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Beschlussvorlage

Bebauungsplan Nr. 14 "Am Susewind" hier: Vorstellung der Planentwürfe

2017/489

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung steht die Vorstellung der Planentwürfe zum Bebauungsplan Nr. 14 „Am Susewind“ auf der Tagesordnung. Hintergrund der Vorlage ist die geplante Errichtung eines neuen Lebensmittelmarktes neben dem städtischen Bauhof an der Wittener Straße, da der bisherige Standort am Rathausplatz verlassen werden muss.

Ein vorliegendes Einzelhandelsgutachten hat ergeben, dass die Verlagerung des Marktes um etwa 150 Meter nach Nordosten keine negativen Auswirkungen auf bestehende Nutzungen in der Mittelstraße hat, da sich die Gesamtverkaufsfläche von 799 Quadratmetern nicht erhöht. Der Flächennutzungsplan weist das betreffende Gebiet als gemischte Baufläche aus. Die geplante Ausweisung des Mischgebiets soll eine Gliederung vorsehen, die Wohnen und Gewerbe kombiniert, jedoch bestimmte Nutzungen ausschließt. Um die Versorgungsfunktion der zentralen Versorgungsbereiche nicht zu beeinträchtigen, sollen zentrenrelevante Sortimente außerhalb dieser Bereiche ausgeschlossen werden, mit Ausnahme des geplanten Lebensmittelmarktes. Ebenfalls nicht zulässig sind unter anderem Gartenbaubetriebe, Tankstellen, Vergnügungsstätten sowie Sportwettcafés.

Der Ausschuss hat den Beschlussvorschlag vorgelegt, die Verwaltung mit der Durchführung der vorgezogenen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 14 „Am Susewind“ zu beauftragen.

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