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Beschlussvorlage

Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 (Kommunale Klassenrichtzahl)

2019/059

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 6. März 2019 wurde ein Sachstandsbericht zur Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2019/2020 vorgelegt. Der Bericht basiert auf den Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, welches eine kommunale Klassenrichtzahl zur Sicherung eines qualitativen Grundschulangebots festlegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Einhaltung einer Höchstgrenze, die sich aus der Schülerzahl ableitet.

Für das kommende Schuljahr 2019/2020 sind in Sprockhövel insgesamt 180 Kinder angemeldet, woraus sich die Bildung von acht Eingangsklassen ergibt. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen sieht laut Vorlage wie folgt aus: An der GGS Gennebreck werden bei 43 angemeldeten Kindern zwei Klassen gebildet, an der GGS Haßlinghausen bei 50 Kindern ebenfalls zwei Klassen. Die GGS Hobeuken erhält bei 25 Anmeldungen eine Klasse, während an der GGS Börgersbruch bei 62 angemeldeten Kindern drei Klassen vorgesehen sind. Die Planung der Klassenaufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Entscheidung informiert. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.

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