Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen - Fortschreibung 2017 hier: Beteiligung der Nachbargemeinden
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017 wurde über die Beteiligung der Stadt Sprockhövel an der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Hattingens beraten. Die Stadt Hattingen hatte die Nachbargemeinde um eine Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung 2017 gebeten.
Der vorliegende Entwurf des Masterplans basiert auf einer Aktualisierung der Planung aus dem Jahr 2010 und soll die aktuelle Situation sowie die Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in Hattingen darstellen. Die Versorgungsstruktur umfasst neben dem Hauptzentrum in der Innenstadt sechs Nahversorgungszentren sowie zwei neue Ergänzungsstandorte in den Gewerbegebieten Beul I und Beul II. Letztere sind primär auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet.
Ein Vergleich der Sortimentslisten zeigt, dass bestimmte Warengruppen, wie Beleuchtungsartikel sowie Fahrräder und Zubehör, in Hattingen als nicht zentrenrelevant eingestuft werden. Da diese Sortimente in den Ergänzungsstandorten zu finden sind, wird keine erhebliche Auswirkung auf den Einzelhandel in Sprockhövel erwartet. Für die Flächen Am Büchsenschütz ist eine Entwicklung von großflächigem Einzelhandel mit begrenzten, zentrenverträglichen Randsortimenten vorgesehen, wofür die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig ist.
Der Ausschuss hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, keine Anregungen oder Bedenken gegen den Entwurf des Masterplans vorzubringen.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 11.09.2017kein Ergebnis hinterlegt
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