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Beschlussvorlage

Lärmaktionsplan hier: Ergebnis der Lärmkartierung - 3. Stufe

2018/349

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung am 11. Oktober 2018 wurde über die Ergebnisse der Lärmkartierung der 3. Stufe beraten. Die Daten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt wurden, untersuchen die Lärmbelastung durch Hauptverkehrsstraßen und Schienenwege.

Die Untersuchung zeigt für das Stadtgebiet Überschreitungen der Grenzwerte an verschiedenen Abschnitten der Autobahnen A 1 und A 43 sowie an der B 234, der L 58 und der L 551. Betroffen sind laut den vorliegenden Daten etwa 86 Einwohner durch Tagesschallpegel über 70 dB(A) und 119 Einwohner durch Nachtschallpegel über 60 dB(A).

Die Verwaltung führt aus, dass die Betroffenheiten an der A 1 durch bereits errichtete Maßnahmen nicht mehr bestehen und an der A 43 durch Lärmschutzarbeiten im Bereich der Schwelmer Straße reduziert wurden. An den weiteren genannten Straßen sind jeweils nur einzelne Gebäude betroffen. Für die L 58 wird darauf hingewiesen, dass aktive Maßnahmen aufgrund der Platzverhältnisse und der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers nicht durchführbar sind.

Aufgrund der Identifizierung von lediglich Einzellagen und der fehlenden Umsetzbarkeit aktiver Maßnahmen im Lärmaktionsplan wurde der Beschlussvorschlag gefasst, die Ergebnisse der Lärmkartierung zur Kenntnis zu nehmen und von der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes abzusehen. Der Ausschuss stimmte diesem Vorschlag einstimmig zu.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 204 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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