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Beschlussvorlage

Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen

2010/054

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein Ergebnis notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Kultur, Sport und Freizeit berät über die Verwendung der Sportpauschale des Landes Nordrhein-Westfalen. Diese Pauschale basiert auf dem Gemeindefinanzierungsgesetz und dient der Unterstützung kommunaler Aufwendungen im Sportbereich, etwa für den Bau, die Sanierung oder die Ausstattung von Sportanlagen.

Auf Empfehlung des Arbeitskreises Sport wird vorgeschlagen, die Sportpauschale für das Jahr 2010 an die Zentrale Gebäudebewirtschaftung weiterzuleiten. Dort ist die Pauschale als Einnahme im Wirtschaftsplan zu berücksichtigen und für notwendige Sanierungsmaßnahmen von Sportstätten einzusetzen, was unter anderem die Gegenfinanzierung des Umkleidegebäudes in Hiddinghausen umfasst.

Für die Zeit ab dem Jahr 2011 soll ein neues Verfahren etabliert werden, sofern die Sportpauschale weiterhin zur Verfügung steht. Die Verwendung der Mittel soll künftig jeweils in der letzten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Freizeit beraten werden. Im Anschluss daran soll der Betriebsausschuss mit einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses befasst werden. Durch diese Vorab-Beratung im Sportausschuss soll die Einbeziehung des Stadtsportbundes in den Entscheidungsprozess sichergestellt werden.

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