwicklungen im Rahmen des Solidarpakts EN ein fester Bestandteil der kommenden Sitzungsreihen sein soll. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates am 15. September und 22. September 2016 zur Beratung vorbereitet. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden in der Vorlage nicht als unmittelbar gegeben oder sicher eingestuft.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel sowie der Entwürfe des Haushaltsplanes und der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2017Zur Vorlage · 2016/265 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 22. September 2016 erfolgt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017. Dieser Entwurf wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Neben der Haushaltssatzung werden zudem die Entwürfe des Haushaltsplanes sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2017 vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung dieser Unterlagen zur Kenntnis nimmt. Die Entwürfe werden zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule überweist, wobei letzterer insbesondere für die Planung im Jugendhilfebereich zuständig ist.
Aufgrund der gesetzlichen und kommunalaufsichtlichen Vorgaben muss die Haushaltssatzung 2017 inklusive aller Anlagen bis Ende November 2016 durch den Rat beschlossen und der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Der vorgesehene Beratungsverlauf umfasst die Beratung im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 9. November 2016 sowie die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss an den Terminen am 10. und 17. November 2016. Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Haushalts im Rat ist für den 24. November 2016 angesetzt.
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- 22.09.2016 · Rat
- 11Stellenplan 2017 hier: Einbringung des Entwurfs des Stellenplans 2017Zur Vorlage · 2016/269 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. September 2016 wurde die Einbringung des Entwurfs für den Stellenplan 2017 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/269 dient der förmlichen Vorstellung des Entwurfs im Rat.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Rat die Einbringung des Entwurfs zur Kenntnis nimmt. Gleichzeitig wird die Überweisung des Entwurfs zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss beantragt. Die Planung sieht vor, den Stellenplan 2017 gemeinsam mit dem Haushalt 2017 im Haupt- und Finanzausschuss in den Sitzungen am 10. November 2016 bzw. am 17. November 2016 zu beraten. Ein abschließender Beschluss im Rat ist für die Sitzung am 24. November 2016 vorgesehen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 12Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand § 2 b Umsatzsteuergesetz (UstG)Zur Vorlage · 2016/268 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, im Rahmen einer Beschlussvorlage die Anwendung der bisherigen Umsatzsteuerregeln für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 2017 und dem 1. Januar 2021 beizubehalten. Hintergrund ist das Steueränderungsgesetz 2015, welches die Umsatzbesteuerung für juristische Personen des öffentlichen Rechts verändert. Durch die Neuregelung werden Leistungen der Verwaltung, die auf privatrechtlicher Grundlage erbracht werden, künftig als umsatzsteuerpflichtig eingestuft. Dies betrifft unter anderem Erlöse aus der Vermietung von Sportanlagen oder Gebühren für Standesamtsleistungen wie Familienbücher.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Neuregelung sowohl finanzielle Vor- als auch Nachteile mit sich bringen kann, da neben der Steuerpflicht auch die Möglichkeit zur Vorsteuererstattung bei privatrechtlichen Investitionen besteht. Die Umsetzung der gesetzlichen Änderungen erfordert eine umfassende Prüfung aller haushaltsrelevanten Vorgänge sowie aller Verträge und Vereinbarungen, einschließlich der Tätigkeiten der Zentralen Gebäudebewirtschaftung. Zudem wird auf einen erheblichen administrativen Mehraufwand sowie auf die Komplexität der neuen Rechtslage hingewiesen.
Um die finanziellen und administrativen Folgen abzuwägen, empfiehlt die Verwaltung, die Optionsmöglichkeit nach § 27 Abs. 22 UStG zu nutzen. Damit soll die bisherige Rechtslage für sämtliche Leistungen im genannten Zeitraum fortgeführt werden. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Betriebsausschuss und der Haupt- und Finanzausschuss dem Rat eine entsprechende Entscheidung empfehlen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 13Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2016 bis 30.06.2016Zur Vorlage · 2016/274 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/274 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2016. Der Bericht wurde dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Aus den Erläuterungen geht hervor, dass die festgelegte Zielvorgabe in Höhe von 5.929.875 Euro nach Abschluss des zweiten Quartals 2016 voraussichtlich nicht erreicht werden könnte. Der Fehlbetrag hat sich im Vergleich zum ersten Quartal von 31.256 Euro auf 124.506 Euro erhöht. Als Grund für diese Entwicklung wird angeführt, dass die Maßnahme 57, welche eine Erhöhung der Abführung des Sparkassenüberschusses vorsieht, im laufenden Haushaltssanierungsjahr nicht umgesetzt wird.
Gleichzeitig wird darauf hingewiesen, dass bei der Maßnahme 58 zum Zinsaufwand ein höheres Einsparpotenzial als im vorliegenden Bericht dargestellt möglich erscheint. Aufgrund dieser Einschätzung werden zum Abschluss des zweiten Quartals keine weiteren Maßnahmen als zwingend erforderlich eingestuft.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 14Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2016/322 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/322 befasst sich mit der Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen, die vom Kämmerer bewilligt wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, die in der Anlage aufgeführten Mehraufwendungen zur Kenntnis zu nehmen. Die geschätzten Kosten belaufen sich auf insgesamt 59.199,22 Euro, wobei die Deckung der Beträge vorgesehen ist.
Die Aufwendungen umfassen verschiedene Bereiche der städtischen Verwaltung und Infrastruktur. Im Bereich der städtebaulichen Planung ist die Beschaffung von Software für die Baumkontrolle sowie die Erfassung des städtischen Baumkatasters vorgesehen. Im Bereich der Straßenbauverwaltung ist der Erwerb von Grundstücken zur Sicherung eines kombinierten Geh- und Radweges aufgeführt. Für das Archiv ist die Anschaffung eines Rahmens für eine Originalzeichnung vorgesehen.
Ein wesentlicher Teil der Mittel fließt in die Ausstattung der Grundschule Niedersprockhövel, um aufgrund der Situation von Flüchtlingen und Seiteneinsteigern neue Klassenräume mit Mobiliar einzurichten. Im Bereich des Kanalnetzes sind Reparaturen an Pumpstationen sowie Nachzahlungen für Stromkosten aus dem Jahr 2015 enthalten. Weitere Ausgaben betreffen die Erweiterung einer Beschallungsanlage in der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Erhöhung von Pensions- und Beihilferückstellungen für die Volkshochschule. Zudem ist ein Verlustausgleich für den Zweckverband der Volkshochschule EN-Süd als Anteil der Stadt Sprockhövel aufgeführt.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 15Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · 2016/323 · Beschlussvorlage
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Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 25.000,00 Euro zuzustimmen. Die Mittel sind für die Planungsstelle 01.06.01.543100 vorgesehen, welche die Internetpräsenz, amtliche Veröffentlichungen sowie die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit umfasst.
Hintergrund der Vorlage ist der Anstieg der Geschäftsaufwendungen im laufenden Haushaltsjahr. Laut der Verwaltung war für das Jahr 2016 nicht absehbar, dass eine Vielzahl von Stellen extern ausgeschrieben werden muss, darunter auch die Positionen des Beigeordneten und eines Volljuristen. Da eine bereits bewilligte überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 20.000,00 Euro nicht ausreichte und mit weiteren externen Stellenausschreibungen zu rechnen ist, wird die zusätzliche Bereitstellung der Mittel beantragt. Damit belaufen sich die überplanmäßigen Aufwendungen für die genannte Buchungsstelle auf insgesamt 45.000,00 Euro.
Die Deckung der zusätzlichen Kosten soll durch Minderaufwendungen bei der Buchungsstelle 15.01.01.529100 erfolgen. Dort sind Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen im Bereich des Breitbandausbaus angesetzt, deren Umsetzung teilweise in das Jahr 2017 verschoben wird. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 15. September 2016 sowie im Rat am 22. September 2016 vorgelegt.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Ausbau von Kita-Plätzen für das Kindergartenjahr 2017 / 2018Zur Vorlage · 2016/302 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/302 befasst sich mit dem Ausbau von Kita-Plätzen für das Kindergartenjahr 2017/2018 in Sprockhövel. Die Verwaltung legt dar, dass die Planung aufgrund schwankender Zuzugsprognosen von Flüchtlingsfamilien sowie aktueller Geburtenzahlen angepasst werden muss. Während die Geburtenzahlen im ersten Halbjahr 2016 auf einem niedrigen Niveau verblieben, zeigt die aktuelle Datenlage eine Verschiebung der Kinder im Kindergartenalter in den Wohnbereich Niedersprockhövel. Zudem werden ab der 29. Kalenderwoche regelmäßig Personen in Unterkünfte in Niedersprockhövel zugewiesen, was den Bedarf in diesem Bereich erhöht.
Um diesen Bedarf zu decken, wird die Erweiterung der städtischen Kita „KiFaz Miteinander“ in der Hauptstraße vorgeschlagen. Geplant ist die Schaffung einer zusätzlichen Gruppe durch den Umbau einer im Gebäude befindlichen Wohnung zu Betreuungszwecken. Die Maßnahme soll neben Plätzen für Kinder über drei Jahre auch den Ausbau von Plätzen für Kinder unter drei Jahren vorantreiben. Da die betreffende Wohnung derzeit fremdvermietet ist und eine Kündigungsfrist von neun Monaten besteht, wird ein zeitnaher Beschluss angestrebt, um die Umsetzung für das Jahr 2017/2018 zu gewährleisten. Die Verwaltung behält sich vor, die endgültige Gruppenstruktur bis zum Frühjahr 2017 festzulegen und dem Ausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Kosten für die Maßnahme sind zum Zeitpunkt der Vorlage noch nicht bezifferbar.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.09.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Aktualisierte Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016 / 2017Zur Vorlage · 2016/303 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/303 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der aktualisierten Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2016/2017. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Jugendhilfe und Schule, dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, die Fortschreibung der Bedarfsplanung zur Kenntnis zu nehmen und deren Umsetzung zuzustimmen.
Grundlage für die Anpassung der Darstellung ist die Reform des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Diese stellt neue Anforderungen an die Jugendhilfeplanung der Träger öffentlicher Jugendhilfe und schreibt eine einrichtungsscharfe Planung vor. Während die Verwaltung bereits seit längerer Zeit differenzierte Daten zur Anzahl der Kinder unter und über drei Jahren sowie zu den Gruppenformen liefert, müssen nun zusätzlich die Anzahl der Kinder mit Behinderungen sowie der genaue Umfang der verschiedenen Betreuungszeiten von 25, 35 und 45 Wochenstunden in die Beschlussfassung einfließen.
Die korrekte Form der Bedarfsfeststellung ist Voraussetzung für die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass bisherige Abschlagszahlungen des Landesjugendamtes unter dem Vorbehalt dieser erforderlichen Beschlussfassung erfolgten. Zudem wird festgehalten, dass die Beschlüsse zur Bedarfsplanung für künftige Kita-Jahre jeweils vor dem Stichtag am 15. März herbeigeführt werden müssen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 07.09.2016 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 18Baumschutzsatzung hier: 2. Änderung der BaumschutzsatzungZur Vorlage · 2016/213 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/213 sieht die Verabschiedung der zweiten Änderung der Baumschutzsatzung der Stadt Sprockhövel vor. Der Rat wird gebeten, den Entwurf der zweiten Änderung als Satzung zu beschließen.
Die Grundlage für die Überarbeitung bildet die Empfehlung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden, die Satzung stärker an die Musterbaumschutzsatzung des Städte- und Gemeindebundes anzupassen. Zuvor hatte sich dieser Ausschuss gegen einen anderen vorliegenden Änderungsantrag ausgesprochen, da dieser rechtlich nicht zulässig war, empfahl jedoch eine Anpassung an die Musterregelung sowie die Umstellung von Währungsangaben in Deutsche Mark auf Euro.
Die vorgeschlagenen inhaltlichen Änderungen umfassen die Aktualisierung der Präambel sowie der Rechtsgrundlagen in § 2 Absatz 3. Zudem wird ein Teil des § 6 Absatz 2 gestrichen, um die Übereinstimmung mit der Mustersatzung zu gewährleisten. Ein wesentlicher Bestandteil der Änderung ist die Ergänzung von § 7 Absatz 1, wonach bei einer Fällgenehmigung nach § 6 Absatz 2 eine Ersatzpflanzung zu leisten ist. Des Weiteren wird der Geldbetrag in § 12 Absatz 2 in Euro angegeben.
Der Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung hat den Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung vom 9. Mai 2016 geprüft und dem Rat die Annahme der zweiten Änderung empfohlen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden für die Änderung nicht ausgewiesen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 19Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Auswertung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2016/344 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2016/344 befasst sich mit der Auswertung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Im Rahmen der Beteiligung nahmen 32 Personen an einer Bürgeranhörung teil, zudem gingen sechs schriftliche Eingaben ein. Die Planung sieht die Schaffung von etwa 55 bis 60 Wohneinheiten vor.
In den Stellungnahmen äußerten Bürgerinnen und Bürger Bedenken hinsichtlich der Wohnqualität sowie der Verkehrsbelastung der Hölterstraße und Brinkerstraße. Eine verkehrliche Bewertung der Erschließung über die Brinkerstraße und Hölterstraße durch die Verwaltung und einen Fachgutachter kam zu dem Ergebnis, dass die Straßen leistungsfähig sind. In der Brinkerstraße wird ein Zuwachs von etwa 350 Kfz/24h erwartet, was zu einer Gesamtbelastung von circa 3.600 Kfz/24h im Abschnitt zwischen dem Baugebiet und der Wuppertaler Straße führt. In der Hölterstraße sind etwa 400 Kfz/24h zu erwarten. Eine Erschließung über die Beisenbruchstraße wurde aufgrund der mangelnden Leistungsfähigkeit des Knotens Beisenbruchstraße/Hauptstraße sowie möglicher Schleichverkehre abgelehnt.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Denkmalschutz hat das Ergebnis der Beteiligung zur Kenntnis genommen und den Beschluss gefasst, das Verfahren auf Basis der Variante C fortzuführen. Die Verwaltung wurde beauftragt, einen Rechtsplanentwurf zu erarbeiten und die Behörden- sowie Nachbargemeindenbeteiligung durchzuführen. Zudem sollen Erweiterungsmöglichkeiten für einen Gewerbebetrieb sowie die Prüfung von Parkzonenregelungen in der Brinkerstraße vorgesehen werden. Die Verkehrsplanung ist vor der Erschließung im Verkehrsausschuss vorzulegen. Aktuell findet die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs statt.
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- 22.09.2016 · Rat
- 20Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 "Hölterstraße/Im Riepelsiepen" 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2016/343 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 22. September 2016 liegt die Beschlussvorlage 2016/343 zum Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 „Hölterstraße/Im Riepelsiepen“ vor. Der Rat soll das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Kenntnis nehmen und die Belange unter Abwägung gemäß der Stellungnahme der Verwaltung prüfen. Zudem wird der Beschluss vorgeschlagen, den Bebauungsplan Nr. 86 Teil 2 einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung zu beschließen, wobei der ausgehängte Originalplan Bestandteil des Beschlusses ist.
Das Planungsgebiet sieht die Schaffung von etwa 120 Wohneinheiten vor. Im Zuge der öffentlichen Auslegung im Zeitraum vom 24. August bis zum 25. September 2015 informierten sich etwa 25 Bürgerinnen und Bürger, wobei eine Anregung eingereicht wurde. Von den 53 angeschriebenen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gingen vier Anregungen, Bedenken oder Hinweise ein, während 24 keine Einwände erhoben und 25 keine Stellungnahme abgaben.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat bereits am 23. November 2015 empfohlen, das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis zu nehmen und das Verfahren wie von der Verwaltung vorgeschlagen fortzuführen. Für das Vorhaben sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten zu verzeichnen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 21Antrag TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf Namensänderung Sportanlage "Im Baumhof"Zur Vorlage · 2016/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/275 der Zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Antrag des TSG 1881 Sprockhövel e.V. auf eine Namensänderung der Sportanlage „Im Baumhof“. Der Verein hat mit Schreiben vom 4. August 2016 beantragt, die Bezeichnung der Sportanlage in „German Flavours Travel Arena“ zu ändern.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit dem Rat der Stadt Sprockhövel eine Zustimmung zu diesem Antrag empfiehlt. Die Beratung der Vorlage war für verschiedene Gremien im September 2016 vorgesehen, unter anderem für den Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit am 5. September, den Betriebsausschuss am 12. September sowie den Rat der Stadt am 22. September.
Aus den Unterlagen geht hervor, dass keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang entstehen. Der Antrag des Vereins liegt der Vorlage als Anlage bei.
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- 22.09.2016 · Rat
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 05.09.2016 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 22Jahresabschluss 2015 der ZGSZur Vorlage · 2016/304 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/304 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2015 der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS). Der Entwurf sieht vor, dass der Betriebsausschuss die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftführung für das Jahr 2015 entlastet, sofern der Rat der Stadt Sprockhövel den Jahresabschluss und den Lagebericht genehmigt.
Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 25.225,02 € aus. Laut Erläuterungen der Verwaltung resultiert dieser aus einer knappen Kalkulation im Wirtschaftsplan sowie aus Aufwendungen im Zusammenhang mit der Schaffung von Unterbringungsmöglichkeiten für Asylsuchende, die nicht vollständig umgelegt werden konnten. Es wird vorgeschlagen, diesen Verlust auf das Jahr 2016 vorzutragen, wobei ein Ausgleich durch die ZGS in den Folgejahren angestrebt wird. Durch den Vortrag erhöht sich der Gesamtfehlbetrag auf 182.400,82 €, da der Verlust aus dem Jahr 2014 in Höhe von 157.175,80 € hinzukommt.
Der Abschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festzustellen. Die Entscheidung über die Entlastung der Betriebsleitung durch den Betriebsausschuss erfolgt unter dem Vorbehalt der Ratsfeststellung, um die Zuständigkeiten gemäß der Eigenbetriebsverordnung zu wahren.
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- 22.09.2016 · Rat
- 12.09.2016 · Betriebsausschuss
- 23Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 22. September 2016 stehen im öffentlichen Teil Mitteilungen der Verwaltung auf der Tagesordnung. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/345 sieht vor, dass die Verwaltung zu drei spezifischen Themenbereichen Informationen bereitstellt.
Der erste Punkt der Mitteilungen umfasst Hinweise zur aktuellen personellen Situation innerhalb der Stadtverwaltung. Des Weiteren erfolgt eine Vorabinformation bezüglich des Beginns der Umsetzung des E-Government-Gesetzes. Ein dritter Gegenstand der Information betrifft die Regelung der Druckkostenpauschale für Ratsmitglieder sowie für sachkundige Bürgerinnen und Bürger.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass diese Mitteilungen im Rahmen der Sitzung zur Kenntnis genommen werden. Hinsichtlich der haushaltsmäßigen Auswirkungen wird darauf hingewiesen, dass mit Personalkosten im Zusammenhang mit den personellen Veränderungen zu rechnen ist. Eine weitere detaillierte Kostenaufstellung oder die Angabe von Einnahmen ist in der Vorlage nicht enthalten.
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- 22.09.2016 · Rat
- 24Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/346 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/346 dient als Grundlage für die Beratung im Rat der Stadt Sprockhövel während der 24. Sitzung am 22. September 2016. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, dass die gestellten Anfragen beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen. Weitere Details zu den spezifischen Inhalten der Anfragen oder zu den entsprechenden Sachstandsberichten sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen oder zu personellen und sachlichen Kosten werden in diesem Dokument nicht konkret ausgewiesen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 25FragestundeZur Vorlage · 2016/337 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/337 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat für die Sitzung am 22. September 2016. Gegenstand der Vorlage ist die Regelung des Ablaufs und der inhaltlichen Ausgestaltung der Einwohnerfragestunde, wie sie in der im Jahr 2009 verabschiedeten Geschäftsordnung für den Rat und seine Ausschüsse festgelegt ist.
Gemäß der geltenden Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, wobei der Rat über Ausnahmen entscheiden kann. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Vorlage konkretisiert zudem die formalen Rahmenbedingungen für die Fragesteller. Jeder Fragesteller ist auf maximal zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage begrenzt. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Anmeldungen durch den Bürgermeister bestimmt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Anfragen ist nicht vorgesehen.
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- 22.09.2016 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 29Bericht über die Entwicklung der haushaltswirtschaftliche Situation im 2. Quartal 2016Zur Vorlage · 2016/272 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/173 dient der Information über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation in der Stadt Sprockhövel im zweiten Quartal des Jahres 2016. Der vorliegende Text stellt eine Vorlage des Bürgermeisters für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 15. September 2016 sowie des Rates am 22. September 2016 dar.
Gegenstand der Vorlage ist ein Sachstandsbericht, der vom zuständigen Fachbereich erstellt wurde. Der Bericht umfasst die wirtschaftlichen Entwicklungen und die finanzielle Lage der Kommune innerhalb des genannten Zeitraums. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den Bericht über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung des zweiten Quartals 2016 zur Kenntnis nehmen. Weiterführende Erläuterungen zu den spezifischen Inhalten des Berichts sind in den der Vorlage beigefügten Anlagen enthalten. Eine unmittelbare haushaltsmäßige Auswirkung im Sinne von neuen Kosten oder Einnahmen wird in der Vorlage für diesen Vorgang nicht explizit ausgewiesen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 30Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2016/354 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/354 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Text sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die haushaltswirtschaftliche Entwicklung informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch den Kämmerer erfolgt in den Sitzungen des Rates der Stadt Sprockhövel bereits seit dem Jahr 2010. Die Vorlage stellt klar, dass diese Form der Unterrichtung in den künftigen Sitzungen des Rates fortgeführt wird. Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat in den Sitzungen am 15. September und 22. September 2016 vorgesehen.
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- 22.09.2016 · Rat
- 15.09.2016 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31Zustimmung einer überplanmäßigen AufwendungZur Vorlage · 2016/363 · Tischvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat in seiner Sitzung am 22. September 2016 einer überplanmäßigen Aufwendung in Höhe von 11.032,34 Euro zugestimmt. Die Mittel sind der Planstelle 08.01.01.531800 im Bereich der Sportförderung zuzuweisen.
Hintergrund der Entscheidung ist die finanzielle Beteiligung an den Kosten für Heimspiele der A-Jugend der TSG Sprockhövel im Stadion Stefansbachtal. Die Kosten setzen sich aus einem Betrag von 7.200,00 Euro für zwölf Heimspiele sowie einem Anteil von 3.832,33 Euro für die Regeneration des Rasens zusammen. Die Kostenübernahme erfolgt im Rahmen einer Kooperation zwischen den Städten Sprockhövel und Gevelsberg sowie den Vereinen FSV Gevelsberg und TSG Sprockhövel. Ursprünglich war vorgesehen, die Kosten über eine Bürgerstiftung zu finanzieren, was jedoch nicht realisiert werden konnte.
Da die auf der entsprechenden Buchungsstelle vorhandenen Mittel bereits gemäß den Richtlinien über die Sportförderung verplant sind, wurde eine überplanmäßige Aufwendung notwendig. Die Deckung der Kosten erfolgt durch Minderaufwendungen auf der Buchungsstelle 15.01.01.529100 für sonstige Dienstleistungen im Bereich des Breitbandausbaus, da sich diese Maßnahme teilweise in das Jahr 2017 verschiebt. Da die Entscheidung nicht als Geschäft der laufenden Verwaltung eingestuft wurde, oblag die Entscheidung über die Mittelverwendung dem Rat.
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- 22.09.2016 · Rat