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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Bestellung von Schriftführerinnen für den Haupt- und FinanzausschussZur Vorlage · 2019/038 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 wurde die Bestellung von Schriftführerinnen für die Niederschriften der Beschlüsse des Ausschusses behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/038 regelt die personelle Besetzung für die Protokollführung.
Aufgrund personeller Veränderungen in der Verwaltung wurde vorgeschlagen, zwei Mitarbeiterinnen zusätzlich als Schriftführerinnen zu bestellen. Die Grundlage für die Erstellung von Niederschriften bildet § 52 Abs. 1 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen, wonach über jede Entscheidung des Rates, die auf einer Abstimmung beruht, eine Niederschrift aufzunehmen ist. Diese Regelung findet auf die Ausschüsse entsprechend Anwendung.
Mit dem vorliegenden Beschlussvorschlag wird die Bestellung der genannten Mitarbeiterinnen zur Dokumentation der Beschlüsse des Haupt- und Finanzausschusses befürwortet. Es sind durch diese Maßnahme keine haushaltsmäßigen Auswirkungen zu erwarten. Federführend für die Vorlage war das Sachgebiet Digitalisierung/IT.
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Beratungsfolge
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Quartalsbericht IV. Quartal 2018Zur Vorlage · 2019/063 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/063 dient der Vorlage des Quartalsberichts für das vierte Quartal des Jahres 2018. Der Bericht wurde durch den zuständigen Fachbereich der Verwaltung erstellt und ist zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss sowie in den Rat vorgesehen.
Die Sitzungstermine für die Beratung sind für den 7. März 2019 im Haupt- und Finanzausschuss sowie für den 14. März 2019 im Rat angesetzt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien den Quartalsbericht für das vierte Quartal 2018 zur Kenntnis nehmen. Weitere inhaltliche Details zu den finanziellen Auswirkungen oder spezifischen Sachständen werden in diesem Dokument nicht aufgeführt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Unterrichtung des Rates über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen SituationZur Vorlage · 2019/062 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Mit der Beschlussvorlage 2019/062 liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat eine Unterrichtung über die Entwicklung der haushaltswirtschaftlichen Situation vor. Die Vorlage, die dem Sachgebiet Kämmerei zugeordnet ist, dient dazu, die Gremien über den aktuellen Stand der Haushaltswirtschaft zu informieren.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat die Ausführungen zur haushaltswirtschaftlichen Situation zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage ist für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie des Rates am 14. März 2019 vorgesehen. Eine inhaltliche Vertiefung der wirtschaftlichen Kennzahlen oder spezifischer Kostenentwicklungen ist dem vorliegenden Dokument nicht zu entnehmen, da der Fokus auf der bloßen Kenntnisnahme der Ausführungen durch die zuständigen Gremien liegt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Kenntnisnahme von überplanmäßigen/außerplanmäßigen Aufwendungen/AuszahlungenZur Vorlage · 2019/061 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie der anschließenden Ratssitzung am 14. März 2019 wurde die Kenntnisnahme von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen behandelt. Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/061 befasst sich mit der Information über zusätzliche finanzielle Belastungen, die über die ursprüngliche Haushaltsplanung hinausgehen.
Der Gegenstand der Vorlage umfasst zwei spezifische Positionen. Zum einen sind Kosten in Höhe von 2.000 Euro für dringende Umräumarbeiten in den Schulcontainern der Mittleren Augenschule aufgeführt. Zum anderen wird ein Mehrbedarf in Höhe von 29.000 Euro für den Erwerb eines Elektrofahrzeuges ausgewiesen. Die Gesamtkosten dieser Maßnahmen belaufen sich auf 31.000 Euro. Laut den Angaben in der Vorlage ist die Deckung dieser Mehrausgaben durch Kompensation vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehrauszahlungen zur Kenntnis zu nehmen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Änderung der Hauptsatzung infolge der Neuorganisation der VerwaltungsstrukturZur Vorlage · 2019/042 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/042 des Sachgebiets Organisation sieht die Verabschiedung der siebten Änderung der Hauptsatzung der Stadt Sprockhövel vor. Hintergrund der Vorlage ist die im Rat beschlossene Neuorganisation der Verwaltungsstruktur, die bereits in der Sitzung vom 31. Januar 2019 festgelegt wurde. Im Zuge dieser Umstrukturierung wurden die ehemaligen Fachbereiche in Geschäftsbereiche umbenannt, was eine sprachliche Anpassung der bestehenden Satzung erforderlich macht.
Konkret ist eine Änderung des Paragrafen 16 Absatz 1 Satz 2 der Hauptsatzung vorgesehen. Die Neufassung regelt, dass Entscheidungen, welche das beamtenrechtliche Grundverhältnis oder das Arbeitsverhältnis der Geschäftsbereichsleitungen oder der Betriebsleitungen betreffen, durch den Rat im Einvernehmen mit dem Bürgermeister zu treffen sind, sofern gesetzlich keine anderen Bestimmungen vorliegen.
Die Vorlage wurde zur Beratung für den Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie für den Rat am 14. März 2019 vorgesehen. Der Beschlussvorschlag empfiehlt dem Rat, die beigefügte siebte Änderung der Hauptsatzung anzunehmen. Die Änderung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes für das Haushaltsjahr 2019Zur Vorlage · 2019/008 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/008 befasst sich mit der Genehmigung des Haushaltssanierungsplanes der Bezirksregierung Arnsberg für das Haushaltsjahr 2019. Der Gegenstand der Vorlage ist die förmliche Kenntnisnahme dieses Plans durch die zuständigen Gremien der Stadt Sprockhövel.
Die Beratung der Vorlage ist für den Haupt- und Finanzausschuss sowie für den Rat der Stadt vorgesehen, wobei die Sitzungen für den Ausschuss am 7. März 2019 und für den Rat am 14. März 2019 angesetzt sind. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, dass sowohl der Haupt- und Finanzausschuss als auch der Rat die Genehmigung des von der Bezirksregierung Arnsberg vorgelegten Haushaltssanierungsplanes für das Jahr 2019 zur Kenntnis nehmen.
Über die rein formale Kenntnisnahme des Plans hinaus enthält das Dokument Vorgaben zum Berichtswesen. Dem Ausschuss bzw. dem Rat ist durch den zuständigen Fachbereich ein Sachstandsbericht vorzulegen. Die Vorlage enthält zudem Angaben zu den haushaltsmäßigen Auswirkungen, wobei im vorliegenden Entwurf keine spezifischen Beträge für Personalkosten, Sachkosten oder jährliche Folgekosten ausgewiesen sind.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 KomHVO NRWZur Vorlage · 2019/057 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/057 befasst sich mit der Kenntnisnahme von Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 4 der Kommunalen Haushaltsverordnung (KomHVO) NRW. Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 7. März 2019 sowie des Rates am 14. März 2019 zur Beratung vorgelegt.
Grundlage der Übertragungen ist die Regelung, dass Ermächtigungen für Aufwendungen und Auszahlungen grundsätzlich mit Ende des Haushaltsjahres entfallen, um die Jährlichkeit des Haushaltsplans zu wahren. In begründeten Ausnahmefällen können jedoch Mittel in das Folgejahr übertragen werden, sofern dies beim Kämmerer beantragt wurde. Die übertragenen Mittel müssen zügig abgewickelt werden und gelten primär bis zum Ende des Folgehaushaltsjahres.
Die vorliegenden Übertragungen führen zu einer Veränderung der Planpositionen im Finanzplan für das Jahr 2019. Konkret erhöht sich der Planwert für Auszahlungen zum Erwerb von Grundstücken und Gebäuden von 1.001.250,00 Euro auf 1.035.934,99 Euro. Bei den Auszahlungen für Baumaßnahmen steigt der Wert von 4.028.260,00 Euro auf 5.306.010,61 Euro. Zudem erhöht sich der Betrag für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen von 771.820,00 Euro auf 882.922,58 Euro. Auch die sonstigen Investitionsauszahlungen steigen von 120.400,00 Euro auf 127.075,90 Euro. In der Folge verändert sich der Saldo aus Investitionstätigkeit von -1.819.310,00 Euro auf -3.249.524,08 Euro. Durch die Investitionsübertragungen in Höhe von 1.430.214,08 Euro ergibt sich für das Jahr 2019 ein höherer Bedarf an Kreditaufnahme.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Haushaltssanierungscontrolling hier: Abschlussbericht für den Zeitraum 01.01.2018 bis 31.12.2018Zur Vorlage · 2019/043 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/043 des Sachgebiets Organisation befasst sich mit dem Abschlussbericht zum Haushaltssanierungscontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018. Der Bericht liegt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat zur Kenntnisnahme vor.
Dem Bericht zufolge wurde die Zielvorgabe in Höhe von 6.220.119 Euro erreicht, wobei ein Überschuss von 250.766 Euro ausgewiesen wird. Als wesentliche Faktoren für dieses Ergebnis werden die Entwicklung der Personalaufwendungen sowie die anhaltende Niedrigzinsphase angeführt, welche die Zielverfehlungen bei anderen Maßnahmen kompensieren konnten.
Im Bereich der Maßnahmen, deren Zielerreichung unter 70 Prozent lag, sind die Aus- und Fortbildung mit einer Zielerreichung von 69,5 Prozent, die Ergänzung der Satzung über Kostenersatz bei der Feuerwehr sowie die Neuregelungen beim Rechnungsprüfungsverbund und der Zusammenlegung des Stadtarchivs aufgeführt. Bei den Maßnahmen zur Feuerwehr und zum Rechnungsprüfungsverbund wurde das Zielergebnis nicht erreicht.
Da die betroffenen Maßnahmen bereits in vorangegangenen Berichten der Verwaltung sowie in den Berichten des Kämmerers zur haushaltswirtschaftlichen Situation thematisiert wurden, sind keine weiteren Erläuterungen im Dokument enthalten. Für den Haushaltssanierungsplan 2019 wurden unter Berücksichtigung der Entwicklungen des Berichtszeitraums entsprechende Anpassungen vorgenommen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Erläuterungen zur Änderung des Zweiten NKF- WeiterentwicklungsgesetzesZur Vorlage · 2019/054 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/054 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Mit diesem Gesetz wurde die Gemeindehaushaltsverordnung durch die Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt, welche seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist.
Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört die Anpassung der Ausgleichsrücklage. Jahresüberschüsse können nun der Rücklage zugeführt werden, sofern die allgemeine Rücklage mindestens 3 % der Bilanzsumme beträgt. Zudem besteht die Möglichkeit eines globalen Minderaufwands durch eine pauschale Kürzung von Aufwendungen um bis zu 1 Prozent.
Ein weiterer Punkt ist die Option zur Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes, sofern bestimmte größenabhängige Merkmale erfüllt sind. Für die Stadt Sprockhövel würden diese Voraussetzungen derzeit vorliegen, wobei weiterhin ein Beteiligungsbericht zu erstellen ist.
Durch die Einführung des Wirklichkeitsprinzips erfolgt eine Abkehr vom Vorsichtsprinzip hin zu einer wirklichkeitsgetreuen Bewertung von Vermögen und Rückstellungen. Dies ermöglicht unter anderem den Komponentenansatz für Gebäude sowie Straßen und Wege. Zudem wurde die Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro netto angehoben. Da die Haushaltsaufstellung 2019 nach altem Recht erfolgte, die Ausführung jedoch nach neuem Recht erfolgen muss, werden weitere Anwendungshinweise des Landes erwartet.
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- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10Verhinderungsvertreter in der Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-LippeZur Vorlage · 2019/058 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 2019/058 befasst sich mit der Wahl eines Verhinderungsvertreters für die Verbandsversammlung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, den Beigeordneten als Verhinderungsvertreter zu wählen.
Hintergrund der Vorlage ist ein Hinweis des Sparkassenvorstandes zur Besetzung der Verbandsversammlung. Gemäß der Satzung des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe sind jede Mitgliedssparkasse und deren Träger verpflichtet, zwei Mitglieder des Verwaltungsrates in die Verbandsversammlung zu entsenden, wobei mindestens ein Hauptverwaltungsbeamter unter den Vertretern sein muss.
Aus dieser Regelung ergibt sich die Notwendigkeit, für den Fall einer Verhinderung des Bürgermeisters den jeweiligen Stellvertreter im Amt als Verhinderungsvertreter zu entsenden. Die Vorlage ersetzt damit die bisherige Regelung aus einer Ratssitzung vom November 2015, in der ein Ratsmitglied als Vertreter für den Bürgermeister gewählt worden war. Die Entscheidung zur Wahl des Beigeordneten steht zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie im Rat am 14. März 2019 an.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 11Wahl eines Mitgliedes sowie eines stellvertretenden Mitgliedes für den Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER)Zur Vorlage · 2019/044 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/044 befasst sich mit der Wahl der Vertretung für den neu einzurichtenden Beirat der Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbH (VER). Die Gesellschafterversammlung der VER hat in ihrer Sitzung am 11. Dezember 2018 beschlossen, einen Beirat zu etablieren, der sich aus Vertretern der neun kreisangehörigen Städte des Ennepe-Ruhr-Kreises zusammensetzt. Ziel dieses Gremiums ist es, Fragestellungen des öffentlichen Personennahverkehrs zu erörtern, die für die betroffenen Städte von wesentlicher Bedeutung sind. Die Einrichtung erfolgt als Reaktion auf den Wunsch einzelner Städte, nach der Übertragung ihrer Gesellschaftsanteile an den Kreis weiterhin in die relevanten Themen eingebunden zu bleiben.
Gemäß der Geschäftsordnung soll jede kreisangehörige Stadt ein Mitglied sowie ein stellvertretendes Mitglied entsenden. Die Wahl der Vertreter erfolgt durch die jeweilige Vertretungskörperschaft für die Dauer der Wahlperiode. Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat vor, den Beigeordneten als Mitglied des Beirates und den Bürgermeister als stellvertretendes Mitglied zu wählen. Die Vorlage wurde zur Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 7. März 2019 sowie im Rat am 14. März 2019 vorgelegt.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 12Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr SprockhövelZur Vorlage · 2018/356 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/356 befasst sich mit der Förderung des Ehrenamtes in der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel. Hintergrund der Vorlage ist die Erweiterung des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen, welche die Aufgabenträger dazu verpflichtet, die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern. Ein bereits im März 2018 beschlossener Brandschutzbedarfsplan sieht vor, neben bestehenden Anreizen wie der Ehrenamtskarte zusätzliche finanzielle Förderungen in Betracht zu ziehen.
Der von der Feuerwehr erarbeitete Vorschlag basiert auf zwei zentralen Bausteinen. Im ersten Teil sollen Jugendliche durch einen Zuschuss von insgesamt 300,00 € zum Erwerb eines Führerscheins der Klasse B motiviert werden. Voraussetzung hierfür sind eine dreijährige Zugehörigkeit zur Jugendfeuerwehr sowie eine anschließende dreijährige Mitgliedschaft in der aktiven Wehr. Die Auszahlung erfolgt nach einer Wartefrist von drei Jahren nach dem Erwerb des Führerscheins.
Der zweite Baustein sieht eine Honorierung langjähriger Tätigkeit vor. Feuerwehrangehörige, die nach mindestens 25-jähriger Zugehörigkeit zur Feuerwehr und mindestens 10 Jahren in der Feuerwehr Sprockhövel in die Ehrenabteilung übertreten und das 60. Lebensjahr vollendet haben, erhalten ein Entlassgeld in Höhe von insgesamt 2.400,00 €. Diese Summe wird über vier Jahre in jährlichen Beträgen von 600,00 € ausgezahlt.
Die Verwaltung sieht in dieser Maßnahme einen Beitrag zur Stärkung des Ehrenamtes und hat entsprechende Richtlinien zur Regelung der Förderung erstellt. Die geschätzten jährlichen Folgekosten für die Bezuschussung der Führerscheine liegen zwischen 300,00 € und 2.100,00 €, während die Kosten für das Entlassgeld in den Folgejahren maximal 3.600,00 € pro Jahr betragen können.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 13Großraum und Schwertransporte - Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung über die Übernahme von Aufgaben im Rahmen der Erlaubnis gem. § 29 Abs. 3 StVO zwischen den Städten Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Sprockhövel, WetteZur Vorlage · 2018/479 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2018/479 sieht den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung vor, durch die der Ennepe-Ruhr-Kreis die Aufgaben zur Regelung von Großraum- und Schwertransporten im Rahmen der Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVO übernehmen soll. An der Vereinbarung sind neben der Stadt Sprockhövel auch die Städte Ennepetal, Gevelsberg, Hattingen, Herdecke, Schwelm, Wetter und Witten sowie der Ennepe-Ruhr-Kreis beteiligt.
Hintergrund der Vorlage ist eine Änderung der Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung, durch die die Begleitung solcher Transporte von der Polizei auf private Verwaltungshelfer übergegangen ist. Da die Stadt Sprockhövel als zuständige Straßenverkehrsbehörde die Durchführung dieser Transporte in ihrem Gebiet regeln muss, zielt die Vereinbarung darauf ab, den administrativen Aufwand für Unternehmen zu reduzieren und Synergieeffekte durch eine zentrale Aufgabenübernahme durch den Kreis zu nutzen.
Die Übernahme der Aufgaben durch den Ennepe-Ruhr-Kreis ist mit Personalkosten verbunden, die auf die beteiligten Kommunen nach einem auf Fallzahlen basierenden Kostenschlüssel verteilt werden. Für die Stadt Sprockhövel wurde ein jährlicher Anteil von etwa 38.000 Euro ermittelt. Die Umsetzung der Vereinbarung ist nach der erforderlichen Genehmigung durch die Bezirksregierung und den Beschlüssen der beteiligten Räte für Mitte des Jahres 2019 vorgesehen. Die anteiligen Aufwendungen sind im Haushaltsplan zu berücksichtigen.
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Beratungsfolge
- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 10.01.2019 · Ausschuss für Umwelt, Verkehr, öffentliche Sicherheit und Ordnung
- 14Betreuung der Schüler/innen in Grundschulen vor und nach dem Unterricht (Schule von acht bis eins) hier: Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen durch die StadtZur Vorlage · 2019/060 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/060 befasst sich mit der weiteren Bezuschussung der Gemeinschaftsgrundschulen in Sprockhövel für die Betreuungsangebote im Rahmen des Programms „Schule von acht bis eins“. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule befürwortet die Fortführung der städtischen Zuschüsse für die Haushaltsjahre 2020 und 2021. Hierfür wird empfohlen, im jeweiligen Haushalt Mittel in Höhe von insgesamt 4.640,00 € bereitzustellen.
Die finanzielle Unterstützung dient der Sicherung der Kontinuität der Betreuungsangebote. Seit dem Schuljahr 1997/1998 gewährt die Stadt Zuschüsse an die Gemeinschaftsgrundschulen, wobei die Höhe im Zuge der Haushaltskonsolidierung ab Januar 2011 von ursprünglich 2.560,00 € pro Schule auf 1.160,00 € pro Schule reduziert wurde. Für die vier betroffenen Grundschulen in Haßlinghausen, Hobeuken, Gennebreck und Börgersbruch ergibt sich daraus die Gesamtsumme von 4.640,00 €.
Zusätzlich werden die Betreuungsangebote durch Mittel des Landes gefördert, wobei die entsprechenden Anträge bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt und bewilligt wurden. Diese Landesmittel werden in voller Höhe an die Schulen weitergeleitet. Eine erneute Beratung durch den Ausschuss für Jugendhilfe und Schule bezüglich der Bezuschussung ab dem Jahr 2022 ist für das Frühjahr 2021 vorgesehen.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 15Entwicklungen des Platzbedarfes bei der Kindertagesbetreuung zum Kita-Jahr 2019 / 20Zur Vorlage · 2019/068 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/068 befasst sich mit der Anpassung des Platzangebots in der Kindertagesbetreuung für das Kita-Jahr 2019/2020. Hintergrund der Vorlage ist eine Bedarfsplanung, die zeigt, dass zwar die vorhandenen Plätze den Bedarf weitgehend decken, jedoch keine Reserven für einen möglichen Mehrbedarf bestehen. Insbesondere für Kinder unter drei Jahren ist ein steigender Bedarf festzustellen.
Es wird vorgeschlagen, den Bestand in der Einrichtung der Elterninitiative KAZ e. V. in der Gutenbergstraße um fünf zusätzliche Plätze im U3-Bereich dauerhaft zu erweitern. Um diese Erweiterung zu ermöglichen, sind bauliche Maßnahmen vorgesehen, wie die Verkleinerung der Küche zur Schaffung eines weiteren Schlafraums sowie eine Erweiterung und Aufwertung des Außengeländes. Der Kita-Träger beabsichtigt, hierfür Fördermittel über den LWL zu beantragen. Zudem ist die Zustimmung des Landesjugendamtes zur geänderten Betriebserlaubnis erforderlich.
Finanziell führt die Maßnahme zu zusätzlichen Betriebskostenzuschüssen der Stadt in Höhe von etwa 79.000 Euro pro Kita-Jahr. Dem stehen Landeszuschüsse und Elternbeiträge von circa 50.000 Euro gegenüber, was eine jährliche Belastung des städtischen Haushalts von rund 29.000 Euro zur Folge hat. Für das laufende Jahr 2019 fallen ab Beginn des Kita-Jahres im August Kosten in Höhe von 12.000 Euro an. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule sowie der Rat werden um die Zustimmung zur Ausbaumaßnahme und die Bereitstellung etwaiger Haushaltsmittel gebeten.
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- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 16Platzgenaue Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019 / 2020Zur Vorlage · 2019/074 · Beschlussvorlage
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Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/074 befasst sich mit der platzgenauen Darstellung des Kindergartenbedarfsplans für das Kindergartenjahr 2019/2020 in Sprockhövel. Das Jugendamt beabsichtigt, zum gesetzlich vorgeschriebenen Stichtag am 15. März 2019 den Betriebskostenzuschuss für alle Kindertageseinrichtungen der Stadt beim LWL Landesjugendamt zu beantragen. Die Grundlage hierfür bildet das Kinderbildungsgesetz, welches eine einrichtungsscharfe Jugendhilfeplanung vorschreibt. Diese Planung muss die genauen Platzzahlen der einzelnen Einrichtungen unter Berücksichtigung der Gruppenform, des Stundenumfangs sowie der Anzahl von Kindern mit Behinderung detailliert ausweisen.
Die Höhe und Anzahl der beantragten Kindpauschalen leiten sich aus der Entscheidung der städtischen Jugendhilfeplanung ab. Da die Träger der Kindertageseinrichtungen ihre Anträge auf Betriebskostenförderung bis zum genannten Stichtag eingereicht haben müssen, wird die tabellarische Darstellung den Mitgliedern des Ausschusses für Jugendhilfe und Schule als Tischvorlage zur Sitzung am 6. März 2019 vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt die Beschlussfassung zur Umsetzung der Bedarfsplanung, da die finanzielle Förderung durch Landesmittel diese Form der Bedarfsfeststellung voraussetzt. Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule soll die Darstellung zur Kenntnis nehmen und der Umsetzung zustimmen. Zudem wird der Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat die Zustimmung zur Umsetzung der Kindergartenbedarfsplanung 2019/2020 beantragt.
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- 14.03.2019 · Rat
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 06.03.2019 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 17Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/077 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/077 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17. März 2019. Gegenstand der Vorlage ist der Tagesordnungspunkt 17, welcher die Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt.
Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die von der Verwaltung vorgebrachten Mitteilungen zur Kenntnis genommen werden. Alternativ ist als Option vorgesehen, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Vorlage wurde durch das Sachgebiet Gremien/Zukunft erstellt und unterliegt der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder etwaigen finanziellen Auswirkungen hervor.
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- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss
- 18Anfragen im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2019/078 · Beschlussvorlage
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Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2019/078 dient als Grundlage für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss während der Sitzung am 3. März 2019. Gegenstand der Vorlage sind Anfragen, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text sieht zwei alternative Beschlussmöglichkeiten vor. Im ersten Fall wird vorgeschlagen, dass die gestellten Anfragen durch die zuständige Stelle beantwortet werden. Die zweite Alternative sieht vor, dass keine Anfragen vorliegen.
Die Federführung für die Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus dem Dokument geht hervor, dass für den Fall einer weiteren Berichterstattung ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorgelegt werden soll, wobei die Intervalle vierteljährlich, halbjährlich, jährlich oder nach Abschluss eines Auftrages definiert sind. Informationen zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder mögliche Folgekosten und -einnahmen, sind in der Vorlage nicht konkret beziffert.
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Beratungsfolge
- 07.03.2019 · Haupt- und Finanzausschuss