Handlungskonzept Wohnen
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 2016/428 wird die Bereitstellung von Haushaltsmitteln für die Erstellung eines Handlungskonzeptes Wohnen beantragt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat zuvor auf Basis eines Antrags einer Fraktion beschlossen, die Verwaltung mit der Einholung und Prüfung externer Angebote zu beauftragen. Ziel ist es, die Möglichkeiten für den Ausbau von barrierefreiem und sozialem Mietwohnungsbau zu untersuchen und dabei auch die Prüfung von Fördermitteln zu berücksichtigen.
Ein solches Handlungskonzept soll sich an den Leitfaden des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr anlehnen, um die Grundlage für die Beantragung von Förderungen nach den Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen zu bilden. Die in den vorliegenden Angeboten enthaltenen Leistungen umfassen unter anderem eine Bestandsaufnahme des Wohnungsmarktes, eine Quartiersanalyse, die Untersuchung der Auswirkungen der Flüchtlingsentwicklung auf den Wohnungsmarkt sowie Bevölkerungs- und Haushaltsprognosen. Zudem sollen Ziele und Maßnahmen erarbeitet sowie die Berichterstattung sichergestellt werden.
Der Verwaltung liegen drei Angebote vor, deren Kosten sich auf 20.400,00 Euro brutto beziehungsweise 34.300,00 Euro brutto belaufen. Da die Kosten für die Erstellung des Konzepts im Haushaltsplan für das Jahr 2017 nicht vorgesehen sind, wird der Haupt- und Finanzausschuss beziehungsweise der Rat gebeten, die entsprechenden Mittel nachzumelden und bereitzustellen.
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Beratungsfolge
- 21.11.2016kein Ergebnis hinterlegt
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