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Beschlussvorlage

Aufstellung des Regionalplanes Ruhr hier: gewerbliche Bauflächen

2018/131

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr befasst sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung mit der Sicherung gewerblicher Bauflächen. Da der aktuelle Entwurf des Regionalplans keine neuen gewerblichen Flächen über den derzeitigen Flächennutzungsplan hinaus vorsieht, wurde nach einem Interventionsgespräch zwischen der Regionaldirektorin des Regionalverbandes Ruhr, dem Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises und der Stadtverwaltung eine alternative Lösung erarbeitet.

Die Verwaltung schlägt vor, die gewerbliche Baufläche Bossel II zum Entwurf des Regionalplans zu melden. Diese Erweiterung umfasst etwa 4,2 Hektar landwirtschaftliche Flächen beidseitig der Löhener Straße, die an die L 70 angebunden sind. Die Flächen weisen keine hohe ökologische Wertigkeit auf und liegen nicht in einem Landschaftsschutzgebiet.

Als Voraussetzung für die Ausweisung dieser zusätzlichen Fläche soll die gewerbliche Baufläche an der Gutenbergstraße in einer Größe von etwa 2,1 Hektar zurückgenommen werden. Da die Eigentümer für diese Fläche keine Verkaufsbereitschaft zeigen, wird sie als Tauschfläche angeboten. Der Ausschuss befürwortet diesen Vorschlag zur Meldung beim Regionalplan.

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