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Beschlussvorlage

Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel v. 21.11.19

2022/351 15.09.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage 2022/351 sieht eine Neufassung der Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Entgelten bei Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehr Sprockhövel vor. Ziel der Änderung ist die Anpassung an die gesetzlichen Vorgaben des Umsatzsteuergesetzes, insbesondere im Hinblick auf § 2b UStG.

Die Neufassung regelt, dass Entgelte künftig zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer berechnet werden. Dies betrifft Leistungen der Kommune, die unter die Umsatzsteuerpflicht fallen, sofern sie nicht unter die spezifischen Ausnahmetatbestände für Körperschaften des öffentlichen Rechts fallen. Konkret genannt werden hierbei beispielsweise Entgelte für die Gestellung von Brandsicherheitswachen sowie Entgelte für die Erbringung freiwilliger Leistungen.

Der Text der Satzung wird inhaltlich ergänzt: In § 3 wird festgelegt, dass Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und hohem Personenschutzbedarf der Stadt mindestens vier Wochen im Voraus anzuzeigen sind. Die Stärke der Brandsicherheitswache wird dabei nach der Größe der Veranstaltung und dem Grad der Brandgefahr bestimmt. Zudem wird in § 4 ergänzt, dass bei umsatzsteuerpflichtigen Leistungen die Umsatzsteuer gemäß den aktuellen gesetzlichen Sätzen zu den festgelegten Beträgen hinzuzurechnen ist. In der Anlage I zur Satzung werden die entsprechenden Anpassungen für die Entgelte der Brandsicherheitswache sowie für freiwillige Leistungen, die sich aus den entstandenen Personal-, Fahrzeug- und Sachkosten berechnen, vorgenommen.

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