Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je sechs Wohneinheiten am Waldweg hier: Sachstand zum Klageverfahren
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/011 befasst sich mit dem Sachstand zum Klageverfahren bezüglich der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern am Waldweg. Die Baugenehmigungen für die Grundstücke Waldweg 16 und Waldweg 18, die jeweils sechs Wohneinheiten vorsehen, wurden am 4. Juli 2016 erteilt.
Ein Eigentümer eines Nachbargrundstücks der Straße „Am Becker“ hatte am 5. August 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. Die Klage begründete, dass die Baugenehmigungen die Rechte des Klägers verletzten. In einem Urteil vom 27. Dezember 2016 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klagen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Baugenehmigungen weder gegen nachbarrechtliche Vorschriften der Bauordnung Nordrhein-Westfalen noch aus planungsrechtlichen Gründen nachbarrechtswidrig sind. Damit folgte das Gericht der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung nimmt den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis.
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- 30.01.2017kein Ergebnis hinterlegt
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