Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die Stadt
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/060 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für die Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Hierfür wird empfohlen, im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitzustellen.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität der Betreuungsangebote. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab Januar 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Für die vier betroffenen Grundschulen in Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch ergibt sich daraus die Gesamtsumme von 4.640,00 €.
Zusätzlich werden die Betreuungsangebote durch Mittel des Landes gefördert, wobei die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt und bewilligt wurden. Diese Landesmittel werden in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet. Eine erneute Beratung durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bezüglich der Bezuschussung ab dem Jahr 2022 ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019kein Ergebnis hinterlegt
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- 06.03.2019kein Ergebnis hinterlegt
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