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Beschlussvorlage

Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019 / 2020

2019/074

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/074 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2019 den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese Planung muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung detailliert ausweisen.

Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der Entscheidung der städtischen Jugendhilfeplanung ab. Da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung bis zum genannten Stichtag eingereicht haben müssen, wird die tabellarische Darstellung den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule als Tischvorlage zur Sitzung am 6. März 2019 vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Umsetzung der Bedarfsplanung, da die finanzielle Förderung durch Landesmittel diese Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem wird der Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 beantragt.

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