Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Förderprogramm VITAL NRW hier: Vorstellung der RegionalmanagerinZur Vorlage · 2017/312 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017 wurde die Vorstellung der Regionalmanagerin im Kontext des Förderprogramms VITAL NRW behandelt. Die Städte Breckerfeld, Ennepetal, Gevelsberg, Wetter und Sprockhövel sind Teilnehmer an diesem Programm.
Zur Unterstützung der regionalen Entwicklungsstrategie sowie zur Begleitung der Umsetzung wurde zum 1. Juli 2017 eine Regionalmanagerin eingestellt. Die vorgesehene Sitzung diente dazu, der Regionalmanagerin die Gelegenheit zur Vorstellung ihrer Tätigkeit zu geben. Die vorliegende Beschlussvorlage sah vor, dass der Ausschuss die Informationen zur personellen Besetzung und zum Programmstatus zur Kenntnis nimmt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diesen Vorgang keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen für die Stadt Sprockhövel zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 212. Änderung des Flächennutzungsplanes zur Darstellung von "Konzentrationszonen für Windenergieanlagen" hier: Sachstand zum Genehmigungsverfahren der Anlage zur Nutzung von Windenergie in Sprockhövel-Hiddinghausen im Bereich ZippeZur Vorlage · 2017/296 · Beschlussvorlage
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Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung wurde der Sachstand zum Genehmigungsverfahren einer Windenergieanlage im Bereich Zippe in Sprockhövel-Hiddinghausen sowie zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans behandelt.
Das Verfahren zur Errichtung einer Windenergieanlage mit einer Gesamthöhe von rund 180 Metern sowie der zugehörige Bauantrag für eine Zufahrt von der Wittener Straße sind hinfällig. Der Antragsteller hat den Antrag im Rahmen des Anhörungsverfahrens zurückgezogen, nachdem das zuständige Ministerium die Anlage an diesem Standort als nicht genehmigungsfähig eingestuft hatte. Damit ist auch der Antrag der Stadt auf Aussetzung der Entscheidung über das Genehmigungsverfahren gegenstandslos geworden.
Hinsichtlich der 12. Änderung des Flächennutzungsplans zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren zunächst ruhen zu lassen. Grund hierfür sind veränderte Rahmenbedingungen durch den Koalitionsvertrag der Landesregierung, der unter anderem neue Abstandsregelungen vorsieht. Eine Voruntersuchung der Verwaltung, die auf Kartendaten des Regionalverbands Ruhr basiert, ergab, dass die im Stadtgebiet verbliebenen potenziellen Flächen aufgrund der neuen Vorgaben nicht mehr als geeignete Standorte in Betracht kommen. Der Ausschuss nahm die Informationen zum Sachstand zur Kenntnis und beschloss, das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung ruhen zu lassen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 3Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGBZur Vorlage · 2017/310 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2017/310 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das geplante Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets vor, das etwa 55 bis 60 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern umfasst. Neben der Wohnnutzung sind die Sicherung gewerblicher Flächen, die Erweiterung eines Gewerbebetriebes sowie die Bereitstellung einer Grünfläche mit Spielplatz und eines öffentlichen Parkplatzes mit rund 19 Stellplätzen vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Zeitraum vom 4. Juli bis zum 11. August 2017 erneut öffentlich ausgelegt. Im Zuge dieser Auslegung erfolgte eine Überarbeitung des Planentwurfs in den Bereichen Immissionsschutz, Altlastenstandorte, Niederschlagsbeseitigung und Baugrenzen im Bereich der Brinkerstraße. Von den 53 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen 20 Stellungnahmen ohne Anregungen sowie 29 Stellungnahmen gar nicht ein ein. Vier Stellen äußerten Anregungen oder Bedenken. Auch aus der Bürgerschaft gingen Anregungen und Bedenkungen in zwei Schreiben ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfahl, den Bebauungsplan Nr. 73 einschließlich Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen als Satzung zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss durch den Rat erfolgte bereits am 6. April 2017. Als weitere Schritte sind der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie der formale Satzungsbeschluss durch den Rat vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 4Masterplan Einzelhandel für die Stadt Hattingen - Fortschreibung 2017 hier: Beteiligung der NachbargemeindenZur Vorlage · 2017/295 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017 wurde über die Beteiligung der Stadt Sprockhövel an der Fortschreibung des Masterplans Einzelhandel für die Stadt Hattingens beraten. Die Stadt Hattingen hatte die Nachbargemeinde um eine Stellungnahme zum Entwurf der Fortschreibung 2017 gebeten.
Der vorliegende Entwurf des Masterplans basiert auf einer Aktualisierung der Planung aus dem Jahr 2010 und soll die aktuelle Situation sowie die Entwicklungsperspektiven des Einzelhandels in Hattingen darstellen. Die Versorgungsstruktur umfasst neben dem Hauptzentrum in der Innenstadt sechs Nahversorgungszentren sowie zwei neue Ergänzungsstandorte in den Gewerbegebieten Beul I und Beul II. Letztere sind primär auf den motorisierten Individualverkehr ausgerichtet.
Ein Vergleich der Sortimentslisten zeigt, dass bestimmte Warengruppen, wie Beleuchtungsartikel sowie Fahrräder und Zubehör, in Hattingen als nicht zentrenrelevant eingestuft werden. Da diese Sortimente in den Ergänzungsstandorten zu finden sind, wird keine erhebliche Auswirkung auf den Einzelhandel in Sprockhövel erwartet. Für die Flächen Am Büchsenschütz ist eine Entwicklung von großflächigem Einzelhandel mit begrenzten, zentrenverträglichen Randsortimenten vorgesehen, wofür die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig ist.
Der Ausschuss hat beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, keine Anregungen oder Bedenken gegen den Entwurf des Masterplans vorzubringen.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 5101. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Wuppertal sowie vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.1220V-Factory-Outlet-Center Kleeblatt hier: Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGBZur Vorlage · 2017/317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel befasst sich mit der Beteiligung an den Bauleitplanverfahren der Stadt Wuppertal. Konkret geht es um die 101. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1220V-Factory-Outlet-Center Kleeblatt. Die Stadt Wuppertal beabsichtigt, auf einem etwa fünf Hektar großen Gelände im Bereich des Hauptbahnhofs ein Factory Outlet Center (FOC) mit einer geplanten Gesamtverkaufsfläche von 28.80
00 Quadratmetern zu errichten.
Die vorliegende Vorlage thematisiert die potenziellen Auswirkungen dieses Vorhabens auf die Stadt Sprockhövel. Eine Auswirkungsanalyse des Büros BBE Handelsberatung deutet darauf hin, dass das geplante Zentrum im Kerneinzugsgebiet liegt und zu Umsatzumverteilungen führen kann. Für die zentralen Versorgungsbereiche Niedersprockhövel und Haßlinghausen werden Umsatzverluste in bestimmten Sortimentsgruppen, wie etwa Bekleidung und Schuhe, prognostiziert. Eine weitere Analyse der Interessengemeinschaft der Elberfelder und Barmer Geschäftswelt weist ebenfalls auf mögliche Umsatzverschiebungen im Umland hin.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Stadt Sprockhövel durch das Vorhaben in ihrer Bemühung, die Kaufkraft lokal zu binden und die Zentrenfunktion der Versorgungsbereiche zu sichern, beeinträchtigt werden könnte. Es bestehen Bedenken, dass die Ansiedlung des Zentrums den lokalen Einzelhandel gefährdet und zu Leerständen führen kann, was den Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzepts für Haßlinghausen entgegensteht. Der Ausschuss hat die Ausführungen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme zu den Planungen abzugeben.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 6Neuaufstellung des Regionalplanes Düsseldorf hier: Beteiligung im Rahmen des ErarbeitungsverfahrensZur Vorlage · 2017/292 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017 wurde über die Stellungnahme zur Neuaufstellung des Regionalplanes Düsseldorf beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage 2017/292 ist die Beteiligung der Stadt Sprockhövel am Erarbeitungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf.
Die Bezirksregierung Düsseldorf hat das Erarbeitungsverfahren für den neuen Regionalplan Düsseldorf eingeleitet. Im Zuge der förmlichen dritten Beteiligung und der damit verbundenen öffentlichen Auslegung der Planunterlagen im Zeitraum vom 4. August bis zum 4. Oktober 2017 wurde die Stadt Sprockhövel um eine Stellungnahme gebeten.
Nach Prüfung der Planunterlagen durch die Verwaltung wurde festgestellt, dass der Entwurf im unmittelbaren Nachbarbereich der Stadt keine wesentlichen Änderungen zum bestehenden Gebietsentwicklungsplan von 1999 aufweist. Die zeichnerische Darstellung der Siedlungsbereiche sowie der Flächen für gewerbliche und industrielle Nutzungen bleibt unverändert. Zwar sind geringfügige Änderungen bei den Freiraumflächen vorgesehen, diese haben jedoch keine Auswirkungen auf die Belange der Stadt Sprockhövel. Da sich gegenüber dem Entwurf aus dem Jahr 2014 keine relevanten Änderungen ergeben, liegt der Beschlussvorschlag vor, die Verwaltung anzuweisen, keine Anregungen oder Bedenken im Rahmen des Erarbeitungsverfahrens einzureichen.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 7Errichtung einer Produktionshalle mit Bürotrakt im Gewerbegebiet EngelsfeldZur Vorlage · 2017/315 · Beschlussvorlage
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung berät über eine Bauvoranfrage zur Errichtung einer Produktionshalle mit Bürotrakt im Gewerbegebiet Engelsfeld. Das Vorhaben auf dem Grundstück Engelsfeld 10 sieht die Errichtung eines metallverarbeitenden Unternehmens für Verankerungssysteme und Bolzentechnik vor. Geplant ist eine Neubaufläche von etwa 5.000 Quadratmetern für Produktion und Lagerung, unterteilt in zwei Hallenteile mit Außenhöhen von 10,50 Metern und 9,50 Metern. Ein Teil des Gebäudes soll zweigeschossig ausgeführt werden, um Platz für Verwaltung und Vertrieb zu schaffen.
Aufgrund der Geländelage ist ein Erdaushub im nördlichen sowie eine Aufschüttung im südlichen Bereich vorgesehen. Die Zufahrt sowie die Stellplätze sollen im Bereich des Wendehammers an der Straße Engelsfeld angeordnet werden. Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 70 „Engelsfeld“.
Die Planung weist Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes auf: Die Baugrenze zum Nachbargrundstück wird um etwa 2,30 Meter überschritten, und die festgesetzte Firsthöhe wird um 1,00 Meter bzw. 4,50 Meter übertroffen. Eine Befreiung gemäß § 31 BauGB wird als städtebaulich vertretbar eingestuft, da die Grundzüge der Planung nicht berührt und keine wesentlichen Beeinträchtigungen nachbarlicher Belange erkennbar sind. Die Verwaltung beabsichtigt, den Antrag vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden positiv zu bescheiden. Die Stellungnahmen des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie der DB Energie GmbH stehen noch aus.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 8Errichtung eines Bürogebäudes an der Elberfelder Straße 100Zur Vorlage · 2017/294 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/294 befasst sich mit einer Bauvoranfrage zur Errichtung eines Bürogebäudes auf dem Grundstück Elberfelder Straße 100–102 in Sprockhövel. Das Vorhaben sieht den Abriss der vorhandenen Baulichkeiten sowie den Bau eines zweigeschossigen Gebäudes vor. Die geplante Nutzung dient als Erweiterung eines bestehenden Betriebes, der auf der gegenüberliegenden Straßenseite ansässig ist. Da die Erweiterung auf dem ursprünglichen Betriebsgelände aufgrund der Platzverhältnisse nicht möglich ist, soll die Büronutzung auf das neue Grundstück verlagert werden.
Das Projekt befindet sich im Außenbereich der Stadt Sprockhövel. Nach den Erläuterungen der Verwaltung erfüllt das Vorhaben die Voraussetzungen des § 35 Abs. 4 Nr. 6 BauGB, da es sich um eine angemessene bauliche Erweiterung eines zulässigen gewerblichen Betriebes handelt, die der Standortsicherung dient. Die versiegelte Fläche des neuen Gebäudes entspricht in etwa der derzeitigen Versiegelung, sodass keine Beeinträchtigung des Naturhaushaltes zu erwarten ist. Die vorhandene Parkplatzzufahrt soll weiterhin genutzt werden.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bauvorbescheid unter dem Vorbehalt der Zustimmung der zuständigen Fachbehörden positiv zu bescheiden. Während die Bezirksregierung Arnsberg keine Bedenken geäußert hat, stehen die Stellungnahmen des Landrates des Ennepe-Ruhr-Kreises sowie des Landesbetriebes Straßenbau NRW zum Zeitpunkt der Vorlage noch aus. Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung soll dem Vorhaben zustimmen.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 9Umnutzung der Traglufthalle als sportliche Freizeitstätte an der Hiddinghauser Straße 6Zur Vorlage · 2017/311 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung hat sich im Rahmen einer Sitzung am 11. September 2017 mit der geplanten Umnutzung einer Traglufthalle an der Hiddinghauser Straße 6 befasst. Das Vorhaben sieht vor, die bisher zur Flüchtlingsunterbringung genutzte Halle als sportliche Freizeitstätte zu etablieren. Mögliche Nutzungen umfassen beispielsweise eine Tennishalle oder Einrichtungen für Lasertag und Paintball, während das vorhandene Schützenheim gastronomisch genutzt werden soll.
Die Verwaltung hat eine Bauvoranfrage zur Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gestellt, da die vorübergehende Befreiung von der bauaufsichtlichen Behandlung für Flüchtlingsunterkünfte in Traglufthallen durch das zuständige Ministerium zum 1. Oktober 2017 ausläuft. Das Grundstück liegt im Außenbereich und ist im Flächennutzungsplan als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung für sportliche und soziale Zwecke ausgewiesen.
Im Rahmen der Prüfung wurden der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Landesbetrieb Wald und Holz beteiligt. Aus landschaftsrechtlicher Sicht wurden keine Bedenken geäußert, sofern entsprechende Ausgleichsmaßnahmen durch Anpflanzungen erfolgen. Im Bereich des Immissionsschutzes sind je nach Nutzung weitere Untersuchungen oder ein Lärmgutachten erforderlich. Bezüglich einer Waldumwandlung auf einem Teil des Grundstücks wurde ein entsprechender Antrag gestellt; eine Genehmigung hierfür steht noch aus. Vorbehaltlich der Zustimmung der Fachbehörden beabsichtigt die Verwaltung, den positiven Bauvorbescheid zu erteilen.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 10Aufnahme des DEHOGA Westfalen - Hotel- und Gaststättenverbandes Westfalen e.V. als Gesellschafter der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur)Zur Vorlage · 2017/288 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/288 sieht die Übertragung von Geschäftsanteilen an der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) vor. Konkret geht es um die Übertragung der ehemaligen Anteile des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. in Höhe von 1.100,00 Euro auf den DEHOGA Westfalen – Hotel- und Gaststättenverband Westfalen e.V.
Hintergrund der Vorlage ist die Auflösung des Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverbandes e.V. zum Ende des Jahres 2013. Im Zuge der Liquidation des Vereinsvermögens wurde die Beteiligung an der EN-Agentur in Höhe von 2 Prozent bereits der Ennepe-Ruhr-Kreis zugeordnet. Nach erfolgten Gesprächen hat der DEHOGA Westfalen den Wunsch geäußert, diesen Anteil zu übernehmen, um die Zusammenarbeit mit der EN-Agentur zu vertiefen. Der Aufsichtsrat sowie die Gesellschafter der EN-Agentur befürworten diese Übertragung.
Der Kreistag hat der Übertragung der Anteile bereits am 3. April 2017 zugestimmt. Die Vorlage empfiehlt nun dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung sowie dem Haupt- und Finanzausschuss, die Übertragung der Geschäftsanteile im Rat zu beschließen. Die Verwaltung gibt an, dass durch diesen Vorgang keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
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Beratungsfolge
- 28.09.2017 · Rat
- 21.09.2017 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 11Bericht aus der WirtschaftsförderungZur Vorlage · 2017/281 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2017/281 der Wirtschaftsförderung der Stadt Sprockhövel informiert den Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung über den aktuellen Stand des Breitbandausbaus sowie die Situation der Gewerbeentwicklung.
Im Bereich des Breitbandausbaus wird berichtet, dass im Ortsbereich Hobeuken voraussichtlich Mitte September höhere Bandbreiten freigeschaltet werden. Davon sind etwa 800 Haushalte sowie Unternehmen im Gewerbegebiet Engelsfeld betroffen. Zur Information über die Nutzungsmöglichkeiten findet ein Bürgerinformationstreffen sowie ein Beratungsangebot durch einen Bus der Telekom statt. In den Ortsteilen Hiddinghausen, Niedersprockhövel und Obersprockhövel werden die Arbeiten fortgesetzt. Für die Gewerbegebiete Bossel und Kleinbeckstraße wird eine Verbesserung durch Vectoring-Technik bis Anfang 2018 in Aussicht gestellt; die Wirtschaftsförderung strebt hier einen Glasfaserausbau an. Zudem wurden für den Ennepe-Ruhr-Kreis Förderzusagen in Höhe von fast 18 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln erteilt, woraufhin die Vorbereitung der Ausschreibungen erfolgt.
Hinsichtlich der Gewerbeentwicklung wird auf den Bedarf an Erweiterungs- und Lagermöglichkeiten ortsansässiger Unternehmen hingewiesen, wobei die Verfügbarkeit von Flächen, insbesondere in Haßlinghausen, begrenzt ist. Die Ansiedlung neuer Unternehmen gestaltet sich aufgrund geringer Leerstände und weniger Freiflächen schwierig. Dennoch konnte ein mittelständisches Unternehmen für die Nutzung einer Fläche im Gewerbegebiet Engelsfeld gewonnen werden. Die Verwaltung bearbeitet derzeit die Anfrage eines weiteren Unternehmens für den Bau einer Produktionshalle inklusive Verwaltungsgebäude.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 12Bekanntgabe von eingegangenen und beschiedenen Bauanträgen und BauvoranfragenZur Vorlage · 2017/279 · Beschlussvorlage
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Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017 wurde die Vorlage 2017/279 zur Kenntnis genommen. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Bekanntgabe von Bauanträgen und Bauvoranfragen, die seit der letzten Sitzung des Ausschusses bearbeitet wurden.
Die vorliegende Dokumentation umfasst eine detaillierte Aufstellung der neu angelegten Bauakten sowie der erteilten Baugenehmigungen. Darüber hinaus werden die eingegangenen und die bereits beschiedenen Bauvoranfragen im Berichtszeitraum aufgeführt. Zur Unterscheidung der Art der Vorhaben sind gewerbliche Projekte in der entsprechenden Aufstellung mit einem „G“ gekennzeichnet. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Ausschuss die Informationen über den aktuellen Stand der Bauverfahren lediglich zur Kenntnis nimmt. Weitere haushaltsmäßige Auswirkungen oder personelle oder sachliche Kosten werden für diesen Vorgang nicht ausgewiesen.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 13Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/271 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/271 dient als Grundlage für die Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung am 11. September 2017. Der vorliegende Text ist als Mitteilung der Verwaltung für den öffentlichen Teil der Sitzung konzipiert.
Inhaltlich umfasst die Vorlage den Tagesordnungspunkt der Mitteilungen durch die Verwaltung. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist für diesen Punkt nicht vorgesehen. Bezüglich der Berichtspflicht ist im Dokument festgehalten, dass der Ausschuss oder der Rat nach Abschluss des Auftrages durch den zuständigen Fachbereich einen Sachstandsbericht erhalten soll.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind in der Vorlage keine konkreten Kosten oder Einnahmen ausgewiesen. Es liegen keine Angaben zu Personalkosten oder Sachkosten vor, und es wird kein Zuschussbedarf oder eine freiwillige Leistung dokumentiert. Die Vorlage dient somit der Information über laufende Verwaltungsvorgänge im Rahmen des öffentlichen Ausschussbetriebs.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- 14Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2017/272 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/272 dient als Grundlage für die Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung während der 14. Sitzung am 11. September 2017. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage des Bürgermeisters konzipiert, wobei für den vorliegenden Tagesordnungspunkt kein spezifischer Beschlussvorschlag formuliert wurde. Es sind keine unmittelbaren haushaltsmäßigen Auswirkungen oder Kosten durch diesen Tagesordnungspunkt ersichtlich. Die Vorlage dient der strukturellen Vorbereitung der parlamentarischen Beratung der eingereichten Anfragen im Rahmen der Ausschusssitzung.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung
- –Öffentlicher Teil
- 18Entwicklungsperspektiven durch Flächen für Wohnen und Gewerbe hier: Antrag der FDP-Fraktion vom 28.08.2017Zur Vorlage · 2017/334 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2017/334 befasst sich mit dem Thema Entwicklungsperspektiven durch Flächen für Wohnen und Gewerbe in Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist ein Antrag der FDP-Fraktion, der am 28. August 2017 gestellt wurde.
Die Vorlage war für die 18. Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung vorgesehen, welche am 11. September 2017 stattfand. In der vorliegenden Dokumentation wird auf den detaillierten Inhalt des Antrags der Fraktion verwiesen. Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der Vorlage nicht formuliert.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine unmittelbaren Kosten oder Einnahmen in der Vorlage ausgewiesen. Es wird lediglich festgehalten, dass die Verwaltung nach Abschluss des Auftrages über den Sachstand zu berichten hat. Die Vorlage dient der Vorbereitung der Beratung im zuständigen Ausschuss.
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- 11.09.2017 · Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung