Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger und deren Stellvertreter im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2017/006 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel steht die Einführung und Verpflichtung der sachkundigen Bürger sowie deren Stellvertreter auf der Tagesordnung. Gemäß den Vorschriften der Gemeindeordnung NRW ist der Vorsitzende des Ausschusses dazu angehalten, die anwesenden sachkundigen Bürger und deren Vertreter in ihr Amt einzuführen.
Die Verpflichtung erfolgt dabei in feierlicher Form durch einen Handschlag sowie durch das Bekennen zu einer festgelegten Formel. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen, das Grundgesetz, die Verfassung des Landes sowie die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen. Die Vorlage dient somit der formalen Amtseinführung der beratenden Mitglieder im genannten Ausschuss.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 2Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGBZur Vorlage · 2017/012 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/012 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das geplante Wohngebiet sieht drei Varianten mit etwa 55 bis 60 Wohneinheiten vor, die Einfamilienhäuser, zweigeschossige sowie dreigeschossige Mehrfamilienhäuser und die Erweiterung eines Gewerbebetriebes umfassen. Zudem ist ein öffentlicher Parkplatz mit circa 19 Stellplätzen vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden gaben 15 der 55 angeschriebenen Stellen keine Bedenken an, während zwei Stellen Anregungen oder Hinweise einreichten. Von den restlichen Stellen gingen keine Stellungnahmen ein. Während der Auslegungsphase im Zeitraum vom 5. September bis zum 7. Oktober 2016 wurden vier Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Aufgrund von Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie ergänzender Darstellungen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Der Planentwurf wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahme der Verwaltung überarbeitet. Diese Überarbeitung umfasst insbesondere die Begründung sowie die Untersuchung der Geräuschimmissionen. Der überarbeitete Entwurf, die Begründung, der Umweltbericht sowie ein maßstabsloser Übersichtsplan liegen zur Einsichtnahme vor.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes für die Stadt Gevelsberg hier: Beteiligung der NachbargemeindenZur Vorlage · 2017/008 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel wurde die Stellungnahme der Verwaltung zur Fortschreibung des Einzelhandelsstandort- und Zentrenkonzeptes der Stadt Gevelsberg zur Kenntnis genommen. Die Stadt Gevelsberg hat die Nachbargemeinde im Rahmen der öffentlichen Auslegung um eine Stellungnahme gebeten, um die Auswirkungen der geplanten Einzelhandelsentwicklung zu bewerten.
Gegenstand der Fortschreibung ist unter anderem die geplante Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes im Ortsteil Silschede mit einer vorgesehenen Verkaufsfläche von 1.200 Quadratmetern für Lebensmittel, Drogeriebedarf und Getränke. Eine Auswirkungsanalyse der Stadt Gevelsberg stufte eine mögliche Umsatzverlagerung auf 3 Prozent als geringfügig ein und schloss die Gefährdung der Wirtschaftlichkeit einzelner Anbieter aus.
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat keine grundsätzlichen Bedenken gegen die Fortschreibung des Konzepts vorgebracht. Es wurden jedoch keine negativen Auswirkungen auf die Einzelhandelsentwicklung in Sprockhövel durch die überarbeitete Sortimentsliste erwartet. In Bezug auf den geplanten Standort in Silschede regte die Verwaltung an, die Verkaufsfläche auf 800 Quadratmeter zu begrenzen. Diese Anregung orientiert sich an der zulässigen Größe in Mischgebieten sowie an den Anmerkungen eines Betreibers eines Lebensmittelvollsortimenters, der die geplante Fläche für überdimensioniert hält und auf mögliche Auswirkungen auf die Mittelstraße in Haßlinghausen hinweist.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Förderprogramm VITAL NRW hier: Sachstand Verein Ennepe.Zukunft.RuhrZur Vorlage · 2017/009 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 30. Januar 2017 wurde der Sachstand zum Förderprogramm VITAL NRW sowie zum Verein Ennepe.Zukunft.Ruhr zur Kenntnis genommen. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel haben das Angebot des Förderprogramms angenommen.
Nachdem der Rat der Stadt Sprockhövel bereits im Dezember 2016 die Mitgliedschaft im Verein vorbehaltlich der Zustimmung der übrigen Kommunen beschlossen hatte, fand am 19. Dezember 2016 die Vereinsgründung statt. An der Gründungsversammlung in der Glückauf-Halle nahmen 41 Personen teil. Im Zuge der Versammlung wurde die Satzung des Vereins Ennepe.Zukunft.Ruhr geändert und die Satzung verabschiedet. Der Verein setzt sich aus 30 Gründungsmitgliedern zusammen. Der jährliche Mindestmitgliedsbeitrag wurde auf 20,00 Euro festgesetzt, während keine Aufnahmegebühr erhoben wird. Die Eintragung des Vereins in das Vereinsregister wurde beantragt.
Die Bezirksregierung Arnsberg hat bereits einen Zuwendungsbescheid zur Begleitung und Verwaltung der regionalen Entwicklungsstrategie erteilt. Zur Umsetzung der Strategie ist die Einstellung einer Vollzeitkraft als Regionalmanager vorgesehen. Die Förderquote beträgt 65 Prozent. Der Eigenanteil für die Personalkosten wurde im Haushaltsplan für das Jahr 2017 berücksichtigt. Zudem soll in einer kommenden Mitgliederversammlung ein Projektausschuss zur Auswahl und Konzeption einzelner Projekte gewählt werden.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz hier: Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Windenergie in Sprockhövel-Hiddinghausen im Bereich ZippeZur Vorlage · 2017/013 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/013 befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Zippe in Sprockhövel-Hiddinghausen. Das geplante Vorhaben umfasst eine Anlage des Typs Enercon E 115 mit einer Nabenhöhe von 122,50 Metern, einer Gesamthöhe von 179,90 Metern und einer Leistung von 3.000 kW. Die Planung sieht zudem eine 724 Meter lange Zufahrtsstraße vor. Vorliegende Fachgutachten weisen eine Schattenwurfdauer von 83,55 Stunden pro Jahr sowie einen Biotopwertverlust von 9.824 Punkten aus.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sieht vor, das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterstützen. Ziel ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gemäß Baugesetzbuch. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, das vorliegende Baugesuch gemäß § 15 Abs. 3 BauGB zurückzustellen, um die kommunale Planungshoheit zu wahren. Die Zurückstellung soll eine Frist von maximal einem Jahr nach Bescheid umfassen. Zur Überwachung des Prozesses ist die Vorlage eines halbjährlichen Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich vorgesehen. Der Ausschuss hatte das Vorhaben zuvor aufgrund einer fehlenden Erschließung abgelehnt. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder Kosten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Ehemalige Zeche Alte Haase, Hattinger Straße hier: Nutzungsänderung von Teilbereichen für die Produktion und Lagerung von AutomatisierungsanlagenZur Vorlage · 2017/010 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/010 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Nutzungsänderung von Teilbereichen der ehemaligen Zeche Alte Haase in der Hattinger Straße. Geplant ist die Nutzung der Gebäudeteile Maschinenhalle, Kesselhaus und einer angrenzenden Halle für die Produktion und Lagerung von Automatisierungstechnik. Das Vorhaben umfasst unter anderem die Entwicklung, den Prototypenbau sowie die Bearbeitung von Bauteilen mittels Lasertechnik und Beschriftung.
In der Maschinenhalle sollen Produktion, Ausstellung und Lagerung stattfinden, während im Kesselhaus Montage, Zerspanung sowie Büro- und Empfangseinrichtungen vorgesehen sind. Die zweite Etage des Kesselhauses soll als Lager dienen, während im dritten Obergeschoss eine Betriebswohnung geplant ist. Zudem sind Lagerflächen für Fremdfirmen vorgesehen. Für die Maschinenhalle sind Sanierungsarbeiten an Dach und Fassade sowie die Instandsetzung der Kranbahn vorgesehen. Die Betriebszeiten sind auf den Zeitraum von 6:30 Uhr bis 21:30 Uhr festgelegt.
Da die Maschinenhalle unter Denkmalschutz steht, liegt das Vorhaben dem Westfälischen Amt für Denkmalpflege zur Benehmensherstellung vor. Die Untere Denkmalbehörde hat keine grundsätzlichen Bedenken geäußert, verweist jedoch auf die Abstimmung der Einzelmaßnahmen. Die Verwaltung empfiehlt die Genehmigung des Vorhabens unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden. Beteiligte Stellen im Verfahren sind die Bezirksregierung Arnsberg, die Bergwerksgesellschaft Alte Haase sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit je sechs Wohneinheiten am Waldweg hier: Sachstand zum KlageverfahrenZur Vorlage · 2017/011 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/011 befasst sich mit dem Sachstand zum Klageverfahren bezüglich der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern am Waldweg. Die Baugenehmigungen für die Grundstücke Waldweg 16 und Waldweg 18, die jeweils sechs Wohneinheiten vorsehen, wurden am 4. Juli 2016 erteilt.
Ein Eigentümer eines Nachbargrundstücks der Straße „Am Becker“ hatte am 5. August 2016 Klage beim Verwaltungsgericht Arnsberg eingereicht. Die Klage begründete, dass die Baugenehmigungen die Rechte des Klägers verletzten. In einem Urteil vom 27. Dezember 2016 hat das Verwaltungsgericht Arnsberg die Klagen als unbegründet abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass die Baugenehmigungen weder gegen nachbarrechtliche Vorschriften der Bauordnung Nordrhein-Westfalen noch aus planungsrechtlichen Gründen nachbarrechtswidrig sind. Damit folgte das Gericht der Rechtsauffassung der Stadtverwaltung.
Es bleibt abzuwarten, ob der Kläger einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellt. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung nimmt den vorliegenden Sachstand zur Kenntnis.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2017/007 · Beschlussvorlage
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In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel vom 30. Januar 2017 wurde die Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen sowie Bauvoranfragen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/007 dient der Information über den aktuellen Stand der baulichen Entwicklungen im Stadtgebiet.
Der Inhalt der Vorlage umfasst eine detaillierte Aufstellung der seit der letzten Ausschusssitzung angelegten Bauakten. Darin enthalten sind Informationen über erteilte Baugenehmigungen sowie über eingegangene und bereits beschiedene Bauvoranfragen. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet.
Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass der Ausschuss die vorgelegten Informationen zur Kenntnis nimmt. Aus der Vorlage geht hervor, dass für diesen Tagesordnungspunkt keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Kosten oder Einnahmen ausgewiesen wurden. Die Verwaltung ist für die Bereitstellung der entsprechenden Anlagen und der detaillierten Listen verantwortlich.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2017/018 · Beschlussvorlage
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Die Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel legte im Rahmen eines Berichts vor dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung den aktuellen Sachstand zu verschiedenen Themenbereichen vor.
Im Bereich der digitalen Infrastruktur sind die Arbeiten für den Breitbandausbau in Schee abgeschlossen. Die Freischaltung der schnelleren Internetverbindungen erfolgte im Herbst 2016 für die Vorwahlbereiche 02339 und 0202. Die Verwaltung prüft nun anhand von Rückmeldungen aus der Bevölkerung, ob die Versorgung den vertraglichen Vorgaben entspricht. Die Verwendungsnachweise für die im Jahr 2016 abgerufenen Fördermittel in Höhe von rund 217.000 Euro müssen der Bezirksregierung vorgelegt werden. Für die Gebiete Hiddinghausen und Hobeuken plant die Deutsche Telekom einen Eigenausbau mit VDSL-Vectoring bis zum ersten Quartal 2018. Ein Letter of Intent wurde bereits unterzeichnet.
Im Bereich der Unternehmensförderung wurden die monatlichen Sprechtage zur Fördermittelberatung in Kooperation mit der EN-Agentur fortgeführt. Ein Unternehmerfrühstück im November 2016 mit über 30 Teilnehmern thematisierte zudem die Unterstützung der Flüchtlingsintegration durch die lokale Wirtschaft.
Hinsichtlich der Gewerbeflächen verzeichnete die Wirtschaftsförderung im Jahr 2016 insgesamt 32 Anfragen nach Grundstücken und Objekten, was im Vergleich zum Vorjahr einen Rückgang darstellt. Die Leerstandsquote ist auf einem niedrigen Niveau. Im vergangenen Jahr fanden mehrere Ansiedlungen und Erweiterungen statt, unter anderem ein Logistikunternehmen in der Vom Stein-Straße sowie ein Textilunternehmen im Gewerbegebiet Stefansbecke III.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/001 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/001 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 30. Januar 2017. Der vorliegende Text ist als Mitteilung der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung konzipiert.
Inhaltlich umfasst die Vorlage keine spezifischen Sachverhalte oder Anträge, die einer inhaltlichen Beratung bedürfen, da für den Tagesordnungspunkt kein Beschlussvorschlag formuliert wurde. Die Vorlage dient lediglich der Information über Mitteilungen der Verwaltung. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ersichtlich. Eine Verpflichtung zur Vorlage von Sachstandsberichten an den Ausschuss oder den Rat ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/002 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/002 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 30. Januar 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters konzipiert, wobei für den vorliegenden Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es ist kein unmittelbarer Beschluss vorgesehen, sondern die Behandlung der Anfragen steht im Fokus der Sitzung.
Hinsichtlich der Berichtspflicht ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich dem Ausschuss oder dem Rat nach Abschluss des Auftrages einen Sachstandsbericht vorlegt. Über haushaltsmäßige Auswirkungen im Sinne von Personalkosten oder Sachkosten sowie über mögliche Einnahmen oder freiwillige Leistungen liegen in diesem Dokument keine Angaben vor. Die Vorlage dient primgradig der Strukturierung der parlamentarischen Beratung im Rahmen der öffentlichen Sitzung.
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- 30.01.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung