Fragestunde
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2015/377 der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Durchführung der Fragestunde im Rat und seinen Ausschüssen. Grundlage für die Handhabung dieses Tagesordnungspunktes ist die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhövel und seine Ausschüsse, insbesondere die Regelung in § 20.
Gemäß dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung der Regel nach vorgesehen, wobei der Rat über etwaige Ausnahmen entscheidet. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, sofern der Rat keine andere zeitliche Platzierung zwischen den einzelnen Tagesordnungspunkten festlegt. Berechtigt sind alle Einwohner der Stadt, mündliche Anfragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen.
Die Regelung begrenzt die Anzahl der Fragen pro Fragesteller auf höchstens zwei Fragen sowie eine jeweils zugehörige Zusatzfrage. Bei gleichzeitigen Meldungen mehrerer Personen bestimmt der Bürgermeister die Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt im Regelfall mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine unmittelbare Antwort nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Beantwortung verwiesen werden. Eine anschließende Aussprache zu den Fragen findet nicht statt.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.09.2015kein Ergebnis hinterlegt
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