Genehmigungsverfahren nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz hier: Errichtung einer Anlage zur Nutzung von Windenergie in Sprockhövel-Hiddinghausen im Bereich Zippe
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/013 befasst sich mit dem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz für die Errichtung einer Windenergieanlage im Bereich Zippe in Sprockhövel-Hiddinghausen. Das geplante Vorhaben umfasst eine Anlage des Typs Enercon E 115 mit einer Nabenhöhe von 122,50 Metern, einer Gesamthöhe von 179,90 Metern und einer Leistung von 3.000 kW. Die Planung sieht zudem eine 724 Meter lange Zufahrtsstraße vor. Vorliegende Fachgutachten weisen eine Schattenwurfdauer von 83,55 Stunden pro Jahr sowie einen Biotopwertverlust von 9.824 Punkten aus.
Der Beschlussvorschlag für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sieht vor, das Verfahren zur 12. Änderung des Flächennutzungsplanes zu unterstützen. Ziel ist die Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen gemäß Baugesetzbuch. Gleichzeitig soll die Verwaltung beauftragt werden, das vorliegende Baugesuch gemäß § 15 Abs. 3 BauGB zurückzustellen, um die kommunale Planungshoheit zu wahren. Die Zurückstellung soll eine Frist von maximal einem Jahr nach Bescheid umfassen. Zur Überwachung des Prozesses ist die Vorlage eines halbjährlichen Sachstandsberichts durch den zuständigen Fachbereich vorgesehen. Der Ausschuss hatte das Vorhaben zuvor aufgrund einer fehlenden Erschließung abgelehnt. Haushaltsmäßige Auswirkungen oder Kosten werden in der Vorlage nicht aufgeführt.
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- 30.01.2017kein Ergebnis hinterlegt
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