Kreisumlage 2015 hier: Verfahren der Benehmensherstellung nach § 55 Kreisordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Sprockhövel am 6. November 2014 wurde die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 zum Gegenstand der Beratung. Die Vorlage 2014/304 bezieht sich auf das Verfahren zur Benehmensherstellung gemäß § 55 der Kreisordnung NRW, welches durch den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises eingeleitet wurde.
Der Hintergrund der Vorlage liegt in der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs 2015 des Ennepe-Ruhr-Kreises. In diesem Zusammenhang teilte der Bürgermeister der Stadt Sprockhövel mit, dass kein Benehmen im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen hergestellt wird. Stattdessen wurde der Ennepe-Ruhr-Kreis dazu aufgefordert, aus Fürsorgegründen ein freiwilliges Haushaltssicherungskonzept ab dem Haushaltsjahr 2015 aufzustellen.
Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass der Haupt- und Finanzausschuss die Stellungnahme des Bürgermeisters im Rahmen dieses Verfahrens zur Kenntnis nimmt. Die entsprechenden Unterlagen, einschließlich der Präsentation des Kreises sowie der Mitteilungen der Verwaltung, liegen der Vorlage als Anlagen bei.
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Beratungsfolge
- 06.11.2014kein Ergebnis hinterlegt
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