Erläuterungen zur Änderung des Zweiten NKF- Weiterentwicklungsgesetzes
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2019/054 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses über die Änderungen durch das Zweite Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (2. NKFWG NRW). Mit diesem Gesetz wurde die Gemeindehaushaltsverordnung durch die Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt, welche seit dem 1. Januar 2019 in Kraft ist.
Zu den wesentlichen Neuregelungen gehört die Anpassung der Ausgleichsrücklage. Jahresüberschüsse können nun der Rücklage zugeführt werden, sofern die allgemeine Rücklage mindestens 3 % der Bilanzsumme beträgt. Zudem besteht die Möglichkeit eines globalen Minderaufwands durch eine pauschale Kürzung von Aufwendungen um bis zu 1 Prozent.
Ein weiterer Punkt ist die Option zur Befreiung von der Pflicht zur Erstellung eines Gesamtabschlusses und eines Gesamtlageberichtes, sofern bestimmte größenabhängige Merkmale erfüllt sind. Für die Stadt Sprockhövel würden diese Voraussetzungen derzeit vorliegen, wobei weiterhin ein Beteiligungsbericht zu erstellen ist.
Durch die Einführung des Wirklichkeitsprinzips erfolgt eine Abkehr vom Vorsichtsprinzip hin zu einer wirklichkeitsgetreuen Bewertung von Vermögen und Rückstellungen. Dies ermöglicht unter anderem den Komponentenansatz für Gebäude sowie Straßen und Wege. Zudem wurde die Wertgrenze für geringfügige Wirtschaftsgüter von 410 Euro auf 800 Euro netto angehoben. Da die Haushaltsaufstellung 2019 nach altem Recht erfolgte, die Ausführung jedoch nach neuem Recht erfolgen muss, werden weitere Anwendungshinweise des Landes erwartet.
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- 07.03.2019kein Ergebnis hinterlegt
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