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Beschlussvorlage

Änderung der Gebührensatzung und der Schulordnung der Musikschule

2022/359 15.09.2022 Sachgebiet Musikschule

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Sprockhövel hat eine Neufassung der Gebührensatzung sowie der Schulordnung für die Musikschule vorgelegt. Kern der Vorlage ist die Fortführung einer bisher bewährten Regelung, nach der die Musikschulgebühren jährlich um 2 % angehoben werden. Diese Verfahrensweise soll für weitere fünf Jahre beibehalten werden, um den Ausgleich von Personalkostensteigerungen und Einnahmeausfällen zu gewährleisten. Die Anhebungen erfolgen kaufmännisch auf 50 Cent gerundet, wobei die monatliche Erhöhung mindestens 50 Cent beträgt. Ausgenommen von dieser Regelung sind die Sonderfachgebühr für Klavier sowie die Gebühren für Geschenkgutscheine und 10er-Karten für Erwachsene. Die Gebühren für das Programm „JeKits“ bleiben unverändert, da diese durch das Land vorgegeben sind.

Zudem sieht die Vorlage formale Anpassungen vor. So wird die Terminierung für Abmeldungen im Tarif präzisiert, indem die Frist zur Vorlage bei der Geschäftsstelle auf den 30. April festgelegt wird. In der Gebührensatzung werden Begriffe vereinheitlicht und die Definition des Hauptfachunterrichts klargestellt. Zudem wird die Pflicht zur Vorlage von Ausbildungsnachweisen präzisiert. Die Schulordnung wird inhaltlich angepasst, unter anderem durch die Streichung des Begriffs „Grundstufe“ und die Anpassung des Einstiegsalters für den Instrumentalunterricht auf das fünfte Lebensjahr. Die Neuregelungen sind zum 1. Januar 2023 vorgesehen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 188 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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