Bebauungsplan Nr. 73 "Im Beisenbruch" 1. Ergebnis der erneuten öffentlichen Auslegung gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB 2. Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2017/310 befasst sich mit dem Bebauungsplan Nr. 73 „Im Beisenbruch“. Das geplante Vorhaben sieht die Schaffung eines neuen Wohngebiets vor, das etwa 55 bis 60 Wohneinheiten in Form von Einzel-, Doppel- und Mehrfamilienhäusern umfasst. Neben der Wohnnutzung sind die Sicherung gewerblicher Flächen, die Erweiterung eines Gewerbebetriebes sowie die Bereitstellung einer Grünfläche mit Spielplatz und eines öffentlichen Parkplatzes mit rund 19 Stellplätzen vorgesehen.
Der Entwurf des Bebauungsplans wurde im Zeitraum vom 4. Juli bis zum 11. August 2017 erneut öffentlich ausgelegt. Im Zuge dieser Auslegung erfolgte eine Überarbeitung des Planentwurfs in den Bereichen Immissionsschutz, Altlastenstandorte, Niederschlagsbeseitigung und Baugrenzen im Bereich der Brinkerstraße. Von den 53 angeschriebenen Behörden, Trägern öffentlicher Belange und Nachbargemeinden gingen 20 Stellungnahmen ohne Anregungen sowie 29 Stellungnahmen gar nicht ein ein. Vier Stellen äußerten Anregungen oder Bedenken. Auch aus der Bürgerschaft gingen Anregungen und Bedenkungen in zwei Schreiben ein.
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung empfahl, den Bebauungsplan Nr. 73 einschließlich Begründung, Umweltbericht und wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen als Satzung zu beschließen. Ein entsprechender Beschluss durch den Rat erfolgte bereits am 6. April 2017. Als weitere Schritte sind der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages sowie der formale Satzungsbeschluss durch den Rat vorgesehen. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht verzeichnet.
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Beratungsfolge
- 11.09.2017kein Ergebnis hinterlegt
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