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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Stadt Sprockhövel sowie der Entwürfe des Haushaltsplanes und der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2016Zur Vorlage · 2015/275 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. September 2015 erfolgt die Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2016. Dieser Entwurf wurde vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister bestätigt. Neben der Haushaltssatzung werden zudem die Entwürfe des Haushaltsplanes sowie die Fortschreibung des Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2016 vorgelegt.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Zuleitung dieser Dokumente zur Kenntnis nimmt. Die Entwürfe werden zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule überweist, wobei letzterer speziell für die Planung im Bereich der Jugendhilfe zuständig ist.
Aufgrund der gesetzlichen und kommunalaufsichtlichen Vorgaben muss die Haushaltssatzung 2016 inklusive aller Anlagen bis Ende November 2015 durch den Rat beschlossen und der Aufsichtsbehörde angezeigt werden. Der vorgesehene Beratungsverlauf sieht nach der Einbringung im Rat am 24. September Beratungen im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule am 11. November sowie im Haupt- und Finanzausschuss am 12. und 19. November vor. Die abschließende Beratung und Verabschiedung des Haushalts im Rat ist für den 26. November 2015 geplant.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 2Stellenplan 2016 hier: Einbringung des Entwurfs des Stellenplans 2016Zur Vorlage · 2015/276 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Rates am 24. September 2015 wurde die Einbringung des Entwurfs für den Stellenplan 2016 behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/276 dient der Vorlage dieses Entwurfs zur weiteren parlamentarischen Beratung.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Rat die Einbringung des Entwurfs zur Kenntnis nimmt und das Dokument zur detaillierten Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überweist. Es ist vorgesehen, den Stellenplan 2016 gemeinsam mit dem Haushalt für das Jahr 2016 im Haupt- und Finanzausschuss in den Sitzungen am 12. November 2015 bzw. am 19. November 2015 zu erörtern. Ein abschließender Beschluss über den Stellenplan ist für die Ratssitzung am 26. November 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 3Haushaltssanierungsplan hier: Bericht gemäß § 7 Abs. 1 Stärkungspaktgesetz zum 31.07.2015Zur Vorlage · 2015/273 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/273 befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungsplan der Stadt Sprockhövel gemäß § 7 Abs. 1 des Stärkungspaktgesetzes zum Stand vom 31. Juli 2015. Der Bericht dient der Information über die Umsetzung der Haushaltsmaßnahmen, welche durch die Bezirksregierung in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht überwacht werden.
Gemäß den gesetzlichen Vorgaben ist der Bürgermeister dazu verpflichtet, der Bezirksregierung zu bestimmten Terminen im laufenden und Folgejahr Berichte über den Stand der Umsetzung des Haushaltssanierungsplanes vorzulegen. Diese Berichterstattung erfolgt jeweils zum 30. November zusammen mit der Haushaltsatzung sowie zu den Terminen am 31. Juli und am 15. April des darauffolgenden Jahres.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat den an die Kommunalaufsicht erstatteten Bericht zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie des Rates am 24. September 2015 vorgesehen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung der Vorlage wird nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Haushaltssanierungscontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2015 bis 30.06.2015Zur Vorlage · 2015/271 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/271 des Bürgermeisters befasst sich mit dem Bericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2015. Dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat wird vorgeschlagen, den vorliegenden Bericht zur Kenntnis zu nehmen.
Dem Bericht zufolge zeichnet sich zum Abschluss des zweiten Quartals ab, dass die übergeordnete Zielvorgabe in Höhe von 5.268.345 Euro erreicht werden kann. Es wird ein Überschuss von 73.917 Euro ausgewiesen, was eine Verbesserung von 258.364 Euro im Vergleich zum Bericht des ersten Quartals darstellt, welcher noch einen Fehlbedarf von 184.447 Euro aufwies.
Im Bereich der Einzelmaßnahmen werden drei Vorgänge als kritisch eingestuft. Bei der Konsolidierungsmaßnahme zur Beschränkung auf dringliche und unabweisbare Aufwendungen sowie beim Kostenersatz der Feuerwehr liegt die prognostizierte Zielerreichung zwischen 70 und 90 Prozent. Bei beiden Maßnahmen hat sich die Prognose gegenüber dem ersten Quartal verbessert.
Eine weitere Maßnahme, die Reduzierung des Zuschusses für das Freibad, weist eine prognostizierte Zielerreichung von 42,86 Prozent auf. Aufgrund des bisherigen Saisonverlaufs wird mit einer geringeren Zielerreichung gerechnet. Die Verwaltung führt diese Maßnahme unverändert fort, wobei nach Abschluss der Freibadsaison genauere Aussagen sowie eine mögliche Anpassung im nächsten Haushaltssanierungsplan geprüft werden sollen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2015/274 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/274 dient der Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der vorliegende Entwurf sieht vor, dass der Rat den Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nimmt.
Die Notwendigkeit dieser regelmäßigen Information ergibt sich aus den Vorgaben des Erlasses „Maßnahmen und Verfahren zur Haushaltssicherung“ des Innenministeriums Nordrhein-Westfalen. Dieser Erlass schreibt vor, dass der Rat bei einer drohenden oder bestehenden Überschuldung der Kommune in jeder Sitzung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Lage informiert werden muss.
Eine entsprechende Berichterstattung durch die zuständige Stelle erfolgt bereits seit dem Jahr 2010. Die Unterrichtung der Ratsmitglieder über den Stand der Haushaltswirtschaft soll in den künftigen Sitzungen des Rates fortgeführt werden. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie für die Ratssitzung am 24. September 2015 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20.08.2015, hier: Sicherung der Versorgung mit Unterkünften für FlüchtlingeZur Vorlage · 2015/374 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel berät in seiner Sitzung am 24. September 2015 über die Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung des Haupt- und Finanzausschusses vom 20. August 2015. Gegenstand der Entscheidung ist die Sicherung der Versorgung mit Unterkünften für Flüchtlinge.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Dringlichkeitsentscheidung des Ausschusses zu bestätigen, welche die Kapazität der drei Standorte für die vorübergehende Unterbringung auf jeweils 30 Personen festlegt. Als Standorte für die vorübergehende Unterbringung sollen die Flurstraße, der Börgersbruch beim Parkplatz der Grundschule sowie die Kreuzung Hiddinghausen Silscheder Straße/Merklinghauser Straße vorbereitet werden. Zudem soll der Standort Schützenhalle in der Hiddinghauser Straße nach Abschluss einer bautechnischen Prüfung ebenfalls zur Unterbringung genutzt werden.
Darüber hinaus ist die Verwaltung beauftragt, städtische Flächen am Gedulderweg beim Kindergarten sowie am Waldweg beim alten Bolzplatz als dauerhafte Standorte für neu zu errichtende Wohnhäuser vorzubereiten. Die Vorlage basiert auf einer Empfehlung des Haupt- und Finanzausschusses und bezieht sich auf einen Antrag der Fraktion WfS sowie entsprechende Aufstellungen der zuständigen Fachabteilung.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 7Anhebung der Hundesteuer zum 01.01.2016Zur Vorlage · 2015/270 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/270 sieht eine Anpassung der Hundesteuersätze in Sprockhövel zum 1. Januar 2016 vor. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Steuersätze für die Haltung von Hunden wie folgt neu festzusetzen: Für die Haltung eines Hundes beträgt der Satz 120 Euro pro Jahr, bei zwei Hunden 168 Euro je Hund und bei drei oder mehr Hunden 192 Euro je Hund. Für die Haltung gefährlicher Hunde wird ein Satz von 900 Euro pro Jahr vorgeschlagen.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist eine regelmäßige Überprüfung der Steuersätze im Vergleich zu den Nachbarkommunen. Die aktuellen Sätze wurden zuletzt im Jahr 2011 bzw. 2012 festgelegt. Durch die vorgeschlagene Erhöhung, die je nach Kategorie zwischen etwa 4 % und 11 % liegt, wird eine jährliche Einnahmeverbesserung von circa 24.800 Euro erwartet. Basierend auf dem Veranlagungsstand vom Juli 2015 belaufen sich die zu erwartenden Gesamteinnahmen auf rund 273.612 Euro. Die Verwaltung hat zudem die Aufgabe, dem zuständigen Ausschuss bzw. dem Rat einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Konzessionsvergabeverfahren WASSER für das Stadtgebiet Sprockhövel ohne OT Niederstüter hier: Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der AVU Netz GmbH / AVU Aktiengesellschaft für VersorgungsunternehmenZur Vorlage · 2015/289 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/289 befasst sich mit dem Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Stadtgebiet von Sprockhövel, wobei der Ortsteil Niederstüter ausgenommen bleibt. Im Rahmen des Vergabeverfahrens hat eine Bietergemeinschaft, bestehend aus der AVU Netz GmbH und der AVU Aktiengesellschaft für Versorgungsunternehmen, ein abschließendes Vertragsangebot abgegeben.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit der Annahme dieses Vertragsangebots und dem formellen Abschluss des Vertrages mit der genannten Bietergemeinschaft zu beauftragen. Die rechtliche Prüfung des Angebots durch eine beauftragte Kanzlei war zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch im Gange. Eine Vorstellung und Erläuterung des Angebots ist für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 vorgesehen.
Die Vorlage sieht zudem vor, dass die Thematik aufgrund eines vereinbarten Sonderkündigungsrechts zum Ende des zehnten Vertragsjahres spätestens im Jahr 2021 dem Rat zur Erörterung vorgelegt wird. Mit dem Abschluss des Vertrages wird der Arbeitskreis „Konzessionen“ aufgelöst. Der zuständige Fachbereich ist verpflichtet, dem Rat oder dem Ausschuss nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorzulegen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Konzessionsvergabeverfahren WASSER für den OT Niederstüter hier: Abschluss eines Konzessionsvertrages mit der Gelsenwasser AGZur Vorlage · 2015/290 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/290 befasst sich mit dem Abschluss eines Konzessionsvertrages für die Wasserversorgung im Ortsteil Niederstüter. Im Rahmen eines Vergabeverfahrens, welches durch eine Kanzlei im Auftrag der Stadt Sprockhövel sowie unter Begleitung des Arbeitskreises „Konzessionen“ durchgeführt wurde, hat die Gelsenwasser AG ein Vertragsangebot abgegeben. Da im Rahmen dieses Verfahrens für den betreffenden Ortsteil lediglich dieses Angebot vorlag, sieht die Vorlage die Annahme des Angebots und den Abschluss des Vertrages mit der Gelsenwasser AG vor.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Verwaltung mit dem Vertragsabschluss zu beauftragen. In der Vorlage wird zudem auf ein vereinbartes Sonderkündigungsrecht zum Ende des neunten Vertragsjahres verwiesen. Zu diesem Zweck ist die Thematik spätestens im Jahr 2021 dem Rat zur Erörterung vorzulegen. Mit dem Abschluss des Vertrages soll zudem der Arbeitskreis „Konzessionen“ aufgelöst werden. Ein Rechtsbeistand der Verwaltung ist vorgesehen, das abschließende Vertragsangebot in der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 vorzustellen und zu erläutern. Über den weiteren Fortgang und den Status des Auftrags soll der Rat durch regelmäßige Sachstandsberichte der zuständigen Fachabteilung informiert werden.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2014 und des Lageberichtes 2014Zur Vorlage · 2015/300 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/300 befasst sich mit dem Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung über den Jahresabschluss sowie den Lagebericht der Stadt Sprockhövel zum 31. Dezember 2014. Die Prüfung durch die örtliche Rechnungsprüfung ergab, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht die Vermögens-, Schulden-, Finanz- und Ertragslage der Stadt sowie die künftigen Chancen und Risiken sachgerecht darstellen. Die Prüfung beinhaltete vier Hinweise sowie zwei bezifferte Beanstandungen, wobei die Beanstandungen B 1 und B 2 als bereits ausgeräumt betrachtet werden. Auf dieser Grundlage erteilt die örtliche Rechnungsprüfung einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk.
Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat, den Bericht der örtlichen Rechnungsprüfung zur Kenntnis zu nehmen und den geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2014 gemäß der Gemeindeordnung festzustellen. Zudem wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag für das Jahr 2014 mit der Ausgleichsrücklage zu verrechnen. Ein weiterer Punkt der Empfehlung ist die Erteilung der uneingeschränkten Entlastung für den Bürgermeister bezüglich des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2014. Der Rechnungsprüfungsausschuss fasst das Ergebnis der Prüfung in einem Bestätigungsvermerk zusammen, der vom Vorsitzenden des Ausschusses zu unterzeichnen ist.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 24.09.2015 · Rechnungsprüfungsausschuss
- 11Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der Fraktion WfS und Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die GrünenZur Vorlage · 2015/322 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 24. September 2015 wurde über die Neubesetzung eines Ausschusssitzes entschieden. Grundlage für die Beratung war ein Antrag der Fraktion WfS, der bereits am 17. August 2015 gestellt worden war.
Der Beschluss betrifft den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung. Im Rahmen der Neubesetzung wird ein Ratsmitglied anstelle eines sachkundigen Bürgers in das Gremium berufen. Mit der vorliegenden Beschlussvorlage wird die entsprechende personelle Änderung in der Ausschussbesetzung festgelegt. Weitere Auswirkungen auf den Haushalt oder die Notwendigkeit von Sachstandsberichten werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.
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- 24.09.2015 · Rat
- 12Bebauungsplan Nr. 64 "Mittelstraße West" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. SatzungsbeschlussZur Vorlage · 2015/332 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat der Stadt Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 24. September 2015 den Bebauungsplan Nr. 64 „Mittelstraße West“ als Satzung beschlossen. Mit dieser Entscheidung wird die rechtliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung im Bereich Haßlinghausen neu gefasst, da der ursprüngliche Aufstellungsbeschluss aus dem Jahr 1986 aktualisiert werden musste.
Der Geltungsbereich des Plans umfasst ein Gebiet im Siedlungsschwerpunkt Haßlinghausen, begrenzt durch die Autobahn A 43 im Westen und die Lemper Straße im Osten. Ziel der Planung ist die Sicherung der bestehenden Strukturen, insbesondere der Erhalt von Einzelhandelsbetrieben und Dienstleistungen sowie die Nutzung der Obergeschosse als Wohnraum. Um die Attraktivität der Einkaufsstraße zu wahren, sieht der Plan den Ausschluss bestimmter Nutzungen vor, darunter Vergnügungsstätten, Spielhallen, Sportwettcafés und Sexshops.
Im Zuge des Verfahrens wurden die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung zur Kenntnis genommen. Während im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung Stellungnahmen von Verbänden und Bürgern eingingen, wurden während der abschließenden öffentlichen Auslegung keine Einwände von Bürgerinnen und Bürgern vorgebracht. Die Verwaltung hat die Anregungen von Behörden und Trägern öffentlicher Belange in den Planentwurf eingearbeitet. Der Beschluss umfasst den Bebauungsplan einschließlich der Begründung und des Umweltberichts.
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- 24.09.2015 · Rat
- 13Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Sprockhövel 2016 - 2020Zur Vorlage · 2015/342 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/342 befasst sich mit der Fortführung des kommunalen Kinder- und Jugendförderplans der Stadt Sprockhövel für den Zeitraum vom 1. Januar 2016 bis zum 31. Dezember 2020. Da der bisherige zweite Förderplan zum Jahresende 2015 ausläuft, ist eine Neufassung für die kommenden fünf Jahre erforderlich. Die rechtliche Grundlage für die Erstellung dieses Plans bildet der Paragraph 15 Absatz 4 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFöG), welcher die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Durchführung einer entsprechenden Jugendhilfeplanung verpflichtet.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, dem neuen Förderplan zuzustimmen und die hierfür erforderlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Die Vorlage weist darauf hin, dass mit der Umsetzung des Plans voraussichtlich Personalkosten verbunden sind. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 9. September 2015, des Haupt- und Finanzausschusses am 10. September 2015 sowie des Rates am 24. September 2015 vorgesehen. Der detaillierte Inhalt des Förderplans ist der Vorlage als Anlage beigefügt.
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- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 09.09.2015 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 14Jahresabschluss 2014Zur Vorlage · 2015/347 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/347 der zentralen Gebäudebewirtschaftung befasst sich mit dem Jahresabschluss 2014 der Stadtbetrieb Zentrale Gebäudebewirtschaftung (ZGS). Der Jahresabschluss weist einen Fehlbetrag in Höhe von 157.175,80 € aus. Dieser Verlust resultiert laut der Verwaltung unter anderem aus einer knappen Kalkulation im Wirtschaftsplan sowie gestiegenen Aufwendungen. Zu den Mehrausgaben zählen ein erhöhter Stromverbrauch infolge der gestiegenen Anzahl an Asylbewerbern, Kosten für Fremdreinigung aufgrund von Vertretungsbedarf sowie Mehraufwendungen in der Außen- und Grünpflege. Zudem wurden die Ansätze für die Bauunterhaltung überschritten, was durch Maßnahmen im Bereich der Inklusion, die Herrichtung von Wohnraum sowie Arbeiten im Zusammenhang mit einem Legionellenbefall an Frischwasserleitungen verursacht wurde.
Die Betriebsleitung empfiehlt, den Jahresverlust auf das Jahr 201
Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, den Jahresabschluss sowie den Lagebericht festzustellen und den Verlust auf das Folgejahr vorzutragen, wobei ein Ausgleich in den kommenden Jahren erfolgen soll. Vorbehaltlich der Genehmigung durch den Rat schlägt die Vorlage zudem vor, die Betriebsleitung hinsichtlich der Wirtschaftsführung für das Jahr 2014 zu entlasten. Der Jahresabschluss wurde durch die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft. Ein Sachstandsbericht des zuständigen Fachbereichs ist vierteljährlich, halbjährlich, jährlich sowie nach Abschluss des Auftrages vorzulegen.
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- 24.09.2015 · Rat
- 14.09.2015 · Betriebsausschuss
- 15Erste Änderungsverordnung zur ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt SprockhövelZur Vorlage · 2015/361 · Beschlussvorlage
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Mit der Beschlussvorlage 2015/361 wird die Erste Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Sprockhövel vorgelegt. Ziel der Änderung ist es, die bisherige Verwaltungspraxis im Umgang mit Brauchtumsfeuern rechtlich verbindlich zu regeln.
Die Neuregelung basiert auf den Vorgaben des Landesimmissionsschutzgesetzes, wonach das Verbrennen im Freien untersagt ist, sofern die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft gefährdet oder erheblich belästigt werden kann. Die Verwaltung beabsichtigt, durch die verbindliche Aufnahme der Anzeigepflicht in die Verordnung die rechtliche Grundlage für das Anzeigeverfahren zu festigen. Dabei soll die Traditionspflege gewahrt und gleichzeitig die Kontrolle von Feuern verbessert werden.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Festlegung einer Mindestteilnehmerzahl: Geht die Zahl der Teilnehmenden unter 20 Personen, wird davon ausgegangen, dass es sich nicht um ein Brauchtumsfeuer handelt. Zudem sollen die angezeigten und zulässigen Osterfeuer auf der Internetseite der Stadt sowie in der Tagespresse veröffentlicht werden, um die Transparenz zu erhöhen und eine Teilnahme für Interessierte zu ermöglichen. Die Verwaltung plant zudem, die Anzeigenden über die neue Rechtslage durch angepasste Merkblätter und Formulare zu informieren. Eine Entscheidung durch den Rat wird angestrebt, damit die Regelungen bereits vor dem Osterfest 2016 wirksam werden können.
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- 24.09.2015 · Rat
- 17.09.2015 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 16Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/379 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/379 dient als Grundlage für die kommende Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 24. September 2015. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 16, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung umfasst.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis zu nehmen. Als alternative Option wird aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Informationen zu spezifischen inhaltlichen Details der Mitteilungen oder zu den zugrunde liegenden Sachverhalten sind der Vorlage nicht zu entnehmen, da auf die entsprechenden Anlagen verwiesen wird.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu personellen oder sachlichen Kosten sowie zu möglichen Zuschussbedarfen vor. Die Vorlage dient rein der formalen Behandlung der Verwaltungsmitteilungen im Rahmen der Ratsarbeit.
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- 24.09.2015 · Rat
- 17Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2015/378 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2015/378 dient als Grundlage für die Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 24. Sitzung des Rates von Sprockhövel, die am 24. September 2015 stattfindet. Der vorliegende Text der Sitzungsvorlage enthält keine inhaltlichen Details zu den spezifischen Fragestellungen oder Themen der Anfragen, sondern legt lediglich den formalen Rahmen für die Beantwortung fest.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die eingegangenen Anfragen beantwortet werden. Sollten keine Anfragen vorliegen, ist die entsprechende Alternative vorgesehen. Aus der Vorlage geht hervor, dass die Federführung für dieses Dokument nicht explizit angegeben ist. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder in Form von Personalkosten noch Sachkosten, für diesen Tagesordnungspunkt ausgewiesen. Über die Notwendigkeit eines Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich liegen zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage keine Angaben vor.
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- 24.09.2015 · Rat
- 18FragestundeZur Vorlage · 2015/377 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2015/377 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Handhabung dieses Tagesordnungspunktes ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen, wobei der Rat über etwaige Ausnahmen entscheidet. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt.
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- 24.09.2015 · Rat
- –Öffentlicher Teil
- 24Zustimmung zu überplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2015/330 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2015/330 befasst sich mit der Genehmigung überplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen im Haushalt der Stadt Sprockhövel. Der Antrag der Verwaltung sieht eine Summe von 735.000 Euro vor, die dem Produkt 05.03.04 für Hilfen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, einschließlich Unterbringung und Betreuung, zuzuweisen ist.
Die Begründung für diesen Antrag liegt in der gestiegenen Anzahl der der Stadt zugewiesenen Asylbewerber, wodurch die ursprünglich veranschlagten Haushaltsmittel für das Jahr 2015 nicht ausreichen. Die beantragten Mittel gliedern sich in verschiedene Einzelposten, darunter Geldleistungen, Zusatzleistungen, Kosten der Unterkunft, einmalige Hilfen sowie Leistungen bei Krankheit und Hilfe zum Lebensunterhalt. Zudem sind 100.000 Euro für sonstige Verwaltungs- und Betriebsausgaben vorgesehen.
Die Deckung dieser überplanmäßigen Ausgaben soll durch zwei unterschiedliche Buchungsstellen erfolgen. Ein Teilbetrag in Höhe von 235.000 Euro wird aus den Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen bereitgestellt, wobei eine teilweise Verschiebung der Maßnahme zur Breitbandversorgung auf das Jahr 2016 vorgesehen ist. Der restliche Betrag in Höhe von 500.000 Euro wird durch die Gewerbesteuer gedeckt, für die zum Zeitpunkt der Vorlage Mehrerträge von rund 950.000 Euro verzeichnet wurden. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den entsprechenden Beschluss zu fassen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 10.09.2015 · Haupt- und Finanzausschuss
- 25Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für AsylbewerberZur Vorlage · 2015/380 · Beschlussvorlage
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Die Stadt Sprockhövel plant den Beitritt zu einer Rahmenvereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den Krankenkassen, um die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Asylbewerber zu ermöglichen. Grundlage hierfür ist die abgeschlossene Verhandlung zwischen dem Land und den Krankenkassen, die eine Abwicklung der gesundheitlichen Versorgung gegen Kostenerstattung nach den geltenden gesetzlichen Regelungen vorsieht.
Nach Angaben der Verwaltung ermöglicht dieses Modell den Kommunen landesweit einen Einzelbeitritt, wobei die Zusammenarbeit mit nur einer Krankenkasse erfolgen muss. Die Einführung der Karte soll den Verwaltungsaufwand reduzieren, da die manuelle Ausstellung von Berechtigungsscheinen für Arztbesuche durch städtisches Personal entfallen würde. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Beurteilung der medizinischen Notwendigkeit von Arztbesuchen durch das Personal im aktuellen Verfahren schwierig sei. Erfahrungen aus anderen Städten wie Hamburg oder Bremen haben zudem keine signifikante Zunahme der Arztbesuche durch die Nutzung der elektronischen Karte gezeigt.
Mit dem Beitritt zur Rahmenvereinbarung ist die Zahlung einer Kostenpauschale verbunden. Diese beläuft sich auf mindestens 10,00 Euro pro Leistungsberechtigtem bzw. 8 Prozent des Leistungsvolumens. Die geschätzten jährlichen Kosten für die Stadt werden auf 22.000 Euro beziffert. Eine Überprüfung der Verwaltungskosten und eine mögliche Anpassung der Pauschale sind nach einer Abrechnungsdauer von zwei Quartalen vorgesehen. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die elektronische Gesundheitskarte zum nächstmöglichen Zeitpunkt einzuführen.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat
- 26Einrichtung einer ZukunftskommissionZur Vorlage · 2015/381 · Beschlussvorlage
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In der vorliegenden Beschlussvorlage 2015/381 wird die Besetzung der bereits im Juni 2015 durch den Rat der Stadt Sprockhövel errichteten Zukunftskommission zur Entscheidung vorgelegt. Ziel der Vorlage ist es, nach der Sommerpause ein Einvernehmen über die personelle Zusammensetzung des Gremiums zu erzielen.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass die Zukunftskommission aus insgesamt zehn Mitgliedern besteht. Die Verteilung der Mandate erfolgt auf Basis einer interfraktionellen Abstimmung und gliedert sich in drei Mitglieder der SPD, zwei Mitglieder der CDU sowie jeweils ein Mitglied der Parteien Bündnis 90/Grüne, FDP, WfS, Linke und der Piraten. Der Bürgermeister soll zudem als Vorsitzender der Kommission fungieren.
Die Vorlage dient der formellen Festlegung der Gremienstruktur, nachdem die grundsätzliche Einrichtung der Kommission bereits in einer vorangegangenen Ratssitzung beschlossen worden war.
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Beratungsfolge
- 24.09.2015 · Rat