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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Satzungsbeschluss

2015/332

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 24. September 2015 den Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße West“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die rechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung im Bereich Haßlinghausen neu gefasst, da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1986 aktualisiert werden musste.

Der Geltungsbereich des Plans umfasst ein Gebiet im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen, begrenzt durch die Autobahn A 43 im Westen und die Lemper Straße im Osten. Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Strukturen, insbesondere der Erhalt von Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungen sowie die Nutzung der Obergeschosse als Wohnraum. Um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren, sieht der Plan den Ausschluss bestimmter Nutzungen vor, darunter Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sportwettcafés und Sexshops.

Im Zuge des Verfahrens wurden die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Während im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen von Verbänden und Bürgern eingingen, wurden während der abschließenden öffentlichen Auslegung keine Einwände von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht. Die Verwaltung hat die Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange in den Planentwurf eingearbeitet. Der Beschluss umfasst den Bebauungsplan einschließlich der Begründung und des Umweltberichts.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 182 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge

  • 24.09.2015
    kein Ergebnis hinterlegt

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