Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" hier: Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/012 befasst sich mit dem Ergebnis der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das geplante Wohngebiet sieht drei Varianten mit etwa 55 bis 60 Wohneinheiten vor, die Einfamilienhäuser, zweigeschossige sowie dreigeschossige Mehrfamilienhäuser und die Erweiterung eines Gewerbebetriebes umfassen. Zudem ist ein öffentlicher Parkplatz mit circa 19 Stellplätzen vorgesehen.
Im Rahmen der Beteiligung von Behörden und Nachbargemeinden gaben 15 der 55 angeschriebenen Stellen keine Bedenken an, während zwei Stellen Anregungen oder Hinweise einreichten. Von den restlichen Stellen gingen keine Stellungnahmen ein. Während der Auslegungsphase im Zeitraum vom 5. September bis zum 7. Oktober 2016 wurden vier Anregungen von Bürgerinnen und Bürgern eingereicht. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll die Ergebnisse zur Kenntnis nehmen und dem Rat eine entsprechende Empfehlung aussprechen.
Aufgrund von Anpassungen an aktuelle Rechtsvorschriften sowie ergänzender Darstellungen ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplans erforderlich. Der Planentwurf wird unter Berücksichtigung der eingegangenen Anregungen, Bedenken und Hinweise sowie der Stellungnahme der Verwaltung überarbeitet. Diese Überarbeitung umfasst insbesondere die Begründung sowie die Untersuchung der Geräuschimmissionen. Der überarbeitete Entwurf, die Begründung, der Umweltbericht sowie ein maßstabsloser Übersichtsplan liegen zur Einsichtnahme vor.
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Beratungsfolge
- 30.01.2017kein Ergebnis hinterlegt
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