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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Antrag auf Änderung

2016/425

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen einer Sitzung am 21. November 2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ sowie des Flächennutzungsplanes befürwortet. Grundlage für diesen Beschluss ist ein Antrag auf Änderung für das Grundstück Bahnhofstraße 7.

Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Fläche von etwa 1.300 m² vor. Ziel der Erweiterung ist die langfristige Sicherung des Standorts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das neue Gebäude soll eine bebaute Fläche von circa 1.700 m² aufweisen, wobei ein Teilbereich zweigeschossig geplant ist und Flachdächer vorgesehen sind. Die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss soll in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.

Da die geplante Verkaufsfläche die zulässigen Grenzen des aktuellen Gewerbegebiets überschreitet, ist eine Umwidmung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen eines Parallelverfahrens die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Dabei ist zunächst die landesplanerische Anpassung durchzuführen, um die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen. Zudem wird angestrebt, die gegenüberliegende Fläche an der Bahnhofstraße, auf der sich ein Lebensmitteldiscounter befindet, in die Änderung bzw. das Sondergebiet einzubeziehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 190 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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