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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht IV. Quartal 2018Zur Vorlage · 2019/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/063 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2018. Der Bericht wurde durch den zuständigen Fachbereich der Verwaltung erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzungstermine für die Beratung sind für den 7. März 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 14. März 2019 im Rat angesetzt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Quartalsbericht für das vierte Quartal 2018 zur Kenntnis nehmen. Weitere inhaltliche Details zu den finanziellen Auswirkungen oder spezifischen Sachständen werden in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/062 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine Unterrichtung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation vor. Die Vorlage, die dem Sachgebiet Kämmerei zugeordnet ist, dient dazu, die Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft zu informieren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie des Rates am 14. März 2019 vorgesehen. Eine inhaltliche Vertiefung der wirtschaftlichen Kennzahlen oder spezifischer Kostenentwicklungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da der Fokus auf der bloßen Kenntnisnahme der Ausführungen durch die zuständigen Gremien liegt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2019/061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie der anschließenden Ratssitzung am 14. März 2019 wurde die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/061 befasst sich mit der Information über zusätzliche finanzielle Belastungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen.
Der Gegenstand der Vorlage umfasst zwei spezifische Positionen. Zum einen sind Kosten in Höhe von 2.000 Euro für dringende Umräumarbeiten in den Schulcontainern der Mittleren Augenschule aufgeführt. Zum anderen wird ein Mehrbedarf in Höhe von 29.000 Euro für den Erwerb eines Elektrofahrzeuges ausgewiesen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 31.000 Euro. Laut den Angaben in der Vorlage ist die Deckung dieser Mehrausgaben durch Kompensation vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Änderung der Hauptsatzung infolge der Neuorganisation der VerwaltungsstrukturZur Vorlage · 2019/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/042 des Sachgebiets Organisation sieht die Verabschiedung der siebten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Vorlage ist die im Rat beschlossene Neuorganisation der Verwaltungsstruktur, die bereits in der Sitzung vom 31. Januar 2019 festgelegt wurde. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden die ehemaligen Fachbereiche in Geschäftsbereiche umbenannt, was eine sprachliche Anpassung der bestehenden Satzung erforderlich macht.
Konkret ist eine Änderung des Paragrafen 16 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung vorgesehen. Die Neufassung regelt, dass Entscheidungen, welche das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis der Geschäftsbereichsleitungen oder der Betriebsleitungen betreffen, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind, sofern gesetzlich keine anderen Bestimmungen vorliegen.
Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie für den Rat am 14. März 2019 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die beigefügte siebte Änderung der Hauptsatzung anzunehmen. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/008 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2019. Der Gegenstand der Vorlage ist die förmliche Kenntnisnahme dieses Plans durch die zuständigen Gremien der Stadt Sprockhövel.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Ausschuss am 7. März 2019 und für den Rat am 14. März 2019 angesetzt sind. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Genehmigung des von der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegten Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen.
Über die rein formale Kenntnisnahme des Plans hinaus enthält das Dokument Vorgaben zum Berichtswesen. Dem Ausschuss bzw. dem Rat ist durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wobei im vorliegenden Entwurf keine spezifischen Beträge für Personalkosten, Sachkosten oder jährliche Folgekosten ausgewiesen sind.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2019/057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/057 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie des Rates am 14. März 2019 zur Beratung vorgelegt.
Grundlage der Übertragungen ist die Regelung, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, um die Jährlichkeit des Haushaltsplans zu wahren. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies beim Kämmerer beantragt wurde. Die übertragenen Mittel müssen zügig abgewickelt werden und gelten primär bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.
Die vorliegenden Übertragungen führen zu einer Veränderung der Planpositionen im Finanzplan für das Jahr 2019. Konkret erhöht sich der Planwert für Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1.001.250,00 Euro auf 1.035.934,99 Euro. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen steigt der Wert von 4.028.260,00 Euro auf 5.306.010,61 Euro. Zudem erhöht sich der Betrag für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 771.820,00 Euro auf 882.922,58 Euro. Auch die sonstigen Investitionsauszahlungen steigen von 120.400,00 Euro auf 127.075,90 Euro. In der Folge verändert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von -1.819.310,00 Euro auf -3.249.524,08 Euro. Durch die Investitionsübertragungen in Höhe von 1.430.214,08 Euro ergibt sich für das Jahr 2019 ein höherer Bedarf an Kreditaufnahme.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018Zur Vorlage · 2019/043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/043 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Abschlussbericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Der Bericht liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vor.
Dem Bericht zufolge wurde die Zielvorgabe in Höhe von 6.220.119 Euro erreicht, wobei ein Überschuss von 250.766 Euro ausgewiesen wird. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Zielverfehlungen bei anderen Maßnahmen kompensieren konnten.
Im Bereich der Maßnahmen, deren Zielerreichung unter 70 Prozent lag, sind die Aus- und Fortbildung mit einer Zielerreichung von 69,5 Prozent, die Ergänzung der Satzung über Kostenersatz bei der Feuerwehr sowie die Neuregelungen beim Rechnungsprüfungsverbund und der Zusammenlegung des Stadtarchivs aufgeführt. Bei den Maßnahmen zur Feuerwehr und zum Rechnungsprüfungsverbund wurde das Zielergebnis nicht erreicht.
Da die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Berichten der Verwaltung sowie in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, sind keine weiteren Erläuterungen im Dokument enthalten. Für den Haushaltssanierungsplan 2019 wurden unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Berichtszeitraums entsprechende Anpassungen vorgenommen.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Verhinderungsvertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · 2019/058 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage 2019/058 befasst sich mit der Wahl eines Verhinderungsvertreters für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beigeordneten als Verhinderungsvertreter zu wählen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis des Sparkassenvorstandes zur Besetzung der Verbandsversammlung. Gemäß der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe sind jede Mitgliedssparkasse und deren Träger verpflichtet, zwei Mitglieder des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung zu entsenden, wobei mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter unter den Vertretern sein muss.
Aus dieser Regelung ergibt sich die Notwendigkeit, für den Fall einer Verhinderung des Bürgermeisters den jeweiligen Stellvertreter im Amt als Verhinderungsvertreter zu entsenden. Die Vorlage ersetzt damit die bisherige Regelung aus einer Ratssitzung vom November 2015, in der ein Ratsmitglied als Vertreter für den Bürgermeister gewählt worden war. Die Entscheidung zur Wahl des Beigeordneten steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie im Rat am 14. März 2019 an.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Wahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2019/044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/044 befasst sich mit der Wahl der Vertretung für den neu einzurichtenden Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Die Gesellschafterversammlung der VER hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen, einen Beirat zu etablieren, der sich aus Vertretern der neun kreisangehörigen Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises zusammensetzt. Ziel dieses Gremiums ist es, Fragestellungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu erörtern, die für die betroffenen Städte von wesentlicher Bedeutung sind. Die Einrichtung erfolgt als Reaktion auf den Wunsch einzelner Städte, nach der Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile an den Kreis weiterhin in die relevanten Themen eingebunden zu bleiben.
Gemäß der Geschäftsordnung soll jede kreisangehörige Stadt ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied entsenden. Die Wahl der Vertreter erfolgt durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode. Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vor, den Beigeordneten als Mitglied des Beirates und den Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie im Rat am 14. März 2019 vorgelegt.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr SprockhövelZur Vorlage · 2018/356 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/356 befasst sich mit der Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die Erweiterung des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Aufgabenträger dazu verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern. Ein bereits im März 2018 beschlossener Brandschutzbedarfsplan sieht vor, neben bestehenden Anreizen wie der Ehrenamtskarte zusätzliche finanzielle Förderungen in Betracht zu ziehen.
Der von der Feuerwehr erarbeitete Vorschlag basiert auf zwei zentralen Bausteinen. Im ersten Teil sollen Jugendliche durch einen Zuschuss von insgesamt 300,00 € zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse B motiviert werden. Voraussetzung hierfür sind eine dreijährige Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr sowie eine anschließende dreijährige Mitgliedschaft in der aktiven Wehr. Die Auszahlung erfolgt nach einer Wartefrist von drei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins.
Der zweite Baustein sieht eine Honorierung langjähriger Tätigkeit vor. Feuerwehrangehörige, die nach mindestens 25-jähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr und mindestens 10 Jahren in der Feuerwehr Sprockhövel in die Ehrenabteilung übertreten und das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Entlassgeld in Höhe von insgesamt 2.400,00 €. Diese Summe wird über vier Jahre in jährlichen Beträgen von 600,00 € ausgezahlt.
Die Verwaltung sieht in dieser Maßnahme einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und hat entsprechende Richtlinien zur Regelung der Förderung erstellt. Die geschätzten jährlichen Folgekosten für die Bezuschussung der Führerscheine liegen zwischen 300,00 € und 2.100,00 €, während die Kosten für das Entlassgeld in den Folgejahren maximal 3.600,00 € pro Jahr betragen können.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 11Großraum und Schwertransporte - Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zwischen den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, WetteZur Vorlage · 2018/479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/479 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor, durch die der Ennepe-Ruhr-Kreis die Aufgaben zur Regelung von Großraum- und Schwertransporten im Rahmen der Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO übernehmen soll. An der Vereinbarung sind neben der Stadt Sprockhövel auch die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Wetter und Witten sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung, durch die die Begleitung solcher Transporte von der Polizei auf private Verwaltungshelfer übergegangen ist. Da die Stadt Sprockhövel als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Durchführung dieser Transporte in ihrem Gebiet regeln muss, zielt die Vereinbarung darauf ab, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und Synergieeffekte durch eine zentrale Aufgabenübernahme durch den Kreis zu nutzen.
Die Übernahme der Aufgaben durch den Ennepe-Ruhr-Kreis ist mit Personalkosten verbunden, die auf die beteiligten Kommunen nach einem auf Fallzahlen basierenden Kostenschlüssel verteilt werden. Für die Stadt Sprockhövel wurde ein jährlicher Anteil von etwa 38.000 Euro ermittelt. Die Umsetzung der Vereinbarung ist nach der erforderlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung und den Beschlüssen der beteiligten Räte für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Die anteiligen Aufwendungen sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 12Neubesetzung von Ausschusssitzen, hier: Antrag der Fraktion MiS / PiratenZur Vorlage · 2019/035 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 14. März 2019 wurde über einen Antrag der Fraktion MiS / Piraten zur Neubesetzung von Ausschusssitzen beraten. Der Antrag, der bereits am 17. Januar 2019 gestellt wurde, betrifft die personelle Veränderung in zwei Gremien.
Konkret sieht der Beschluss vor, dass ein Ratsmitglied den Sitz im Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung übernimmt und damit ein anderes Ratsmitglied ersetzt. Dieselbe personelle Neubesetzung soll auch im Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erfolgen, wobei das betreffende Mitglied ebenfalls anstelle eines bisherigen Sitzinhabers in das Gremium gewählt wird.
Mit der vorliegenden Beschlussvorlage der Nummer 2019/035 wurden diese personellen Änderungen für die genannten Ausschüsse festgelegt. Aus dem Dokument geht hervor, dass durch diese Neubesetzung keine haushaltsmäßigen Auswirkungen entstehen. Die Federführung der Vorlage lag beim Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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- 14.03.2019 · Rat
- 13Neue Mitglieder für den SeniorenbeiratZur Vorlage · 2018/451 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Seniorenberats am 29. November 2018 wurde über die Neubesetzung von Vertretungen im Gremium beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/451 regelt die personellen Veränderungen für die Vertretung der IG BCE sowie der Freiwilligenbörse Sprockhövel.
Aufgrund eines Todesfalls in der bisherigen Vertretung der IG BCE wurde vorgeschlagen, die Vertretung für diese Interessengemeinschaft neu zu regeln. Die entsprechende Funktion soll künftig von einer neuen Person übernommen werden. Parallel dazu wurde die personelle Veränderung bei der Freiwilligenbörse Sprockhövel thematisiert. Da ein bisheriges Mitglied der Vertretung künftig nur noch in der Funktion als Stellvertreter mitwirken kann, wurde eine neue Vertreterin für die Freiwilligenbörse benannt.
Die Vorschläge zur Neubesetzung der Mitglieder wurden zur weiteren Bearbeitung an die zuständigen Ausschüsse weitergeleitet, mit der Bitte um die formelle Benennung der neuen Mitglieder. Mit der Vorlage sind keine haushaltsmäßigen Auswirkungen verbunden.
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- 14.03.2019 · Rat
- 29.11.2018 · Seniorenbeirat
- 14Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2019/060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/060 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für die Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Hierfür wird empfohlen, im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitzustellen.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität der Betreuungsangebote. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab Januar 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Für die vier betroffenen Grundschulen in Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch ergibt sich daraus die Gesamtsumme von 4.640,00 €.
Zusätzlich werden die Betreuungsangebote durch Mittel des Landes gefördert, wobei die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt und bewilligt wurden. Diese Landesmittel werden in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet. Eine erneute Beratung durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bezüglich der Bezuschussung ab dem Jahr 2022 ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019 / 2020Zur Vorlage · 2019/074 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/074 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2019 den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese Planung muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung detailliert ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der Entscheidung der städtischen Jugendhilfeplanung ab. Da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung bis zum genannten Stichtag eingereicht haben müssen, wird die tabellarische Darstellung den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule als Tischvorlage zur Sitzung am 6. März 2019 vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Umsetzung der Bedarfsplanung, da die finanzielle Förderung durch Landesmittel diese Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem wird der Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 beantragt.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 16Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr hier: StellungnahmeZur Vorlage · 2019/081 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/081 befasst sich mit der Stellungnahme zum Handlungsprogramm zur räumlichen Entwicklung der Metropole Ruhr. Dieses Programm fungiert als strategische Selbstverpflichtung und ergänzendes Planungsinstrument zum Regionalplan Ruhr. Es deckt zehn Themenfelder ab, darunter Wirtschaft, Mobilität, Klimaschutz sowie Freiraum- und Landschaftsentwicklung, und umfasst 51 Steckbriefe zu laufenden Projekten. Der Rat wird gebeten, das Programm zur Kenntnis zu nehmen und den Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Denkmalschutz und Wirtschaftsförderung zu bestätigen, die Stellungnahme der Verwaltung an den Regionalverband Ruhr zu übermitteln.
Die inhaltlichen Anmerkungen der Stadt Sprockhövel beziehen sich unter anderem auf die Nutzung von Monitoringinstrumenten, die Kostenpflicht des Instruments ruhrAGIS sowie die Einbeziehung der Ballungsrandkreise in die Standortkampagne „Stadt der Städte“. Zudem wird die Berücksichtigung regionaler Projekte, wie der IGA 2027, und die touristische Anbindung lokaler Ziele gefordert. Haushaltsmäßige Auswirkungen werden nicht festgestellt.
Hinsichtlich der Energiebilanzen und CO2-Berechnungen des Regionalverbands wird darauf hingewiesen, dass bei der Erstellung regionaler Klimaschutzkonzepte Doppelarbeiten mit bestehenden Konzepten der Stadt Sprockhövel und des Ennepe-Ruhr-Kreises vermieden werden sollen. Da die Umsetzung des Handlungsprogramms personelle und finanzielle Kapazitäten beansprucht, wird eine Priorisierung der Projekte innerhalb der Kernkompetenzen sowie eine Abstimmung neuer Aufgaben unter Berücksichtigung der Belange der Ballungsrandzonen angestrebt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 17Reihenfolge innerhalb der Tagesordnung der Ratssitzungen in Bezug auf die Fragestunde, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2019/086 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates am 14. März 2019 wurde über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen zur Neugestaltung der Tagesordnung beraten. Der Antrag befasst sich mit der zeitlichen Reihenfolge der Fragestunden für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sprockhövel innerhalb der Ratssitzungen.
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen beantragte, die Fragestunden für die Bürgerinnen und Bürger zukünftig als den ersten Tagesordnungspunkt in den Ratssitzungen anzusetzen. Die vorliegende Beschlussvorlage der Verwaltung (Nummer 2019/086), die vom Sachgebiet Digitalisierung/IT federführend bearbeitet wurde, enthielt dazu keinen spezifischen Beschlussvorschlag. Aus der Vorlage geht hervor, dass für das Vorhaben keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten sind.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 18Live Stream Übertragungen (incl. Archivierung) der Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Sprockhövel ins Internet, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2019/087 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
In der Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel vom 14. März 2019 wurde ein Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen behandelt. Gegenstand der Vorlage 2019/087 ist die Möglichkeit, Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt im Internet per Live-Stream zu übertragen und die entsprechenden Aufzeichnungen zu archivieren.
Mit dem Antrag wird die Verwaltung beauftragt, eine Prüfung der technischen Voraussetzungen sowie der erforderlichen finanziellen Mittel durchzuführen, um eine solche Online-Übertragung und Archivierung zu ermöglichen. Über die konkreten technischen Anforderungen und die damit verbundenen Kosten liegen zum Zeitpunkt der Vorlage noch keine detaillierten Angaben vor. Ein entsprechender Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich ist für den Rat vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 19Ausführliche inhaltliche Dokumentation der gestellten Anfragen in den Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen, hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die GrünenZur Vorlage · 2019/088 · Beschlussvorlage
▶ Vorlage aufklappen — Zusammenfassung, Dokumente, Beratungsfolge
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/088 befasst sich mit der inhaltlichen Dokumentation von Anfragen in den Niederschriften der Rats- und Ausschusssitzungen der Stadt Sprockhövel. Der Antrag wurde von der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen gestellt.
Gegenstand des Antrags ist die Forderung, die in den Ausschüssen und der Ratssitzung gestellten Anfragen künftig ausführlich und inhaltlich in den Protokollen der jeweiligen Sitzungen zu dokumentieren. Die Vorlage verweist in diesem Zusammenhang auf die aktuelle Regelung der Geschäftsordnung des Rates und seiner Ausschüsse. Gemäß § 26 Abs. 2 der Geschäftsordnung ist in der Niederschrift derzeit eine gedrängte Wiedergabe des Verhandlungsverlaufs vorgesehen.
Die Vorlage wurde im Rahmen der 19. öffentlichen Sitzung am 14. März 2019 zur Beratung vorgelegt. Federführend für das Dokument war das Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage geht hervor, dass keine haushaltsmäßigen Auswirkungen durch die Umsetzung des Antrags entstehen.
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- 14.03.2019 · Rat
- 20Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/090 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/090 dient als Grundlage für die Sitzung des Rates am 14. März 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Behandlung von Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung.
Der vorliegende Text enthält den Beschlussvorschlag, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen oder alternativ festzuhalten, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die entsprechende Sitzung eine Entscheidung über die vorgetragenen Informationen vorgesehen ist. Weitere Details zu inhaltlichen Sachverhalten oder finanziellen Auswirkungen werden in diesem spezifischen Dokument nicht aufgeführt.
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- 14.03.2019 · Rat
- 21Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/089 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/089 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der 21. Sitzung des Rates, die für den 14. März 2019 angesetzt ist. Die Vorlage, die dem Sachgebiet Gremien/Zukunft zugeordnet ist, sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die gestellten Anfragen beantwortet werden oder alternativ keine Anfragen vorliegen.
Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für die entsprechenden Themen keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten oder Sachkosten verzeichnet sind. Es sind keine freiwilligen Leistungen vorgesehen. Die Vorlage enthält zudem keine spezifischen inhaltlichen Details zu den konkreten Fragestellungen, sondern dient der formalen Vorbereitung der Beantwortung von Anfragen im Rahmen der Ratssitzung.
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- 14.03.2019 · Rat
- 22FragestundeZur Vorlage · 2019/006 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/006 dient der Vorbereitung der 22. öffentlichen Sitzung des Rates der Stadt Sprockhövel am 14. März 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt zur Fragestunde.
Die Vorlage verweist auf die im Jahr 2009 verabschiedete Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Sprockhöhel und seine Ausschüsse. Gemäß § 20 dieser Geschäftsordnung ist die Aufnahme einer Fragestunde für Einwohner in die Tagesordnung vorgesehen, sofern der Rat keine Ausnahmen beschließt. Die Fragestunde findet im Anschluss an die öffentliche Sitzung statt, wobei der Rat die Dauer der Fragestunde festlegt und die zeitliche Einordnung in die Tagesordnung bestimmen kann.
Nach dem Aufruf des Tagesordnungspunktes sind Einwohner der Stadt berechtigt, mündliche Fragen an den Bürgermeister zu richten, sofern sich diese auf Angelegenheiten der Stadt beziehen. Pro Fragesteller sind maximal zwei Fragen sowie jeweils eine Zusatzfrage zulässig. Die Reihenfolge der Wortmeldungen wird bei gleichzeitigen Meldungen durch den Bürgermeister festgelegt. Die Beantwortung der Anfragen erfolgt in der Regel mündlich durch den Bürgermeister. Sollte eine sofortige Beantwortung nicht möglich sein, kann auf eine schriftliche Antwort verwiesen werden. Eine Aussprache zu den Fragen findet nicht statt. Die Vorlage sieht als Beschlussvorschlag vor, dass die Anfragen beantwortet werden oder dass keine Anfragen aus der Bevölkerung vorliegen.
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- 14.03.2019 · Rat