Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bebauungsplan Nr. 14 " Susewind" hier: Errichtung eines LebensmittelmarktesZur Vorlage · 2016/447 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2016/447 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“, der die Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Wittener Straße vorsieht. Hintergrund des Vorhabens ist die notwendige Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes vom Rathausplatz 15 auf ein Grundstück hinter dem städtischen Bauhof.
Ein beigefügtes Einzelhandelsgutachten bewertet die geplante Umsiedlung, die lediglich etwa 150 Meter von der bisherigen Fläche entfernt liegt. Da die Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern nicht erweitert wird, bleibt die Versorgungsfunktion des Stadtteils Haßlinghausen nach Ansicht des Gutachters erhalten. Eine Anpassung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches ist laut der Stellungnahme nicht erforderlich, da das Vorhaben keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Lebensmittelanbieter oder die kleinteilige Struktur der Mittelstraße erwarten lässt. Das Gutachten empfiehlt die Umsetzung, da innerhalb des Zentrums Haßlinghausen keine alternativen Flächenpotenziale zur Verfügung stehen und das Projekt städtebaulich als verträglich eingestuft wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird im Rahmen der Vorlage beauftragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs und der Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu betrauen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung wird für das Vorhaben nicht angegeben.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 60 "Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße" hier: Antrag auf ÄnderungZur Vorlage · 2016/425 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen einer Sitzung am 21. November 2016 die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 60 „Südliche Hauptstraße/Bahnhofstraße“ sowie des Flächennutzungsplanes befürwortet. Grundlage für diesen Beschluss ist ein Antrag auf Änderung für das Grundstück Bahnhofstraße 7.
Das Vorhaben sieht den Abriss des bestehenden Lebensmittelmarktes mit einer Verkaufsfläche von 798 m² und die Errichtung eines neuen Marktes mit einer Fläche von etwa 1.300 m² vor. Ziel der Erweiterung ist die langfristige Sicherung des Standorts unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Das neue Gebäude soll eine bebaute Fläche von circa 1.700 m² aufweisen, wobei ein Teilbereich zweigeschossig geplant ist und Flachdächer vorgesehen sind. Die bestehende Kindertagesstätte im ersten Obergeschoss soll in ihrer bisherigen Form erhalten bleiben.
Da die geplante Verkaufsfläche die zulässigen Grenzen des aktuellen Gewerbegebiets überschreitet, ist eine Umwidmung in ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentrum erforderlich. Die Verwaltung wurde beauftragt, im Rahmen eines Parallelverfahrens die notwendigen Änderungen vorzunehmen. Dabei ist zunächst die landesplanerische Anpassung durchzuführen, um die Vereinbarkeit mit den Zielen der Raumordnung zu prüfen. Zudem wird angestrebt, die gegenüberliegende Fläche an der Bahnhofstraße, auf der sich ein Lebensmitteldiscounter befindet, in die Änderung bzw. das Sondergebiet einzubeziehen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 38. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich "Beisenbruch" hier: 1. Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB 2. Beschluss über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 BauGBZur Vorlage · 2016/417 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat im Rahmen der Sitzung am 21. November 2016 über die 8. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Beisenbruch“ beraten. Gegenstand der Vorlage 2016/417 ist die Anpassung der Flächennutzung, um die städtebaulichen Ziele des Bebauungsplanentwurfes Nr. 73 „Im Beisenbruch“ umzusetzen.
Die Änderung umfasst zwei spezifische Bereiche. Zum einen soll eine etwa 2.260 Quadratmeter große Fläche entlang der Straße Beisenbruch, die derzeit als gewerbliche Baufläche ausgewiesen ist, in ein Mischgebiet umgewandelt werden. Dies dient der Anpassung an die vorhandene Bebauung. Zum anderen ist die Umwidmung einer etwa 5.000 Quadratmeter großen Fläche von einer gemischten Baufläche in eine reine Wohnbaufläche vorgesehen. Diese Anpassung erfolgt aufgrund veränderter gewerblicher Strukturen in der Nachbarschaft, wobei die angrenzenden Betriebe, wie ein Bürogebäude und ein Lebensmittelmarkt, die Wohnnutzung nicht wesentlich stören.
Die Verwaltung berichtet, dass die Entwässerung des Gebiets durch den Abschluss der Kanalbauarbeiten am Hauptsammler Nord nun sichergestellt ist. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung wurden seitens der Bürgerinnen und Bürger keine Anregungen oder Bedenken vorgebracht. Von den beteiligten Behörden und Nachbargemeinden ging eine Stellungnahme mit Anregungen ein, die in der vorliegenden Vorlage behandelt wird. Der Ausschuss nahm das Ergebnis der Auslegung zur Kenntnis und empfahl dem Rat, die Änderung des Flächennutzungsplanes zu beschließen.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Umbaumaßnahmen an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule Geschwister-Scholl-Straße 10Zur Vorlage · 2016/458 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/458 befasst sich mit geplanten Umbaumaßnahmen an der Wilhelm-Kraft-Gesamtschule in der Geschwister-Scholl-Straße. Der Verwaltung liegt ein Antrag vor, der die Sanierung älterer Gebäudeteile sowie die Ertüchtigung des Brandschutzes vorsieht. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung wurde ein erhöhter Raumbedarf für Anforderungen an Ganztag, Inklusion und moderne Lernformen ermittelt.
Das Vorhaben sieht vor, durch den Ausbau des Staffelgeschosses im Gebäudetrakt E entlang der Oststraße zusätzliche Klassenräume zu schaffen. Hierbei soll sich die Firsthöhe um 1,80 Meter erhöhen, wodurch das Dachgeschoss zu einem Vollgeschoss wird. Zudem ist der Abriss der älteren Gebäudeteile B und C an der Oststraße geplant, um dort einen Neubau mit einer Aula, einer Mensa, einer Cafeteria und einem Aufenthaltsraum zu errichten. Dieser Neubau soll dreigeschossig mit einem Flachdach gestaltet werden.
Da die geplante Bauweise von den Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 67 „Schulzentrum Haßlinghausen“ abweicht, wird eine Befreiung gemäß § 31 BauGB beantragt. Dies betrifft die Erhöhung der Geschossigkeit im Bauteil E sowie die Abweichung von der Dachform und die geringfügige Überschreitung der Baugrenzen beim Neubau. Die Verwaltung bewertet die städtebaulichen Abweichungen als vertretbar, da die nachbarlichen Interessen nicht beeinträchtigt werden und keine Ablehnungen der beteiligten Grundstückseigentümer des Ennepe-Ruhr-Kreises vorliegen. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird angehalten, dem Vorhaben zuzustimmen.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 51. Fortschreibung des Einzelhandelkonzeptes der Stadt Sprockhövel hier: Ergebnis der Beteiligung der Behörden, Träger öffentlicher Belange und Nachbargemeinden sowie Ergebnis der öffentlichen Auslegung.Zur Vorlage · 2016/440 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/440 befasst sich mit der ersten Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist das Ergebnis der Beteiligung von Behörden, Trägern öffentlicher Belange sowie Nachbargemeinden sowie die Auswertung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs.
Die Grundlage für die Fortschreibung des Einzelhandelsstrukturgutachtens bildet die Notwendigkeit, auf Veränderungen im Einzelhandel zu reagieren. Im Rahmen des Verfahrens wurden die Abgrenzung der zentralen Versorgungsbereiche, die Gestaltungspotenziale angesichts des demografischen Wandels und des Onlinehandels, die Sortimentsliste sowie die Bestandsdaten und Nachfragevolumina des stationären Handels überprüft.
Im Zuge der Beteiligung von 15 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gaben sechs Stellen keine Anregungen oder Bedenken ab, während zwei Stellen Anregungen und Bedenken einbrachten. Die Fachbehörden begrüßten die Fortschreibung des Konzepts ausdrücklich. Während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs im Zeitraum vom 5. September bis zum 7. Oktober 2016 wurden keine Anregungen oder Bedenken eingereicht.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfiehlt dem Rat, die erste Fortschreibung des Einzelhandelskonzepts, welches die zentralen Versorgungsbereiche Niedersprockhövel und Haßlinghausen einschließt, zu beschließen. Die in der Sitzung ausgehängten Pläne zur Abgrenzung der Versorgungsbereiche sind Bestandteil dieses Beschlusses.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Handlungskonzept WohnenZur Vorlage · 2016/428 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2016/428 wird die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines Handlungskonzeptes Wohnen beantragt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat zuvor auf Basis eines Antrags einer Fraktion beschlossen, die Verwaltung mit der Einholung und Prüfung externer Angebote zu beauftragen. Ziel ist es, die Möglichkeiten für den Ausbau von barrierefreiem und sozialem Mietwohnungsbau zu untersuchen und dabei auch die Prüfung von Fördermitteln zu berücksichtigen.
Ein solches Handlungskonzept soll sich an den Leitfaden des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr anlehnen, um die Grundlage für die Beantragung von Förderungen nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu bilden. Die in den vorliegenden Angeboten enthaltenen Leistungen umfassen unter anderem eine Bestandsaufnahme des Wohnungsmarktes, eine Quartiersanalyse, die Untersuchung der Auswirkungen der Flüchtlingsentwicklung auf den Wohnungsmarkt sowie Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen. Zudem sollen Ziele und Maßnahmen erarbeitet sowie die Berichterstattung sichergestellt werden.
Der Verwaltung liegen drei Angebote vor, deren Kosten sich auf 20.400,00 Euro brutto beziehungsweise 34.300,00 Euro brutto belaufen. Da die Kosten für die Erstellung des Konzepts im Haushaltsplan für das Jahr 2017 nicht vorgesehen sind, wird der Haupt- und Finanzausschuss beziehungsweise der Rat gebeten, die entsprechenden Mittel nachzumelden und bereitzustellen.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2016/459 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2016/459 zum Thema Bericht aus der Wirtschaftsförderung informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung über den aktuellen Stand verschiedener Infrastruktur- und Planungsprojekte.
Im Bereich des Breitbandausbaus ist für den Ortsteil Schee der Abschluss der Arbeiten sowie die Freischaltung des schnelleren Internets für den Vorwahlbereich 02339 für Ende Oktober 2016 vorgesehen. Für den Vorwahlbereich 0202 wurde eine Verzögerung gemeldet; die Freischaltung durch die Deutsche Telekom ist hier für Ende November 2016 angekündigt. Zur Information der Anwohner fand am 20. Oktober 2016 eine Informationsveranstaltung statt, bei der die Deutsche Telekom über die Bandbreitenverbesserung berichtete.
Hinsichtlich des Breitbandausbaus in den Ortsteilen Hiddinghausen und Hobeuken befindet sich das Verfahren in einer Phase, in der sich wesentliche Aspekte für den weiteren Fortgang entwickeln. Der aktuelle Sachstand wird in der Sitzung mündlich erläutert.
Im Bereich des gewerblichen Flächenmanagements führt die Wirtschaftsförderung metropoleruhr GmbH derzeit das Projekt „Gewerbliches Flächenmanagement Ruhr“ durch. Ziel des Projekts ist es, gemeinsam mit den Wirtschaftsförderern und Städteplanern im Ennepe-Ruhr-Kreis den Stand der gewerblichen Potenzialflächen zu aktualisieren und vorhandene Nutzungsrestriktionen auf Gewerbe- und Industrieflächen abzubauen.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2016/438 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel am 21. November 2016 wurde die Vorlage 2016/438 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Gegenstand der Vorlage ist die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden.
Die Dokumentation umfasst eine detaillierte Aufstellung der neu angelegten Bauakten sowie der bereits erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die beschiedenen Bauvoranfragen im Berichtszeitraum aufgeführt. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben enthält die Aufstellung eine Kennzeichnung für gewerbliche Projekte, die am Ende der jeweiligen Zeile mit einem „G“ markiert sind.
Mit der Vorlage wurde der Beschlussvorschlag unterbreitet, dass der Ausschuss die Informationen zur Kenntnis nimmt. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch diesen Vorgang vorgesehen.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/397 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/397 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 21. November 2016. Es handelt sich dabei um einen Tagesordnungspunkt im Rahmen der Mitteilungen der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält keinen spezifischen inhaltlichen Beschlussvorschlag, da für diesen Tagesordnungspunkt kein Beschluss vorgesehen ist. Es werden keine haushaltsmäßigen Auswirkungen, weder Personalkosten noch Sachkosten, ausgewiesen. Die Vorlage dient lediglich der Information über Mitteilungen der Verwaltung innerhalb des genannten Ausschusses.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2016/398 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2016/398 dient als Tagesordnungspunkt für die 10. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung, die am 21. November 2016 stattfindet. Der Gegenstand der Sitzung umfasst Anfragen im öffentlichen Teil der Ausschusssitzung.
Die Vorlage wurde vom Bürgermeister erstellt und bezieht sich auf das Sachgebiet Planen und Umwelt. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in dem Dokument nicht enthalten. Bezüglich der haushaltsmäßigen Auswirkungen sowie der zu erwartenden Personalkosten oder Sachkosten sind in der vorliegenden Fassung keine Angaben oder Beträge aufgeführt. Über die Notwendigkeit eines Berichtswesens durch den zuständigen Fachbereich liegen zum Zeitpunkt der Erstellung keine spezifischen Festlegungen vor, da die Vorlage lediglich den Rahmen für die Beratung der Anfragen vorgibt.
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- 21.11.2016 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung