Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/345 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Ab- und Neubestellung einer allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin in der Stadtverwaltung Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 16. September 2022 als weitere allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin abzustellen. Gleichzeitig soll ein Mitglied des städtischen Rates mit demselben Stichtag als neuer allgemeiner Vertreter bestellt werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Verwaltungsleitung. Es soll verhindert werden, dass im Falle einer gleichzeitigen Verhinderung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten eine Vakanz in der Vertretungsfunktion entsteht. Die Verwaltung verweist dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 68 GO NRW, wonach zur allgemeinen Vertretung vorrangig Laufbahnbeamte herangezogen werden sollten, wobei der Beamtenstatus keine zwingende Voraussetzung darstellt.
Die Abbestellung der Oberverwaltungsrätin erfolgt in Absprache mit der betreffenden Person. Das erforderliche personalvertretungsrechtliche Verfahren wurde bereits abgeschlossen, wobei der Personalrat der vorgeschlagenen personellen Änderung zugestimmt hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2022 sowie des Rates am 15. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022kein Ergebnis hinterlegt
- 08.09.2022kein Ergebnis hinterlegt