Änderungen der Fraktionszuwendungen vom 05.05.2014 vor der Kommunalwahl
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rat von Sprockhövel hat im Rahmen der Sitzung am 20. November 2014 eine neue Berechnungsgrundlage für die Fraktionszuwendungen beschlossen. Die Vorlage 2014/306 regelt die Verteilung der Fraktionsgelder unter Berücksichtigung eines neuen Verteilungsprinzips, das auf Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes basiert und die kleineren Fraktionen berücksichtigt.
Die neue Berechnung basiert auf einer Bemessungsgröße von 60,00 Euro pro Ratsmitglied, was bei insgesamt 40 Ratsmitgliedern eine Gesamtsumme von 2.400,00 Euro ergibt. Dabei wird jeder im Rat vertretenen Partei ein Sockelbetrag von 100,00 Euro zugewiesen. Bei sieben im Rat vertretenen Parteien belaufen sich die Sockelbeiträge somit auf insgesamt 700,00 Euro. Der verbleibende Betrag von 1.700,00 Euro wird anteilig pro Ratsmitglied umgelegt, was einem Betrag von 42,50 Euro pro Mitglied entspricht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Neuregelung ist die Berücksichtigung der Gleichstellung fraktionsloser Ratsmitglieder. In Anlehnung an ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird sichergestellt, dass fraktionslose Mitglieder im Vergleich zu fraktionsangehörigen Mitgliedern nicht schlechter gestellt werden. Die neue Berechnungsgrundlage soll für die gesamte laufende Legislaturperiode Anwendung finden.
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Beratungsfolge
- 20.11.2014kein Ergebnis hinterlegt
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