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Tagesordnung
- –Öffentlicher Teil
- 1Quartalsbericht II. Quartal 2022Zur Vorlage · 2022/316 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/316 dient der Information des Haupt- und Finanzausschusses sowie des Rates über die finanzielle Lage der Stadt Sprockhövel. Gegenstand der Vorlage ist der Quartalsbericht für das zweite Quartal des Jahres 2022.
Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass die zuständigen Gremien den Bericht über die Finanzsituation des betreffenden Zeitraums zur Kenntnis nehmen. Die Vorlage wurde durch die Bürgermeisterin eingebracht und war für die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss am 8. September 2022 sowie im Rat am 15. September 2022 vorgesehen.
Aus der Dokumentation geht hervor, dass keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Klimaschutz durch diesen Vorgang entstehen. Ebenso sind in der Vorlage keine haushaltsmäßigen Auswirkungen in Form von Personalkosten, Sachkosten oder freiwilligen Leistungen aufgeführt. Die Vorlage dient somit der rein administrativen Berichterstattung über den Sachstand der städtischen Finanzen im zweiten Quartal 2022.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 2Haushaltswirtschaftliche SituationZur Vorlage · 2022/317 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/317 befasst sich mit der haushaltswirtschaftlichen Situation der Stadt Sprockhövel. Der Inhalt der Vorlage sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat einen Bericht über die aktuelle finanzielle Lage zur Kenntnis nehmen.
Die Vorlage ist als Beschlussvorlage der Bürgermeisterin konzipiert und dient der Information der zuständigen Gremien. Im Rahmen des Berichtswesens ist vorgesehen, dass der zuständige Fachbereich Sachstandsberichte vorlegt. Die Frequenz dieser Berichterstattung ist dabei auf vierteljährliche, halbjährliche sowie jährliche Intervalle sowie auf den Abschluss spezifischer Aufträge ausgelegt.
Die Vorlage wurde für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2022 sowie für die Sitzung des Rates am 15. September 2022 vorbereitet. Auswirkungen auf den Klimaschutz werden in dem Dokument nicht ausgewiesen. Weitere Angaben zu haushaltsmäßigen Auswirkungen, wie etwa Personalkosten, Sachkosten oder jährliche Folgekosten und -einnahmen, sind in der vorliegenden Fassung der Vorlage nicht enthalten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 3Zustimmung zu einer überplanmäßigen Aufwendung/AuszahlungZur Vorlage · 2022/323 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Stadt Sprockhövel beabsichtigt, eine überplanmäßige Aufwendung in Höhe von 248.547,59 Euro zu beschließen. Dieser Betrag dient der Abrechnung der Mietnebenkosten für das Jahr 2021 an die Zentrale Gebäudebewirtschaftung Sprockhövel (ZGS).
Die Grundlage für diesen Antrag ist die Abrechnung der Nebenkosten für städtische Gebäude, einschließlich des Freibades. Für das betreffende Jahr belaufen sich die umlagefähigen Nebenkosten auf rund 1,32 Millionen Euro, während die Kosten für Reinigung und Hausmeister zusammen etwa 1,58 Millionen Euro ausmachen. Während bei einigen Mietobjekten Erstattungen in Höhe von 3.976,33 Euro entstanden, ergaben sich bei anderen Objekten Nachzahlungen in Höhe von 348.550,26 Euro. Da die vorhandenen Haushaltsansätze nicht ausreichen, um diese Nachzahlungen zu decken, wird die Bereitstellung überplanmäßiger Mittel beantragft.
Die Deckung der erforderlichen Summe von 248.547,59 Euro soll durch zwei Quellen erfolgen: Zum einen durch die bereits erwähnten Mehreinnahmen aus Nebenkostenerstattungen in Höhe von 3.976,33 Euro. Zum anderen werden die verbleibenden 244.571,26 Euro durch Minderaufwendungen im Bereich der Kreisumlage bereitgestellt. Die entsprechenden Mehraufwendungen betreffen das Sachkonto für Nebenkosten der ZGS innerhalb des Haushalts 2022.
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- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 4Zustimmung zu einer außerplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2022/416 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/416 sieht die Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung für die Beschaffung eines Dienstwagens vor. Der beantragte Erwerb des Fahrzeugs dient der Ausstattung des Hausmeisters des Fachbereichs II.2.
Nach Angaben des Fachbereichs wurde zum 15. Juni 2022 aufgrund gestiegener Flüchtlingszahlen eine neue Stelle im Hausmeisterdienst besetzt. Die Aufgaben umfassen primär die Betreuung des neu angemieteten Hauhinco-Gebäudes sowie die Vertretung der anderen Hausmeister im Dienst. Um die Unterkünfte flexibel anfahren zu können, wird die Anschaffung eines Fahrzeugs als notwendig dargestellt.
Der geschätzte Kaufpreis für den Dienstwagen beläuft sich auf etwa 40.000 Euro. Die Finanzierung dieser Ausgabe soll durch verschiedene Mittel gedeckt werden. Hierbei sind 20.000 Euro aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens vorgesehen. Zudem fließen 14.900 Euro aus Landesmitteln sowie 5.100 Euro aus dem Haushalt für den Mischwasserkanal Wuppertaler Straße in die Deckung der Kosten ein.
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, der außerplanmäßigen Auszahlung zuzustimmen. Über den Sachstand ist nach Abschluss des Auftrages Bericht zu erstatten.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 5Kenntnisnahme einer überplanmäßigen AuszahlungZur Vorlage · 2022/433 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/433 befasst sich mit der Kenntnisnahme einer überplanmäßigen Auszahlung in Höhe von 6.000,00 Euro. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Sprockhövel, diese Mehrauszahlung zur Kenntnis zu nehmen.
Die Grundlage für diese Auszahlung ist die Beschaffung von Rollrasen im Rahmen der Neugestaltung des Spielplatzes an der Verwaltungsstelle. Aufgrund der trockenen Witterungsverhältnisse wird der Einsatz von Rollrasen vorgesehen, um eine rechtzeitige Eröffnung sowie die Nutzung des Spielplatzes sicherzustellen.
Die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme werden als wahrscheinlich zuschussfähig eingestuft. Die Kosten in Höhe von 6.000,00 Euro werden durch Einsparungen bei Auszahlungen der Planungsstelle für den Mischwasserkanal Wuppertaler Straße kompensiert, wodurch die Deckung der Kosten gewährleistet ist. Die Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2022 sowie des Rates am 15. September 2022 vorgesehen.
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- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 6Personalkosten- und Planstellencontrolling hier: Bericht für den Zeitraum 01.01.2022 bis 30.06.2022Zur Vorlage · 2022/326 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/326 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit dem Personalkosten- und Planstellencontrolling für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022. Der Vorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss sowie der Rat den vorgelegten Bericht zur Kenntnis nehmen.
In den Erläuterungen zur Vorlage wird ausgeführt, dass nach Auswertung des Berichts davon ausgegangen werden kann, dass der Ansatz für die Personalkosten voraussichtlich ausreichend ist. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass diese Prognose mit Unsicherheiten behaftet ist. Als Grund hierfür werden die Auswirkungen des Ukraine-Krieges sowie die daraus resultierenden potenziellen Mehrkosten für einen zusätzlichen Personalbedarf angeführt.
Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien über den aktuellen Stand der Personalentwicklung und der damit verbundenen Kostenentwicklung im ersten Halbjahr 2022. Eine Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2022 sowie des Rates am 15. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 7Personal- und Stellenbedarfskonzeption 2023 bis 2027Zur Vorlage · 2022/343 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/343 befasst sich mit der Personal- und Stellenbedarfskonzeption für den Zeitraum von 2023 bis 2027. Die Verwaltung legt hiermit eine Fortschreibung der Konzeption vor, die bereits im Jahr 2019 erstmals für einen fünfjährigen Zeitraum erstellt wurde.
Die Vorlage ist im Rahmen des Geschäftsbereichs I erstellt und dient der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss sowie im Rat. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die entsprechenden Gremien die vorgelegte Personal- und Stellenbedarfskonzeption zur Kenntnis nehmen. Im Zusammenhang mit dieser Fortschreibung wird explizit auf die Ausführungen zur Musikschule verwiesen, die in der Konzeption enthalten sind. Die Planung der Stellenbedarfe erfolgt dabei in Verbindung mit dem Entwurf des Stellenplanes für den Zeitraum 2023 bis 2027.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 8Ab- und Neubestellung einer weiteren allgemeinen Vertretung der BürgermeisterinZur Vorlage · 2022/345 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/345 des Geschäftsbereichs I befasst sich mit der Ab- und Neubestellung einer allgemeinen Vertretung der Bürgermeisterin in der Stadtverwaltung Sprockhövel. Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die städtische Oberverwaltungsrätin mit Wirkung zum 16. September 2022 als weitere allgemeine Vertreterin der Bürgermeisterin abzustellen. Gleichzeitig soll ein Mitglied des städtischen Rates mit demselben Stichtag als neuer allgemeiner Vertreter bestellt werden.
Hintergrund der Vorlage ist die Sicherstellung der Verwaltungsleitung. Es soll verhindert werden, dass im Falle einer gleichzeitigen Verhinderung der Bürgermeisterin und des Beigeordneten eine Vakanz in der Vertretungsfunktion entsteht. Die Verwaltung verweist dabei auf die rechtlichen Rahmenbedingungen des § 68 GO NRW, wonach zur allgemeinen Vertretung vorrangig Laufbahnbeamte herangezogen werden sollten, wobei der Beamtenstatus keine zwingende Voraussetzung darstellt.
Die Abbestellung der Oberverwaltungsrätin erfolgt in Absprache mit der betreffenden Person. Das erforderliche personalvertretungsrechtliche Verfahren wurde bereits abgeschlossen, wobei der Personalrat der vorgeschlagenen personellen Änderung zugestimmt hat. Die Beratung der Vorlage war für die Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses am 8. September 2022 sowie des Rates am 15. September 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 9Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der MusikschuleZur Vorlage · 2022/359 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Schulordnung für die Musikschule vorgelegt. Kern der Vorlage ist die Fortführung einer bisher bewährten Regelung, nach der die Musikschulgebühren jährlich um 2 % angehoben werden. Diese Verfahrensweise soll für weitere fünf Jahre beibehalten werden, um den Ausgleich von Personalkostensteigerungen und Einnahmeausfällen zu gewährleisten. Die Anhebungen erfolgen kaufmännisch auf 50 Cent gerundet, wobei die monatliche Erhöhung mindestens 50 Cent beträgt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sonderfachgebühr für Klavier sowie die Gebühren für Geschenkgutscheine und 10er-Karten für Erwachsene. Die Gebühren für das Programm „JeKits“ bleiben unverändert, da diese durch das Land vorgegeben sind.
Zudem sieht die Vorlage formale Anpassungen vor. So wird die Terminierung für Abmeldungen im Tarif präzisiert, indem die Frist zur Vorlage bei der Geschäftsstelle auf den 30. April festgelegt wird. In der Gebührensatzung werden Begriffe vereinheitlicht und die Definition des Hauptfachunterrichts klargestellt. Zudem wird die Pflicht zur Vorlage von Ausbildungsnachweisen präzisiert. Die Schulordnung wird inhaltlich angepasst, unter anderem durch die Streichung des Begriffs „Grundstufe“ und die Anpassung des Einstiegsalters für den Instrumentalunterricht auf das fünfte Lebensjahr. Die Neuregelungen sind zum 1. Januar 2023 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 29.08.2022 · Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit
- 10Errichtung einer 4. OGS Gruppe an der Gemeinschaftsgrundschule HaßlinghausenZur Vorlage · 2022/414 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/414 sieht die Errichtung einer vierten Gruppe im Rahmen der offenen Ganztagsbetreuung (OGS) an der Gemeinschaftsgrundschule Haßlinghausen vor. Hintergrund der Maßnahme sind hohe Anmeldezahlen, wobei insbesondere die Anmeldung von Kindern aus der Ukraine als Grund für den Bedarf angeführt wird.
Der Ausschuss für Jugendhilfe und Schule empfiehlt dem Haupt- und Finanzausschuss sowie dem Rat, der Einrichtung der zusätzlichen Gruppe zuzustimmen und die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel bereitzustellen. Die geschätzten Gesamtkosten für das Schuljahr 2022/2023 belaufen sich auf 43.121 Euro. Dieser Betrag setzt sich aus Landeszuwendungen in Höhe von 17.576 Euro, einem kommunalen Eigenanteil von 6.955 Euro sowie einem kommunalen freiwilligen Zuschuss von 18.590 Euro zusammen.
Für das erste Halbjahr des Schuljahres 2022/2023 wird ein zusätzlicher Bedarf von 21.560,50 Euro veranschlagt. Die Verwaltung gibt an, dass dieser Mehrbedarf im laufenden Haushaltsjahr durch Mehrerträge im Deckungskreis ausgeglichen werden kann. Hierzu zählen unter anderem höhere Landeszuweisungen für außerunterrichtliche Angebote im offenen Ganztag sowie Mittel aus dem OGS-Helferprogramm. Die Mittelanmeldung für das darauffolgende Jahr wurde entsprechend angepasst.
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- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.08.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 11Mittagessen Mathilde-Anneke-Schule hier: Probeweise Abwicklung der Mittagsverpflegung und Erlass einer EntgeltordnungZur Vorlage · 2022/415 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/415 befasst sich mit der Sicherstellung der Mittagsverpflegung an der Mathilde-Anneke-Schule im Rahmen der Offenen Ganztagsbetreuung (OGS). Nachdem die bisherige Regelung durch einen Schulkoch zum Ende des Schuljahres 2021/2022 endete und zwei vorangegangene Ausschreibungsverfahren für ein Komplettpaket ohne Angebot blieben, hat die Verwaltung eine Übergangslösung für das Schuljahr 2022/2023 erarbeitet.
Aufgrund von Personalmangel bei potenziellen Anbietern wurde eine Verhandlungsvergabe für die Lieferung vorbereiteter Gerichte durchgeführt. Zur Durchführung der Essensausgabe wurden eine Mitarbeiterin aus einer städtischen Kindertageseinrichtung sowie eine weitere Kraft in geringfügiger Beschäftigung eingesetzt. Die dadurch entstehenden Personalkosten für das Jahr 2022 in Höhe von etwa 8.500 Euro sollen durch interne personelle Verschiebungen kompensiert werden.
Für die Testphase wird ein Preis von 4,00 Euro pro Mahlzeit angesetzt. Die Abrechnung erfolgt bargeldlos über ein System mit Bezugskarten. Für Schülerinnen und Schüler, deren Erziehungsberechtigte Leistungen nach dem SGB II beziehen, ist eine Erstattung durch das Jobcenter vorgesehen. Zur rechtlichen Absicherung der Abrechnungsmodalitäten wird die Verabschiedung einer öffentlich-rechtlichen Entgeltordnung als Satzung vorgeschlagen. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Abschluss dieser Erprobungsphase einen Evaluierungsbericht vorzulegen.
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- 15.09.2022 · Rat
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 31.08.2022 · Ausschuss für Jugendhilfe und Schule
- 12Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen TeilZur Vorlage · 2022/384 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/384 dient als Grundlage für die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 12. September 2022. Gegenstand der Vorlage sind Mitteilungen der Verwaltung, die im öffentlichen Teil der Sitzung behandelt werden sollen.
Der vorliegende Text enthält einen Beschlussvorschlag, der vorsieht, die Mitteilungen zur Kenntnis zu nehmen. Alternativ ist als Option aufgeführt, dass keine Mitteilungen vorliegen. Die Federführung der Vorlage liegt beim Sachgebiet Digitalisierung/IT. Aus der Vorlage gehen keine weiteren inhaltlichen Details zu den spezifischen Mitteilungen oder etwaigen finanziellen Auswirkungen hervor, da die entsprechenden Felder nicht mit konkreten Werten oder Erläuterungen gefüllt wurden.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss
- 13Anfragen im öffentlichen Teil nach § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die AusschüsseZur Vorlage · 2022/385 · Beschlussvorlage
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✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage mit der Nummer 2022/385 dient der Behandlung von Anfragen im öffentlichen Teil der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13. September 2022. Die Vorlage wurde vom Sachgebiet Bürgerschaftsbeteiligung, Öffentlichkeits- und Gremienarbeit erstellt und unter der Federführung des Sachgebiets Digitalisierung/IT liegt.
Gegenstand der Vorlage ist die Regelung für den Umgang mit Anfragen, die gemäß § 18 der Geschäftsordnung für den Rat und die Ausschüsse gestellt werden. Als Beschlussvorschlag ist vorgesehen, dass die Anfragen durch die Verwaltung beantwortet werden. Alternativ ist als Option vermerkt, dass keine Anfragen vorliegen.
Aus der Vorlage geht hervor, dass für den Fall einer Bearbeitung ein Sachstandsbericht durch den zuständigen Fachbereich vorzulegen ist. Über die haushaltsmäßigen Auswirkungen der Vorlage sind keine Kosten oder Einnahmen ausgewiesen.
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Beratungsfolge
- 08.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss