Bericht der ZGS für das III. Quartal
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/502 dient der Berichterstattung der Zentralen Gebäudebewirtschaftung (ZGS) für das dritte Quartal des Jahres 2022. Gemäß den Bestimmungen der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen ist die Betriebsleitung dazu verpflichtet, der Bürgermeisterin sowie dem Betriebsausschuss vierteljährlich schriftlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplanes zu informieren. Dieser Bericht ist jeweils einen Monat nach Ende des Quartals vorzulegen.
Der Bericht für das dritte Quartal wurde der Bürgermeisterin, dem Sachgebiet Kämmerei sowie dem Rechnungsprüfungsamt bereits zur Kenntnis übermittelt. Die Vorlage sieht vor, dass der Betriebsausschuss sowie der Rat der Stadt den Bericht des zuständigen Fachbereichs zur Kenntnis nehmen. Die Beratung der Vorlage ist für die Sitzungen des Betriebsausschusses am 14. November 2022 sowie des Rates am 24. November 2022 vorgesehen. Die Federführung der Vorlage liegt bei der Zentralen Gebäudebewirtschaftung.
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Dokumente
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Beratungsfolge
- 24.11.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 14.11.2022kein Ergebnis hinterlegt