Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Vorstellung des Jahresberichts der Jugendzentren für 2018Zur Vorlage · 2019/064 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 6. März 2019 wurde die Vorlage 2019/064 zur Vorstellung des Jahresberichts der Jugendzentren für das Jahr 2018 vorgelegt. Der Bericht umfasst eine jährliche Übersicht der beiden städtischen Jugendzentren und dokumentiert die durchgeführten Veranstaltungen, Angebote sowie Projekte. Zudem enthält das Dokument Angaben zu den Besucher- und Teilnehmerzahlen des Berichtszeitraums.
Der Bericht wurde im Rahmen der Sitzung durch die Leitung der beiden Jugendzentren erläutert, wobei die Möglichkeit für Rückfragen bestand. Der Beschlussvorschlag sah vor, dass der Ausschuss die Erläuterungen zum Jahresbericht des Jahres 2018 zur Kenntnis nimmt. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass durch die Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 2Bildung von Eingangsklassen an den Sprockhöveler Grundschulen zum Schuljahr 2019/2020 (Kommunale Klassenrichtzahl)Zur Vorlage · 2019/059 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 6. März 2019 wurde ein Sachstandsbericht zur Bildung von Eingangsklassen an den Grundschulen in Sprockhövel für das Schuljahr 2019/2020 vorgelegt. Der Bericht basiert auf den Vorgaben des 8. Schulrechtsänderungsgesetzes in Nordrhein-Westfalen, welches eine kommunale Klassenrichtzahl zur Sicherung eines qualitativen Grundschulangebots festlegt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bestimmt der Schulträger die Anzahl und Verteilung der Eingangsklassen unter Einhaltung einer Höchstgrenze, die sich aus der Schülerzahl ableitet.
Für das kommende Schuljahr 2019/2020 sind in Sprockhövel insgesamt 180 Kinder angemeldet, woraus sich die Bildung von acht Eingangsklassen ergibt. Die Verteilung der Klassen auf die einzelnen Grundschulen sieht laut Vorlage wie folgt aus: An der GGS Gennebreck werden bei 43 angemeldeten Kindern zwei Klassen gebildet, an der GGS Haßlinghausen bei 50 Kindern ebenfalls zwei Klassen. Die GGS Hobeuken erhält bei 25 Anmeldungen eine Klasse, während an der GGS Börgersbruch bei 62 angemeldeten Kindern drei Klassen vorgesehen sind. Die Planung der Klassenaufteilung wurde mit dem Schulamt des Ennepe-Ruhr-Kreises abgestimmt und die Schulleitungen der betroffenen Schulen wurden über die Entscheidung informiert. Der Ausschuss nahm den vorliegenden Sachstandsbericht zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 3Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2019/060 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/060 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für die Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Hierfür wird empfohlen, im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitzustellen.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität der Betreuungsangebote. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab Januar 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Für die vier betroffenen Grundschulen in Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch ergibt sich daraus die Gesamtsumme von 4.640,00 €.
Zusätzlich werden die Betreuungsangebote durch Mittel des Landes gefördert, wobei die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt und bewilligt wurden. Diese Landesmittel werden in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet. Eine erneute Beratung durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bezüglich der Bezuschussung ab dem Jahr 2022 ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 4Prüfauftrag zur Errichtung eines GymnasiumsZur Vorlage · 2019/067 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/067 befasst sich mit dem Sachstand zu einem Prüfauftrag bezüglich der Errichtung eines Gymnasiums in Sprockhövel. Im Rahmen der Vorlage werden die Ergebnisse interkommunaler Gespräche mit den Städten Hattingens und Gevelsberg dargelegt, die im Auftrag des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule geführt wurden.
Aus den Gesprächen mit der Stadtverwaltung Hattingng geht hervor, dass Anfang 2018 insgesamt 39 Schülerinnen und Schüler aus Sprockhövel die Eingangsklassen der dortigen Gymnasien besuchten, was etwa 1,5 Zügen entspricht. Die Stadtverwaltung Hattingen teilte mit, dass aufgrund der aktuellen Schulentwicklungsplanung und politischer Überzeugungen keine Absicht besteht, die Zügigkeit der Gymnasien zu verringern. Sollte Sprockhövel jedoch ein eigenes Gymnasium errichten, würde Hattingen versuchen, einen etwaigen Rückgang der Anmeldungen zu kompensieren.
Die Stadtverwaltung Gevelsberg berichtete, dass jährlich etwa 25 bis 30 Kinder aus Sprockhövel das dortige Gymnasium besuchen. Aufgrund bestehender Strukturen und der guten Anbindung durch den öffentlichen Nahverkehr sieht die Stadt Gevelsberg keine Notwendigkeit, die Zügigkeit des Gymnasiums zu verringern. Es wurde zudem auf eine finanzielle Beteiligung der Stadt Sprockhövel an einem Erweiterungsbau des Gymnasiums Gevelsberg hingewiesen, welche im Jahr 202ing endet. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule nimmt die vorliegenden Mitteilungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 5Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019 / 2020Zur Vorlage · 2019/074 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/074 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2019 den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese Planung muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung detailliert ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der Entscheidung der städtischen Jugendhilfeplanung ab. Da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung bis zum genannten Stichtag eingereicht haben müssen, wird die tabellarische Darstellung den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule als Tischvorlage zur Sitzung am 6. März 2019 vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Umsetzung der Bedarfsplanung, da die finanzielle Förderung durch Landesmittel diese Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem wird der Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 beantragt.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 6Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als plusKITA und Sprachförder-Einrichtungen im Sinne des 2. Änderungsgesetzes zum Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 17.06.2014Zur Vorlage · 2019/070 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Anerkennung von Kindertageseinrichtungen als „plusKITA“ und „Sprachförder-Einrichtungen“ gemäß dem 2. Änderungsgesetz zum Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2019/2020 beschließen. Die Vorlage sieht die Festlegung von Vergabekriterien sowie die Beauftragung der Verwaltung vor, die entsprechenden Zuschüsse nach § 21 a bzw. § 21 b KiBiz zu beantragen. Für die Stadt Sprockhövel stehen ein Förderpaket in Höhe von 25.000 € für eine „plusKITA“ sowie zwei Zuschüsse von jeweils 5.000 € für „Sprachförder-Kitas“ zur Verfügung. Als Kriterien für die Vergabe dienen unter anderem Einkommensstufen sowie der Anteil von Kindern mit nicht-deutscher Herkunft oder nicht-deutscher Erstsprache. Die Verwaltung schlägt vor, die bisherigen Kriterien beizubehalten.
Die vorliegende Auswertung der Einrichtungen zeigt eine Rangfolge für die verschiedenen Kategorien auf. In beiden Kategorien belegt eine Einrichtung aus Niedersprockhövel den ersten Rang, während eine weitere Einrichtung aus Haßlinghausen als Sprachförder-Kita für die Förderung infrage kommt. Die Liste der betrachteten Einrichtungen umfasst unter anderem verschiedene evangelische Kindertagesstätten, AWO-Kitas, Elterninitiativen, die Natur-Kita Schee, die Musik-Kita Gedulderweg sowie das DRK „Kleine Weltentdecker“. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung beschränken sich auf die Weiterleitung von Landesmittelförderung in voller Höhe an die jeweiligen Träger der Kindertageseinrichtungen. Eine Entscheidung über die Vorlage ist bis zum 15.03.2019 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 7Praktische Umsetzung der Ergebnisse der Elternbefragung zum BetreuungsbedarfZur Vorlage · 2019/069 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Im Ausschuss für Jugendhilfe und Schule wurde über die praktische Umsetzung der Ergebnisse einer Elternbefragung zum Betreuungsbedarf von Kindern im Alter zwischen 0 und 5 Jahren berichtet. Die im Sommer 2018 durchgeführte Befragung zeigte eine hohe Zufriedenheit mit den bestehenden Angeboten, verdeutlichte jedoch gleichzeitig einen signifikanten Anstieg des Betreuungsbedarfs bei Kindern unter drei Jahren. Zudem wurde der Wunsch nach einer stärkeren Flexibilisierung der Betreuungszeiten durch die Eltern artikuliert.
Die Verwaltung erläuterte, dass verschiedene Einrichtungen bereits Konzepte zur Anpassung der Betreuungszeiten erarbeiten. So wird beispielsweise in der städtischen Kita „KiFaz Miteinander“ eine Verschiebung der Blockbetreuung von 7:00 bis 14:00 Uhr auf 8:00 bis 15:00 Uhr geprüft. Eine Umsetzung dieser Maßnahme ist jedoch von der Kapazität der Kücheneinrichtung sowie der personellen Ausstattung im Hauswirtschaftsbereich abhängig. Eine mögliche Finanzierung solcher Flexibilisierungsmaßnahmen wird durch die anstehende Kibiz-Reform angestrebt.
Zudem werden Ansätze zur Randzeitenbetreuung verfolgt, etwa durch die Vermittlung von Tagespflegepersonen über das Jugendamt, um eine Betreuung bis zum späteren Nachmittag zu ermöglichen. Während bereits drei Kitas in Sprockhövel Betreuungszeiten bis 17:00 Uhr anbieten, bleibt die Berücksichtigung individueller Wünsche bei der Kita-Platzwahl aufgrund der spezifischen Aufnahmekriterien der jeweiligen Träger an organisatorische Grenzen gebunden. Der Ausschuss nahm die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 8Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/065 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/065 dient als Tagesordnungspunkt für die öffentliche Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule, die am 6. März 2019 stattfindet. Der vorliegende Text ist unter dem Sachgebiet Jugend, Familie und Schule eingeordnet und betrifft den Tagesordnungspunkt der Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage liegen keine Mitteilungen der Verwaltung vor. Die Vorlage enthält zudem keine Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, da keine neuen Sachverhalte zur Berichterstattung anstehen. Es sind keine Kosten oder personellen sowie sachlichen Auswirkungen durch diesen Tagesordnungspunkt zu verzeichnen. Die Vorlage dient somit lediglich der formalen Bereitstellung des Tagesordnungspunktes für die anstehende Ausschusssitzung.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 9Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/072 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/072 dient als Tagesordnungspunkt für die Sitzung des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule am 6. März 2019. Der Vorgang ist unter dem Sachgebiet Jugend, Familie und Schule eingeordnet und umfasst Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung.
Ein konkreter Beschlussvorschlag ist in der vorliegenden Vorlage nicht enthalten. Es sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes zu erwarten, da die Vorlage keine Kosten für Personalsachkosten oder andere Ausgaben ausweist. Eine Verpflichtung zur Vorlage eines Sachstandsberichts durch die zuständige Fachabteilung ist für diesen Punkt nicht vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch
gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M· verbindlich ist das Originaldokument.Dokumente (Klick öffnet als PDF)
Beratungsfolge
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule