Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW)
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/220 befasst sich mit der Bildung der Einigungsstelle nach dem Landespersonalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LPVG NW) für die neue Wahlperiode der Personalvertretung vom 1. Juli 2016 bis zum 30. Juni 2020. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist für die Oberste Dienstbehörde der Stadt Sprockhövel, welche der Rat der Stadt ist, eine solche Einigungsstelle zu konstituieren. Die Einigungsstelle dient dazu, Entscheidungen in Verfahren zu treffen, bei denen zwischen der Dienststelle und der Personalvertretung in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten keine Einigung erzielt werden kann.
Für die Besetzung der Leitungspositionen wird vorgeschlagen, einen ehemaligen Direktor des Arbeitsgerichts Essen zum Vorsitzenden und den Kämmerer der Stadt Gevelsberg zum stellvertretenden Vorsitzenden der Einigungsstelle zu bestellen. Beide Personen haben der Bestellung bereits zugestimmt. Die Mitglieder der Einungsstelle agieren dabei als ehrenamtliche Unabhängige.
Aufgrund der gesetzlichen Regelungen, wonach die Beisitzer für das jeweilige Verfahren benannt werden, wird zudem beantragt, das Benennungsrecht für die drei Beisitzer der Obersten Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode auf den Bürgermeister zu delegieren. Diese Delegation soll vermeiden, dass für jede einzelne Benennung Sondersitzungen des Rates oder Dringlichkeitsentscheidungen erforderlich werden. Die Verwaltung geht davon aus, dass durch diese Maßnahme Personalkosten in Höhe von etwa 2.000 Euro anfallen können.
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Beratungsfolge
- 22.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
- 15.09.2016kein Ergebnis hinterlegt
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