Bebauungsplan Nr. 14 " Susewind" hier: Errichtung eines Lebensmittelmarktes
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Die Beschlussvorlage 2016/447 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 14 „Susewind“, der die Errichtung eines Lebensmittelmarktes an der Wittener Straße vorsieht. Hintergrund des Vorhabens ist die notwendige Verlagerung eines bestehenden Lebensmittelmarktes vom Rathausplatz 15 auf ein Grundstück hinter dem städtischen Bauhof.
Ein beigefügtes Einzelhandelsgutachten bewertet die geplante Umsiedlung, die lediglich etwa 150 Meter von der bisherigen Fläche entfernt liegt. Da die Verkaufsfläche von 799 Quadratmetern nicht erweitert wird, bleibt die Versorgungsfunktion des Stadtteils Haßlinghausen nach Ansicht des Gutachters erhalten. Eine Anpassung der Abgrenzung des zentralen Versorgungsbereiches ist laut der Stellungnahme nicht erforderlich, da das Vorhaben keine wesentlichen Beeinträchtigungen für andere Lebensmittelanbieter oder die kleinteilige Struktur der Mittelstraße erwarten lässt. Das Gutachten empfiehlt die Umsetzung, da innerhalb des Zentrums Haßlinghausen keine alternativen Flächenpotenziale zur Verfügung stehen und das Projekt städtebaulich als verträglich eingestuft wird.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wird im Rahmen der Vorlage beauftragt, die Verwaltung mit der Erarbeitung eines Bebauungsplanentwurfs und der Einleitung des Bauleitplanverfahrens zu betrauen. Eine haushaltsmäßige Auswirkung wird für das Vorhaben nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 21.11.2016kein Ergebnis hinterlegt
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